Als Folge des Bienensterbens wurden vorbeugende Maßnahmen getroffen, um künftig derartige Schäden auszuschließen. So
wurde die Zulassung der Beizmittel aus der Stoffklasse der Neonikotinyle sowie der Methiocarbe, für die Beizung von Mais ausgesetzt
und Sämaschinen müssen für die Aussaat von gebeizten Mais technische Voraussetzungen erfüllen die sicherstellen, dass
die Abdrift von Beizstaub bei der Aussaat minimiert ist.
Die seinerzeit als Maisbeizmittel verwendeten Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam haben in Deutschland keine
Wiederzulassung erhalten. Auch der Wirkstoff Methiocarb steht mittlerweile nicht mehr für die Beizung von Mais zur
Verfügung.
Im Jahre 2009 trat die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem
Maissaatgut in Kraft. Aktuell sind der BeizanlagenTÜV sowie die sogenannte „Windauflage“ in der Umsetzung wobei ggf.
Heubachtests erforderlich sein werden.
Nach der Verordnung aus dem Jahre 2009 waren alle in Deutschland aufbereiteten und mit dem Wirkstoff Methiocarb behandelten Maissaatgutpartien ab Beizstation, mit Hilfe des sogenannten Heubachtests, auf Abriebfestigkeit zu untersuchen. Ein Abriebgrenzwert von 0,75 g/100.000 Korn sollte sicherstellen, dass nur eine geringstmögliche Menge des Wirkstoffes als potentiell abdriftender Staub in der Saatware vorhanden ist. Betriebe, die Saatmais aufbereiten, mussten die Erhaltung dieses Grenzwertes gewährleisten, wobei jeder Saatgutcharge dem sogenannten Heubachtest zu unterziehen und das Ergebnis zu dokumentieren war. Nur Saatware, die den Grenzwert nicht überschritten hat war verkehrsfähig.
Das LTZ Augustenberg ist mit der Untersuchung von Kontrollproben auf Grenzwerteinhaltung betraut und untersucht Stichproben, die direkt an den Beizstationen entnommen werden. Die Probenahme und der Transport müssen so schonend als möglich erfolgen, um die Beizqualität, wie sie unmittelbar nach der Beizbehandlung vorliegt, unverändert erfassen zu können.
Vor der Untersuchungsdurchführung selbst ist eine Konditionierung der Proben erforderlich. Hierzu werden die Proben in der offenen Papiertüte in einen klimatisierten Schrank bei 20 °C (+/- 2 °C und 50 % relativer Luftfeuchte (+/- 10 %) für mindestens 48 h inkubiert. Um Feuchtigkeitsänderungen während der Untersuchungen zu vermeiden muss der Heubachtest bei definierten Raumbedingungen: 20 °C ̶ 25 °C und 30 % bis 50 % relative Luftfeuchte durchgeführt werden. Die Messung selbst wird als Doppelbestimmung an 2 x 100 g (+/- 1 g) gebeiztem Mais durchgeführt.
Das Heubachgerät besteht aus einer Steuereinheit, Vakuumpumpe, einer Edelstahltrommel, einem nachgeschaltetem Grobabscheider sowie einem Feinstaubfilter, der die im Heubachgerät standardisiert erzeugten Feinstaubpartikel aufnimmt.
Durch konstante Drehung der Edelstahltrommel (30 rpm für 120 sec.) wird standardisiert „mechanischer Stress“ auf die gebeizte Ware ausgeübt, während die Vakuumpumpe mit einem konstanten Luftsog (20 l/min) die in der Probe vorhandenen und erzeugten Stäube aus der Probe herausträgt. Dabei fallen die Grobpartikel im sogenannten Grobabscheider an, der Feinstaub <0,35 mm schlägt sich auf dem Filterpapier nieder. Die Masse des Feinstaubes wird bestimmt indem die gesamte Filtereinheit vor und nach der Behandlung im Heubachgerät auf 0,00001 g genau abgewogen wird. Die Werte der Doppelbestimmung- en werden mit Hilfe von Excel auf ihre Vereinbarkeit hin überprüft und sodann unter Berücksichtigung der Tausendkornmasse auf die Masse Feinstaub pro 100.000 Korn hochgerechnet. Die Tausendkornmasse muss dabei entweder bekannt sein ̶ dies ist bei Proben aus den Anerkennungsverfahren der Fall ̶ oder separat bestimmt werden.
Bei den Kontrolluntersuchungen wurden bislang keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Dies zeigt die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Beizqualität beim Mais.