Saatgut darf keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten. Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) untersucht jährlich bei Mais, Sojabohnen und Raps in einem sog. GVO-Saatgut-Monitoring konventionelles Saatgut auf GVO-Bestandteile.
Die Prüfung erfolgt nach der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren § 28b GenTG (Gentechnikgesetz). Der aus einer Abfolge von Einzelschritten bestehende Untersuchungsablauf sieht die DNA-Extraktion aus mehreren Teilproben vor, gefolgt von einer Kaskade von PCR-Analysen zum Nachweis, zur Identifizierung und zur Bestimmung von GVO-Anteilen.
Die Untersuchung umfasst in der Regel folgende Arbeitsschritte:
- Probenvorbereitung
Herstellung und Zerkleinerung der Teilproben
Nukleinsäureextraktion - Qualitative PCR-Untersuchung auf gentechnische Veränderungen
Screening auf gentechnisch veränderte Samen
gegebenenfalls Identifizierung des/der GVO - Auswertung der Ergebnisse und Erstellung des Untersuchungsberichts.
Zur Probenvorbereitung werden aus der Laborprobe vor dem Mahlen drei Teilproben mit je 1.000 Samen entnommen.
Diese werden separat gewaschen und getrocknet, um eine Kontamination wie z.B. durch Abrieb oder Stäube auszuschließen. Die gereinigten Proben werden fein vermahlen, homogenisiert und aus einem Teil dieses Mehles wird anschließend die DNA (Desoxyribonukleinsäure) extrahiert. Nach der Aufreinigung bildet der DNA-Extrakt die Grundlage für die eigentliche Analytik: die Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR).
Dieses Verfahren vervielfältigt die speziell gesuchten DNA-Abschnitte in höchstem Maße und ermöglicht somit deren
Visualisierung. Der GVO-Anteil kann dann mittels Real-Time-PCR am LightCycler bestimmt werden.
Um den Aufwand der PCR-Untersuchung zu verringern, wird aus den drei unabhängig vermahlenen Teilproben jeweils ein Teil des Mahlgutes zur Herstellung einer Sammelprobe entnommen. Bei einem positiven Ergebnis müssen anschließend die ursprünglichen drei Teilproben einzeln analysiert werden.