
Unter „Landwirtschaft 4.0“ versteht man eine Kombination von intelligenter Landtechnik und moderner Informationstechnologie, die einen effizienteren und an den Standort angepassten Pflanzenbau ermöglichen und den Landwirt bei seinen Entscheidungen unterstützen.
06.04.2011 Precision Farming in Rheinstetten-Forchheim
(Maßnahme F3, S. 25 ff, Stand März 2021)
Vorträge
FAQ
zu FAKT F3 Precision Farming
I Förderkulisse und Allgemeines
1. Kann ich in meinem Betrieb nur die Flächen in der Wasserkulisse beantragen?
Die Begrenzung der Wasserkulisse ist aufgehoben, eine Förderung ist landesweit - außerhalb von Problem- und
Sanierungsgebieten der Wasserschutzgebiete - möglich.
Beantragt werden kann auch auf Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten, um z.B.
den Verpflichtungsumfang des Antragsjahres erfüllen zu können (Siehe Frage IV(1)). Es werden jedoch nur die außerhalb von
Problem- und Sanierungsgebieten liegenden Flächen gefördert. Maßgeblich ist dabei die Fläche, die mit dem
Pflanzensensor gedüngt wurde.
Beachten Sie bitte Ihre Fruchtfolge: Die Maßnahme wird nur beim Anbau von Mais, Raps, Kartoffeln oder Getreide gefördert, da nur
in diesen Kulturen ein Sensoreinsatz sinnvoll ist.
2. Wie groß muss die Mindestfläche eines Schlages sein, um an der Maßnahme teilzunehmen?
Förderfähige Flächen müssen eine Mindestschlaggröße von 1 Ar (100 qm)
aufweisen.
3. Muss die Sensordüngung und die teilflächenspezifische P-Düngung auf den selben Flächen
durchgeführt werden?
Grundsätzlich sollten beide Maßnahmen auf der jeweils gleichen Fläche stattfinden. Da dies aus
Fruchtfolgegründen nicht immer möglich ist, gilt folgendes: Der Pflanzensensor muss mindestens einmal auf der Fläche
eingesetzt werden, auf der eine Bodenuntersuchung durchgeführt wurde.
4. Was versteht man unter einer digitalen Dokumentation?
Als Nachweis für die Durchführung einer Maßnahme im Bereich Precision Farming wird i.d.R. ein digital erstelltes
Dokument verlangt. Diese Dokumente sind Teil des Verfahrens und müssen am Ende des Prozesses automatisch erzeugt werden. Sie
müssen nicht ausgedruckt werden, aber auf Verlangen ohne weitere Bearbeitungsschritte einsehbar oder übermittelbar sein. Verlangt
wird das PDF- oder ein vergleichbares Dateiformat. Die genauen Inhalte sind unter III - 9 und IV 7 zu finden.
5. Kann ich gleichzeitig an FAKT F3 und am Investitionsprogramm Landwirtschaft der Bundesregierung teilnehmen
("Bauernmilliarde")?
Ja, das ist möglich. In die FAKT-Prämienkalkulation sind die variablen Kosten für die Durchführung der
Maßnahmen eingeflossen, insofern gibt es keine Konflikte mit der Investitionsförderung des Bundes
II P-Ermittlung (Phosphat)
1. Muss die teiflächenspezifische Ermittlung der P-Gehalte im Boden im ersten Antragsjahr
stattfinden?
Nein, aber die Ermittlung muss vor der nächsten geplanten Grunddüngung stattfinden. Dies gilt auch für die
Grunddüngung mit (P-haltigen) Wirtschaftsdüngern.
2. Wie oft muss ich den P-Düngebedarf ermitteln?
Mindestens einmal im Verpflichtungszeitraum (vor Ausbringung von P-haltigen Düngemitteln). (vgl. DüV § 4 Absatz 3
Satz 2 und Absatz 4 Nummer 2)
3. Welche Beprobungsraster sind für die Schläge vorgeschrieben?
Schlaggröße in ha | Größe des Beprobungsrasters in ha |
<= 5 | 1 |
>5 bis <= 10 | 2 |
> 10 | 3 |
III P-Düngung (Phosphat)
1. Kann ich auch gefördert werden, wenn ich meine P-Düngung komplett über organische
Düngung abdecke?
