Abstandsauflagen
Der Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer oder Saumbiotope kann über verschiedene Pfade stattfinden. Ein wichtiger Eintragspfad ist hierbei die Abdrift auf Nicht-Zielflächen. Die Verwendung abdriftmindernder Technik sowie die sachgerechte Verwendung von Pflanzenschutzmitteln tragen dazu bei, dass Einträge in sensible Bereiche verhindert werden.
Zum Schutz von Oberflächengewässern und Gewässerorganismen, wie auch von angrenzenden Saumbiotopen werden mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Abstandsauflagen festgesetzt.
Beim Einsatz abdriftmindernder Technik können die Sicherheitsabstände zu Gewässern oder Saumbiotopen reduziert werden. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der mit der Anerkennung verbundenen Verwendungsbestimmungen. Dazu finden Sie in unseren Foliensätzen detaillierte Informationen mit konkreten Anwendungsbeispielen für die Kulturarten Ackerbau, Obstbau und Weinbau.
Die jeweils einzuhaltenden Abstandsauflagen der Pflanzenschutzmittel sind in der Gebrauchsanleitung sowie in der Schriftenreihe „Integrierter Pflanzenschutz“ für die einzelnen Kulturarten aufgeführt.