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Smart Farming und Landwirtschaft 4.0
Unter „Smart Farming“ versteht man eine Kombination von intelligenter Landtechnik und moderner Informationstechnologie, die einen effizienteren und an den Standort an- gepassten Pflanzenbau ermöglichen und den Landwirt bei seinen Entscheidungen unterstützen.
Tagungsberichte
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06.04.2011 Precision Farming in Rheinstetten-Forchheim
Bezeichnung Typ Einsatz von Crop-Meter und Crop-Sensor Erträge steigern und die N-Bilanz im Griff Lenksysteme und Düngung Precision-Farming am LTZ Wirtschaftlichkeit von Precision Farming
Precision Farming in FAKT
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Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
(Maßnahme F3, S. 12 ff, Stand März 2016)Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag des MLR (FAKT ab S. 30, Maßnahme F3 S. 39, Stand Jan. 2016)Vorträge
Bezeichnung Typ FAKT F3 Precision Farming : Voraussetzungen, Technik, Verfahren (26.01.17) FAQ
zu FAKT F3 Precision FarmingI Wasserkulisse und Allgemeines
1. Kann ich in meinem Betrieb nur die Flächen in der Wasserkulisse beantragen?
Wenn es darum geht wie viel Fläche (ha) gefördert werden kann: Ja. Liegen nur z.B. 10 ha Ihrer Fläche in der Wasserkulisse und außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten, sind auch nur max. 10 ha förderfähig. Wenn es darum geht, welche Schläge beantragt werden können: Nein. Beantragt werden kann auch auf Flächen außerhalb der Kulisse oder innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten, um z.B. den Verpflichtungsumfang des Antragsjahres erfüllen zu können (Siehe Frage IV(1)). Es werden jedoch nur die in der Kulisse liegenden Flächen gefördert. Maßgeblich ist dabei die Fläche, die mit dem Pflanzensensor gedüngt wurde. Beachten Sie bitte Ihre Fruchtfolge: Die Maßnahme wird nur beim Anbau von Mais, Raps, Kartoffeln oder Getreide gefördert, da nur in diesen Kulturen ein Sensoreinsatz sinnvoll ist.
2. Wie groß muss die Mindestfläche eines Schlages sein, um an der Maßnahme teilzunehmen?
Förderfähige Flächen müssen eine Mindestschlaggröße von 1 Ar (100 qm) aufweisen.3. Muss die Sensordüngung und die teilflächenspezifische P-Düngung auf den selben Flächen durchgeführt werden?
Grundsätzlich sollten beide Maßnahmen auf der jeweils gleichen Fläche stattfinden. Da dies aus Fruchtfolgegründen nicht immer möglich ist, gilt folgendes: Der Pflanzensensor muss mindestens einmal auf der Fläche eingesetzt werden, auf der eine Bodenuntersuchung durchgeführt wurde.II P-Ermittlung (Phosphat)
1. Muss die Ermittlung der P-Gehalte im Boden im ersten Antragsjahr stattfinden?
Nein, aber die Ermittlung muss vor der teilflächenspezifischen Grunddüngung stattfinden.2. Wie oft muss ich den Düngebedarf ermitteln?
Einmal in fünf Jahren (vor Ausbringung von P-haltigen Düngemitteln). (vgl. DüV § 4 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Nummer 2)
III P-Düngung (Phosphat)
1. Kann ich auch gefördert werden, wenn ich meine P-Düngung komplett über organische Düngung abdecke?
Die P-Düngung kann nur teilweise über organische Düngung ausgebracht werden. Es muss noch möglich sein die P-Düngung entsprechend den Ergebnissen der P-Ermittlung mineralisch zu ergänzen. Die maximal zulässige Andüngung für N darf nicht überschritten werden.
Hinweis: Bei Schlägen <= 1 ha wird nur eine einheitliche Menge (ein untersuchtes Raster) ausgebracht. In diesem Fall kann die P-Düngung komplett über organische Düngung abgedeckt werden. Eine vorsätzliche Aufteilung von bestehenden Schlägen in Teilflächen <= 1 ha ist unzulässig.
