Die Basis für einen erfolgreichen und zugleich auch sicheren Pflanzenschutz ist ein präzise arbeitendes Pflanzenschutzgerät. Um die Sicherheit bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu gewährleisten hat der Gesetzgeber bereits 1994 die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten in zweijährigen Abständen vorgeschrieben. Die Prüfpflicht war zunächst auf Feldspritzgeräte begrenzt und wurde etwa zehn Jahre später auf Spritz- und Sprühgeräte für Raumkulturen wie Wein-, Obstbau oder Hopfen ausgeweitet. In Baden-Württemberg gibt es ein dichtes Netz amtlich anerkannter Kontrollwerkstätten, bei denen die Betriebe ihre Pflanzenschutzgeräte kontrollieren lassen können. Mit einer regelmäßigen Überwachung der Kontrollstellen durch die zuständigen Regierungspräsidien ist sichergestellt, dass die Kontrolle nach bundesweit einheitlichen Standards durchgeführt wird. Über sämtliche Neuerungen, die sich im Rahmen der Gerätekontrolle ergeben, wird das Prüfpersonal in regelmäßigen Fortbildungen, die von der DEULA angeboten werden, informiert. Die Kontrollbetriebe sind verpflichtet, dieses Fortbildungsangebot in dreijährigen Abständen wahrzunehmen.
Mit der 2013 erlassenen Neuordnung des Pflanzenschutzrechts wurde auch die Gerätekontrolle neu geregelt. Eine wesentliche Änderung für die Praxis ist die Verlängerung des Kontrollintervalls von 2 auf 3 Jahre. Sämtliche Prüfplaketten, die bis zum 6. Juli 2013 erteilten wurden, haben damit im Rahmen einer Übergangsregelung eine um 1 Jahr verlängerte Gültigkeit. Des Weiteren wurde mit der Neuregelung die Prüfpflicht auf alle Geräte ausgeweitet, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden können. Hierbei sind für die neu-prüfpflichtigen Gerätearten unterschiedliche Fristen einzuhalten, bis zu der diese Geräte erstmals geprüft sein müssen. Ausgenommen von der Kontrollpflicht bleiben handgehaltene und rückentragbare Geräte.
Der Prüfumfang orientiert sich an den am 24. Januar 2013 vom Julius Kühn-Institut (JKI) bekannt gemachten Prüfmerkmalen (Zusammenfassung des LTZs) . Erfüllt ein Gerät die darin enthaltenen Anforderungen, wird dem Gerätehalter ein zuverlässiges Arbeiten des Pflanzenschutzgeräts bescheinigt. Um Kosten und Zeit zu sparen empfiehlt es sich, vorbereitend auf die Kontrolle, das Gerät einer gewissenhaften Eigenkontrolle zu unterziehen. Viele der Mängel, die gegebenenfalls bestehen könnten, lassen sich dabei erkennen und meist auch selbst beheben. Die unten eingestellte Checkliste stellt für diese Eigenkontrolle ein wertvolles Hilfsmittel dar.