Die P-Düngung kann nur teilweise über organische Düngung ausgebracht werden. Es muss noch möglich sein die
P-Düngung entsprechend den Ergebnissen der P-Ermittlung mineralisch zu ergänzen. Die maximal zulässige Andüngung
für N darf nicht überschritten werden.
Hinweis: Bei Schlägen <= 1 ha wird nur eine einheitliche Menge (ein untersuchtes Raster) ausgebracht. In diesem Fall
kann die P-Düngung komplett über organische Düngung abgedeckt werden. Eine vorsätzliche Aufteilung von
bestehenden Schlägen in Teilflächen <= 1 ha ist unzulässig.
In jedem Fall muss der Phosphatgehalt im organischen Dünger bekannt sein (vgl. DüV § 3 Absatz 4).
2. Darf ich nur noch mineralischen P-Dünger ausbringen?
Nein, auch die Ausbringung von Mehrnährstoffdüngern oder organischem Dünger ist erlaubt (siehe II(2)), wenn dadurch
nicht die ermittelte Düngebedarfsmenge für P und maximal zulässige Andüngung für N überschritten wird.
Gegebenenfalls sind die schon ausgebrachten Mengen (über organische Düngung oder Mehrnährstoffdünger) bei der
Erstellung einer Applikationskarte abzuziehen und den Rest mit einem P-Einzeldünger auszubringen.
3. Hat es Auswirkungen auf die Förderung, wenn kein P-Düngebedarf besteht?
Aus fachlicher Sicht ist die Beantragung der Maßnahme nur auf mit Phosphat nicht hochversorgten Böden sinnvoll. Die
Maßnahme ist aber noch akzeptabel, wenn gemäß ermitteltem Phosphatdüngebedarf kein Phosphat mehr gedüngt wird und
der gesamte N-Düngebedarf über den N-Sensor ausgebracht wird. Ein P-Düngebedarf besteht dann nicht, wenn mehr als 50 %
der Teilflächen in Gehaltsklasse E liegen.
4. Gibt es Angaben, wann die P-Düngung stattfinden muss?
Bezüglich des Zeitpunktes gibt es keine Vorgaben, aber die Ermittlung des Düngebedarfs (s. FAQ I.1) muss vor der
nächsten geplanten Düngung stattfinden und ist ggf. auch für sämtliche weitere P-Düngungen im
Verpflichtungszeitraum heranzuziehen. Es wird empfohlen, die P-Düngung im Form einer Fruchtfolgedüngung vor oder zur Saat von
Kulturen auszubringen, die besonders stark auf eine P-Düngung reagieren (z. B. Mais, Kartoffeln, Sommergerste).
5. Darf ich zusätzlich zu den teilflächenspezifischen P-Düngungsmaßnahmen Dünger ausbringen?
Die Anzahl der Teilgaben ist offen, es muss jedoch die gesamte mineralische P-Düngermenge teilflächenspezifisch ausgebracht
werden. Für Ausnahmen siehe III(10).
6. Muss die Düngung nach den Werten der „guten fachlichen Praxis“ erfolgen?
Ja, und das heißt, dass auf Böden in Gehaltsklasse E keine Düngung mit P erfolgen darf (siehe auch III (3)).
7. Muss die Phosphatermittlung und –düngung auf den im ersten Jahr beantragten Flächen stattfinden?
Nein, vgl. Antwort zu I(1).
8. Wie viele Proben muss ich ziehen, wenn mein Schlag z.B. 3,5 ha groß ist?
Bei der vorgeschriebenen Beprobung im 1-ha-Raster muss für jeden angefangenen Hektar 1 zusätzliche Probe gezogen werden. Ab
3,01 ha müssen demnach 4 Proben gezogen werden.
9. Welche Informationen muss eine Ausbringungskarte mindestens enthalten?
- Schlagname oder Schlagnummer
- Schlagumriss
- Schlaggröße
- Datum der Maßnahme
- Düngerart
- Durchschnittliche Ausbringungsmenge
- Eine Legende oder ein Histogramm, aus der/dem ersichtlich ist, welche P-Mengen auf welchen Teilflächen des Schlages ausgebracht wurden.