In jedem Fall muss der Phosphatgehalt im organischen Dünger bekannt sein (vgl. DüV § 3 Absatz 4).2. Darf ich nur noch mineralischen P-Dünger ausbringen?
Nein, auch die Ausbringung von Mehrnährstoffdüngern oder organischem Dünger ist erlaubt (siehe II(2)), wenn dadurch nicht die ermittelte Düngebedarfsmenge für P und maximal zulässige Andüngung für N überschritten wird. Gegebenenfalls sind die schon ausgebrachten Mengen (über organische Düngung oder Mehrnährstoffdünger) bei der Erstellung einer Applikationskarte abzuziehen und den Rest mit einem P-Einzeldünger auszubringen.3. Hat es Auswirkungen auf die Förderung, wenn kein P-Düngebedarf besteht?
Aus fachlicher Sicht ist die Beantragung der Maßnahme nur auf mit Phosphat nicht hochversorgten Böden sinnvoll. Die Maßnahme ist aber noch akzeptabel, wenn gemäß ermitteltem Phosphatdüngebedarf kein Phosphat mehr gedüngt wird und der gesamte N-Düngebedarf (ausgenommen Spätdüngung) über N-Sensor ausgebracht wird. Ein P-Düngebedarf besteht dann nicht, wenn mehr als 50 % der Teilflächen in Gehaltsklasse E liegen.
4. Gibt es Angaben, wann die beiden P-Düngungen stattfinden müssen?
Bezüglich des Zeitpunktes gibt es keine Vorgaben, aber die Ermittlung des Düngebedarfs muss vor den beiden Düngungen stattfinden.5. Darf ich zusätzlich zu den zwei teilflächenspezifischen P-Düngungsmaßnahmen Dünger ausbringen?
Die Anzahl der Teilgaben ist offen, es muss jedoch die gesamte mineralische P-Düngermenge teilflächenspezifisch ausgebracht werden.6. Muss die Düngung nach den Werten der „guten fachlichen Praxis“ erfolgen?
Ja, und das heißt, dass auf Böden in Gehaltsklasse E keine Düngung mit P erfolgen darf (siehe auch III (3)).7. Muss die Phosphatermittlung und –düngung auf den im ersten Jahr beantragten Flächen stattfinden?
Nein, vgl. Antwort zu I(1).8. Wie viele Proben muss ich ziehen, wenn mein Schlag z.B. 3,5 ha groß ist?
Bei der vorgeschriebenen Beprobung im 1-ha-Raster muss für jeden angefangenen Hektar 1 zusätzliche Probe gezogen werden. Ab 3,01 ha müssen demnach 4 Proben gezogen werden.9. Welche Informationen muss eine Ausbringungskarte mindestens enthalten?
- Schlagname oder Schlagnummer
- Schlagumriss
- Schlaggröße
- Datum der Maßnahme
- Düngerart
- Durchschnittliche Ausbringungsmenge
- Eine Legende oder ein Histogramm, aus der/dem ersichtlich ist, welche P-Mengen auf welchen Teilflächen des Schlages ausgebracht wurden.
IV N-Düngung mit dem Sensor
1. Muss ich die Sensordüngung immer auf derselben, beantragten Fläche durchführen?
Nein, aber der Flächenumfang darf die Verpflichtungsfläche nicht unterschreiten. Wurden z.B. in 2015 50 ha beantragt, müssen in jedem Jahr 50 ha in den förderfähigen Kulturen mit dem Sensor gedüngt werden. Liegt ein Teil der Flächen durch die Fruchtfolge bedingt in den folgenden Jahren außerhalb der Wasserkulisse oder innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten wird die Fläche zwar auf den Verpflichtungsumfang angerechnet, aber nicht gefördert.2. Muss ich etwas bei der Andüngung beachten?
