Mit der Zulassung einzelner Saatgutbehandlungsmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde die Anwendungsbestimmung erteilt, die eine Anwendung ausschließlich in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorschreibt. Zu den „professionelle Beizstelle* gelten alle die Beizstellen, die sich einem speziellen Zertifizierungsverfahren unterzogen haben und der Liste der „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Staubminderung“ des Julius Kühn-Institutes (JKI) aufgeführt sind (einzusehen unter www.julius-kuehn.de/listen).
Auf diese Weise soll ein möglichst hoher Qualitätsstandard des behandelten Saatguts gewährleistet werden, der im gesamten Prozess von der Beizung bis zur Aussaat das Risiko für Mensch und Umwelt durch Beizstäube auf ein möglichst geringes Maß reduziert. Für die Listung als professionelle Beizstelle gelten hohe Anforderungen, sowohl für den gesamten Prozessablauf, als auch für die Dokumentation und gewährt gleichzeitig die Rückverfolgbarkeit jeder einzelnen Saatgutcharge.
Die Einrichtungen müssen erhöhte Anforderungen im Hinblick auf die eingesetzte Prozesstechnik, Prozessabläufe und ihre Dokumentation erfüllen. Getreidebeizstellen in Baden-Württemberg, die sich als „professionelle Beizstelle“ prüfen lassen wollen, können alternativ zu einer Zertifizierung durch SeedGuard oder durch das JKI, auch beim LTZ Augustenberg einen Antrag auf Prüfung ihrer Saatgutbehandlungseinrichtung stellen. Ein vom LTZ beauftragter Auditor führt die Prüfung durch, deren Grundlage die in der Richtlinie 5-1.1 des JKI definierten Anforderungen sind. Die sich daraus ergebenden Prüfkriterien sind nachfolgend in der ebenfalls vom JKI veröffentlichten Checkliste zusammengefasst.