10. Ist eine schlageinheitliche Ausbringung von Mehrnährstoffdüngern möglich?
P-haltige Dünger müssen nach III 5. grundsätzlich teilflächenspezifisch augebracht werden. Es ist jedoch aus rein
praktischen Gründen zulässig, z.B. PK-Dünger bis einer bestimmten Höhe schlageinheitlich zu düngen. Dabei gilt:
Eine einheitliche P-Düngung ist bis zu der maximalen Höhe erlaubt, die für die höchste P-Gehaltsklasse des Schlages
zulässig ist. Die teilschlagspezifische P-Ausgleichsdüngung ist im selben Jahr durchzuführen. Eine teilschlagspezifische
Bodenuntersuchung muss vorliegen.
IV N-Düngung mit dem Sensor
1. Muss ich die Sensordüngung immer auf derselben, beantragten Fläche durchführen?
Nein, aber der Flächenumfang darf die Verpflichtungsfläche nicht unterschreiten. Wurden z.B. in 2015 50 ha beantragt,
müssen in jedem Jahr 50 ha in den förderfähigen Kulturen mit dem Sensor gedüngt werden. Liegt ein Teil der Flächen
durch die Fruchtfolge bedingt in den folgenden Jahren innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten wird die Fläche zwar auf den
Verpflichtungsumfang angerechnet, aber nicht gefördert.
2. Muss ich etwas bei der Andüngung beachten?
Ja. Bei Mais und Kartoffeln darf nur die Hälfte der ermittelten N-Düngebedarfsmenge als Startgabe ausgebracht werden. Bei
Wintergetreide (Winterweizen!): max. 60 kg N/ha; Winter-Raps: 60 – 80 kg N/ha (siehe auch IV( 3)). Der Einsatz von stabilisierten
N-Düngerformen ist möglich.
3. Kann ich für die erste
Gabe in Raps auch einen "Herbst-Scan" nutzen?
Ja. Die Ermittlung der N-Aufnahme im Herbst durch Pflanzensensoren ist mittlerweile ein verbreitetes Verfahren im Rapsanbau. Aus den
daraus erzeugten „N-Aufnahme-Karten“ kann im Frühjahr eine „Streukarte N-Düngung“ erstellt werden, mit
der die 1. Gabe teilflächenspezifisch ausgebracht wird (Offline-Verfahren). Die starre Vorgabe für Winterraps unter IV(2)
entfällt damit.
4. Kann die Andüngung
auch mit Wirtschaftsdünger erfolgen?
Ja. Bzgl. der Mengen beachten Sie bitte Frage IV(2). Bei Wirtschaftsdünger ist der Nanr gemäß DüV
zugrunde zu legen, zur Andüngung im Frühjahr bzw. zur Saat sind max. 40 kg Nanr möglich.
5. Für welche Kulturen
kann ich die Sensordüngung beantragen?
Getreide, Mais, Raps, Kartoffeln.
6a. Ab wann nutze ich den
Sensor zum Düngen?
Die Düngung mit Sensor ist bei Getreide ab Schossbeginn bzw. nach dem Bestandsschluss der Kulturen, bei Mais zum
8-10-Blattstadium und bei Kartoffeln zum Reihenschluss möglich. Im Winterraps kann der Sensor für einen „Herbst-Scan“
zur Ermittlung der N-Aufnahme genutzt werden.
6b. Muss ich den Sensor immer
einsetzen oder können einzelne Gaben auch ohne erfolgen?
Bei Getreide und Raps sind ab Schossbeginn sämtliche N-Gaben mit dem Sensor auszubringen; eine Ausbringung von
Flüssigdüngern z.B. mit der Feldspritze (ohne Sensor) ist dabei nicht mehr zulässig.
6c. Kann ich zu einer Fungizidapplikation einen Blattdünger beimischen?
