Alljährlich entstehen 80 % der Nutzpflanzen durch die Aussaat von Samen. Das Saatgut von Kulturpflanzen hat damit eine außerordentlich hohe volkswirtschaftliche Bedeutung und stellt für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktion das grundlegende Betriebsmittel dar. Um hohe Pflanzenerträge von guter Qualität zu erzielen, ist neben einer optimalen Bodenbearbeitung, genau berechneter Düngung und wirksamer Schädlings- und Unkrautbekämpfung, vor allem die Verwendung von hochwertigem Saatgut leistungsfähiger Sorten unerlässlich. In den letzten 120 Jahren wurden insbesondere durch die Pflanzenzüchtung und eine gut organisierte, von amtlichen Stellen kontrollierte Saatguterzeugung, eine stete Steigerung der Hektarerträge der landwirtschaftlichen Produktion erreicht.
Die Produktion von Saatgut ist in dem ältesten deutschen Verbraucherschutzgesetz, dem Saatgutverkehrsgesetz aus dem Jahre 1953, geregelt. Diesem entsprechend muss der Feldbestand, ebenso wie die Beschaffenheit der Saatgutpartien, bestimmte Normen erfüllen, damit das Saatgut in den Verkehr gebracht werden darf.
Die Aufgaben der Saatgutuntersuchung am LTZ ergeben sich aus einem hoheitlichen und einem privatwirtschaftlichen Aspekt. Ersterer umfasst die Beschaffenheitsprüfung von Saatgutpartien des in Baden-Württemberg erwachsenen Saatgutes im hoheitlichen Anerkennungsverfahren und der Saatgutverkehrskontrolle, letzterer die Prüfung von Saatgut auf Antrag meist zur Produktions- und Lieferungskontrolle.
Die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Vorschriften
für die Durchführung der Saatgutprüfung sind
verbindlich in den Internationalen Vorschriften für die
Prüfung von Saatgut (ISTA = Internationale Vereinigung
für Saatgutprüfung) niedergelegt.
In der Präambel der internationalen Vorschriften für die
Prüfung von Saatgut der internationalen Vereinigung für
Saatgutprüfung (ISTA) heißt es entsprechend: “Eine
der größten Gefahren bildet in der Landwirtschaft
Saatgut, welches nicht in der Lage ist, von der gewünschten
Sorte eine gute Ernte hervorzubringen. Die Saatgutprüfung
wurde entwickelt, um durch eine Beurteilung der
Saatgutqualität vor der Aussaat dieses Risiko auf ein
Mindestmaß zu beschränken.“ (ISTA 1996).
Das Saatgutverkehrsgesetz sowie das Forstvermehrungsgutgesetz beinhalten die nationalen Anforderungen an die Beschaffenheit des entsprechenden Saatgutes. Darüber hinaus geben die OECD-Schemata den Rahmen für den internationalen Saatguthandel vor.
Die Untersuchung der Beschaffenheit des Saatguts zum Zwecke der Saatgutzertifizierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Saatgut-Anerkennungsstelle (SAS) am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg. Sofern die Anforderungen an den Feldbestand (SAS) erfüllt sind, muss nach definierten Probenahme-Vorschriften aus dem fertig aufbereiteten Saatgut eine Durchschnittsprobe entnommen werden, die sodann zur Beschaffenheitsprüfung an die Saatgutprüfstelle eingesandt wird.
Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle veranlasst das Regierungspräsidium Karlsruhe die Probenahme von im baden-württembergischen Handel befindlichen Saatgut, welches dann im Referat Saatgut auf Einhaltung der gesetzlichen Normen überprüft wird. Darüber hinaus können Saatgutproben zur Qualitätskontrolle im Rahmen des Saatguthandels sowie der -Produktion und -Aufbereitung untersucht werden.
Nicht zuletzt ist das Referat Saatgutuntersuchung für die im Zuge des Saatgutexports (ISTA und OECD-Zertifizierung) erforderliche Probenahme zuständig
Eine Anfrage nach den Möglichkeiten der aktuellen Untersuchungsdienstleistung, insbesondere für größere Probenzahlen, ist aus Kapazitätsgründen ratsam.