Ja. Bei Mais und Kartoffeln darf nur die Hälfte der ermittelten N-Düngebedarfsmenge als Startgabe ausgebracht werden. Bei Wintergetreide (Winterweizen!): max. 60 kg N/ha; Winter-Raps: 60 – 80 kg N/ha (siehe auch IV( 3)).3. Kann ich für die erste Gabe in Raps auch einen "Herbst-Scan" nutzen?
Ja. Die Ermittlung der N-Aufnahme im Herbst durch Pflanzensensoren ist mittlerweile ein verbreitetes Verfahren im Rapsanbau. Aus den daraus erzeugten „N-Aufnahme-Karten“ kann im Frühjahr eine „Streukarte N-Düngung“ erstellt werden, mit der die 1. Gabe teilflächenspezifisch ausgebracht wird (Offline-Verfahren). Die starre Vorgabe für Winterraps unter IV(2) entfällt damit.4. Kann die Andüngung auch mit Wirtschaftsdünger erfolgen?
Ja. Bzgl. der Mengen beachten Sie bitte Frage IV(2), bei flüssigen Wirtschaftsdünger max. 15 m³/ha5. Für welche Kulturen kann ich die Sensordüngung beantragen?
Getreide, Mais, Raps, Kartoffeln.6. Ab wann nutze ich den Sensor zum Düngen?
Die Düngung mit Sensor ist bei Getreide nach dem Schossen bzw. nach dem Bestandsschluss der Kulturen, bei Mais zum 6-10-Blattstadium und bei Kartoffeln zum Reihenschluss möglich. Im Winterraps kann der Sensor für einen „Herbst-Scan“ zur Ermittlung der N-Aufnahme genutzt werden.7. Welche Informationen muss eine Ausbringungskarte mindestens enthalten?
- Schlagname oder Schlagnummer
- Schlagumriss
- Schlaggröße
- Fruchtart
- Datum der Maßnahme und EC-Stadium
- Durchschnittliche Ausbringungsmenge in kg N/ha
- Eine Legende oder ein Histogramm, aus der/dem ersichtlich ist, welche N-Mengen auf welchen Teilflächen des Schlages ausgebracht wurden.
8. Wie kann ich sicher sein, dass beim Sensoreinsatz die N-Obergrenze nach neuer DüV eingehalten wird?
Der nach neuer DüV ermittelte N-Düngebedarf stellt eine standort- und kulturbezogene Obergrenze dar, die nicht überschritten werden darf. Ausnahmeregelungen für den Sensoreinsatz gibt es nicht.
Wenn absehbar ist, dass durch den Sensor mehr als die zulässige Obergrenze ausgebracht wird, muss der Einsatz entsprechend gedeckelt werden. Es wird empfohlen, dies zur letzten N-Gabe vorzusehen. Der Yara-N-Sensor ermöglicht dies durch eine sog. Zielwertdüngung, der ISARIA-Sensor der Claas-Systeme wird in der nächsten Version einen Automodus enthalten, der für die Ausbringung eine vorgegebene Durchschnittsmenge gewährleistet. Das ist die Restmenge, die bis zur Obergrenze noch möglich ist.9. Sind auch der Einsatz anderer Techniken wie Güllensensoren, Spektraldaten von Agrardrohnen oder Satellitendaten für die N-Düngung förderfähig?
Nein, die Verwendung solcher Daten kann zwar hilfreich sein, die zugrunde liegenden Verfahren sind jedoch derzeit nicht ausgereift genug, um die gängigen Online-Sensorsysteme ersetzen zu können.10. Kann der Sensor zur Optimierung auch mit zusätzlichen Karten (Ertragspotentialkarten, Bodendaten, langjährige Satellitendaten u.ä.) verwendet werden?
Dieses Map-Overlay genannte Verfahren kann angewendet werden. In Frage kommt Kartenmaterial, mit dem unterschiedliche Ertragspotentiale auf Teilflächen identifiziert werden können. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Zu- und Abschläge für die Teilflächen fachgerecht erfolgen und in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.Stand 06.11.2017

- Daten- und Kartendienst der LUBW
- Kartenviewer des LGRB
- Greening und FAKT
16.01.2020 |
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09.03.2020 |