Die Zugabe eines Blattüngers wie z.B. Wuxal Basis zu einer Fungizidbehandlung führt zu einer schlageinheitlichen N-Düngung,
die grundsätzlich nicht zulässig ist. Um einen fachgerechten und modernen Pflanzenschutz nicht zu behindern, gilt folgende
Ausnahme: Die Beimischung eines Blattdüngers im Rahmen von Fungizidmaßnahmen ist bis zu einer Höhe von insgesamt 10 kg N/ha
zulässig. Die Höchstmenge pro Applikation beträgt 5 kg N/ha.
Die N-Düngung muss gem. DüV dokumentiert werden.
7. Welche Informationen muss eine Ausbringungskarte mindestens enthalten?
- Schlagname oder Schlagnummer
- Schlagumriss
- Schlaggröße
- Fruchtart
- Datum der Maßnahme und EC-Stadium
- Durchschnittliche Ausbringungsmenge in kg N/ha
- Eine Legende oder ein Histogramm, aus der/dem ersichtlich ist, welche N-Mengen auf welchen Teilflächen des Schlages ausgebracht wurden.
8. Wie kann ich sicher sein, dass beim Sensoreinsatz die N-Obergrenze nach neuer DüV eingehalten wird?
Der nach neuer DüV ermittelte N-Düngebedarf stellt eine standort- und kulturbezogene Obergrenze dar, die nicht
überschritten werden darf. Ausnahmeregelungen für den Sensoreinsatz gibt es nicht.
Wenn absehbar ist, dass durch den Sensor mehr als die zulässige Obergrenze ausgebracht wird, muss der Einsatz entsprechend gedeckelt
werden. Es wird empfohlen, dies zur letzten N-Gabe vorzusehen. Der Yara-N-Sensor ermöglicht dies durch eine sog. Zielwertdüngung,
der ISARIA-Sensor der Claas-Systeme enthält einen Automodus, der für die Ausbringung eine vorgegebene Durchschnittsmenge
gewährleistet. Das ist die Restmenge, die bis zur Obergrenze noch möglich ist.
9. Sind auch der Einsatz
anderer Techniken wie Güllesensoren, Spektraldaten von Agrardrohnen oder Satellitendaten für die N-Düngung
förderfähig?
Nein, die Verwendung solcher Daten kann zwar hilfreich sein, die zugrunde liegenden Verfahren sind jedoch derzeit nicht ausgereift
genug, um die gängigen Online-Sensorsysteme ersetzen zu können.
10. Kann der Sensor zur
Optimierung auch mit zusätzlichen Karten (Ertragspotentialkarten, Bodendaten, langjährige Satellitendaten u.ä.)
verwendet werden?
Dieses Map-Overlay genannte Verfahren kann angewendet werden. In Frage kommt Kartenmaterial, mit dem unterschiedliche Ertragspotentiale
auf Teilflächen identifiziert werden können. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Zu- und Abschläge für die
Teilflächen fachgerecht erfolgen und in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
11. Welche Anforderungen muss ein optischer Sensor für die N-Düngung erfüllen?
Es ist nicht möglich,
eine Positivliste von geeigneten Sensorsystemen zu erstellen, da dem LTZ nicht alle auf dem Markt gehandelten Angebote bekannt
sind.
Ein geeignetes Sensorsystem muss folgende Kriterien erfüllen:
1. Erzeugung von nach wissenschaftlichen Standards entwickelten
Vegetationsindizes (mindestens einer), die für eine N-Düngung geeignet sind.
2. Ein fachlich fundierter Algorithmus zur Ermittlung einer N-Düngungsempfehlung für die nach FAKT F3 beantragten Kulturen
in den für die Düngungsempfehlung jeweils relevanten Entwicklungsstadien. Der Algorithmus zur Ermittlung einer
N-Düngungsempfehlung wurde anhand von Feld- oder Praxisversuchen kalibriert.
3. Algorithmen oder Einstellmöglichkeiten, die verhindern, dass bei Anwendung der Technik die nach DüV ermittelte Obergrenze
überschritten wird.
4. Erzeugung einer Dokumentation, die den Vorgaben von FAKT F3 gerecht wird.
5. Eine schriftliche Erklärung des Herstellers, dass die Punkte 1 - 4 bei fachgerechter Anwendung erfüllt werden.
Stand 31.05.2021