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Wie erkenne ich Fake-Shops?

Ausschnitt einer Tastatur mit einer roten Fake-Taste und einer stilisierten Hand, deren Zeigefinger die Taste drückt

Im Onlinehandel tummeln sich immer häufiger täuschend echt aussehende gefälschte Internet-Verkaufsplattformen (Fake-Shops) auf eigenen Seiten im Internet oder auf Marktplätzen, Suchmaschinen und Vergleichsportalen. In den letzten Jahren haben sich die Zahl der Fake-Shops und die daraus resultierenden Schäden stark erhöht.

Was sind Fake-Shops?

Fake-Shops sind betrügerische Online-Shops, die in der Regel mit Schnäppchen für teure Markenuhren, Designerkleidung, Schuhe oder Smartphones werben. Oft verlangen sie eine Zahlung mittels Vorauskasse, liefern die versprochene Ware anschließend aber entweder gar nicht oder nur in deutlich schlechterer Qualität als versprochen. Fake-Shops sind mittlerweile sehr professionell gemacht oder sehen den Internetseiten bekannter Anbieter zum Verwechseln ähnlich, so dass es für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer ist, sie als solche zu identifizieren. Außerdem ist zu beobachten, dass die Betrügereien mit Fake-Shops variantenreicher und vielfältiger werden.

Welche Ziele verfolgen Fake-Shops?

Neben Geld einnehmen ist häufig auch das Sammeln persönlicher Daten, wie Kreditkarteninformationen, Namen, Adressen und Geburtsdaten das Ziel. Die Daten werden dann weiterverkauft oder für betrügerische Zwecke genutzt. Oft wird die Kreditkarte höher belastet, als die Ware auf der Webseite gekostet hat. Haben die Betrüger komplett die Identität einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers gestohlen, können sie beispielsweise in deren Namen auf ihr Konto einen Fake-Shop eröffnen. Nach Erfahrungen von Experten werden gerade Fake-Shops unter .de-Domains häufig mit „gestohlenen Identitäten” registriert.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite Marktbeobachtung Digitales

Daneben berichten Experten, dass Fake-Shops teilweise mit Fake-Inkassounternehmen (falsche Inkassounternehmen) zusammenarbeiten, welche die Betroffenen mit der Zahlung der Rechnung des Fake-Shops unter Druck setzen.

Nähere Informationen zu unseriösen Inkassounternehmen erhalten Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.: Inkassounternehmen: Branche mit vielen schwarzen Schafen

Wie Sie Fake-Shops erkennen können:

Auch wenn Fake-Shops seriös aussehen und auf den ersten Blick nur schwer zu identifizieren sind, gibt es doch Möglichkeiten, viele Fake-Shops zu erkennen: 
Sie können die Internetadresse (URL) eines Shops in den Fake-Shop-Finder eingeben:

Fake-Shop-Finder

Der von der Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellte Fake-Shop-Finder überprüft die Website des Shops auf Merkmale von Fake-shops. Damit lassen sich mögliche Fake-Shops einfach, schnell und sicher erkennen.
 
Natürlich können Sie auch selbst prüfen, ob Merkmale von Fake-Shops vorliegen:

  1. Zahlung per Vorkasse
    Werden Sie misstrauisch, wenn ein Shop Zahlungen lediglich per Vorkasse anbietet. Vorkasse birgt das Risiko, dass das Geld vom Fake-Shop ohne oder mit minderwertiger Gegenleistung einbehalten wird. Bei Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte kann das Geld zurückgeholt oder der Kreditkartenbuchung widersprochen werden. Mehr Informationen zu sicheren Bezahlarten im Internet im Verbraucherportal unter Bezahlen im Internet.
  2. Das Impressum
    Bei vielen Fake-Shops fehlt das Impressum oder es enthält falsche Angaben. Ein Impressum muss die Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse sowie einen Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer enthalten. Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen die Angaben unstimmig vorkommen.
  3. Zu günstige Preise
    Werden Sie ebenfalls misstrauisch, wenn die Preise wesentlich günstiger sind, als dies in anderen Shops der Fall ist.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    Fehlen die AGB oder sind diese in schlechtem Deutsch verfasst, ist das ein deutliches Erkennungszeichen für einen Fake-Shop.
  5. Dubioser Domainname
    Oft besitzen Fake-Shops einen Domainnamen, der zuvor bereits von einer anderen Firma oder Institution genutzt wurde. Dadurch kann es vorkommen, dass manche Fake-Shops den Namen eines inzwischen geschlossenen Handwerksbetriebs oder Restaurants haben.
  6. Gefälschtes Gütesiegel
    Schwieriger zu erkennen ist ein gefälschtes Gütesiegel auf einer Fake-Shopseite. Ob ein Siegel echt ist, lässt sich unter Umständen auf der Seite des Siegelanbieters herausfinden. Das Verbraucherportal informiert zu Online-Gütesiegeln: Orientierung im Dschungel der Internet-Gütesiegel.
  7. Übertrieben gute Kundenbewertungen
    Gibt es keine oder ausschließlich auffallend gute Bewertungen, kann dies auch ein Indiz für einen Fake-Shop sein.

Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher:

Vermuten baden-württembergische Verbraucherinnen und Verbraucher einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder sind Opfer eines Fake-Shops geworden, haben sie die Möglichkeit, sich an folgende Institutionen zu wenden:

1. Bei Vermutung eines Fake-Shops:

  • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert und berät Verbraucherinnen und Verbraucher und unterstützt sie bei der Rechtsverfolgung.
  • Marktbeobachtung Digitales
    Der Marktwächter Digitale Welt ist eines der Frühwarnsysteme der Verbraucherzentralen. Er analysiert die Märkte aus Verbrauchersicht und hilft Verbraucherschützern, Probleme rechtzeitig zu erkennen. Um Erkenntnisse zu sammeln, nimmt der Marktwächter auch Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegen.
  • Online-Wache des Landeskriminalamts Baden-Württemberg (LKA)
    Die Online-Wache des LKA nimmt ebenfalls Mitteilungen, Hinweise oder Anzeigen zu Betrugs-Straftaten (auch im Internet) entgegen, die kein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordern. Die Nachricht wird dann vom Landeskriminalamt an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.

2. Als Opfer eines Fake-Shops:

  • Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. bietet Beratungsangebote (in der Beratungsstelle, online oder telefonisch) an.
  • Betrugsopfer sollten auf jeden Fall bei der Polizei Anzeige erstatten. Der Kaufvertrag, die Bestellbestätigung und E-Mails sollten hierfür aufbewahrt und ausgedruckt werden.
  • Zu Analysezwecken bittet auch die Marktbeobachtung Digitales um die Mitteilung von Betrugsfällen.

  • Weiterführende Links

BSI für Bürger
Angebot des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik

IT-Sicherheitsvorfall beim BSI melden
bewältigen, melden, sich informieren, vorbeugen

Bundesnetzagentur

www.sicher-im-netz.de
Webseite des Vereins Deutschland sicher im Netz e. V.

handy-helfer.de
Das Infoportal für mehr Sicherheit auf Smartphone und Tablet