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Amtliche Futtermittelkontrolle

Probenahme von Geflügelfutter
Probenahme von Geflügelfutter

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung werden am LTZ Augustenberg Futtermitteluntersuchungen durchgeführt. Futtermittel sind eines der ersten Glieder der Lebensmittelkette.

Ziele der amtlichen Kontrolle sind insbesondere:

  • Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit
  • Schutz der Tiergesundheit
  • Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes
  • Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere.

"Du bist, was du isst." - Futtermittelkontrollen am LTZ


Durch unerwünschte oder verbotene Stoffe in Futtermitteln von landwirtschaftlichen Nutztieren könnte es zu einer Kontamination von vom Tier stammenden Lebensmitteln kommen (Milch, Eier, Fleisch). Daher wird im Rahmen der amtlichen Überwachung ein besonderes Augenmerk auf solche Stoffe gelegt.

In Baden-Württemberg  sind die Regierungspräsidien die zuständigen Behörden. Besonders ausgebildete Inspektoren prüfen bei Futtermittelherstellern, Händlern und landwirtschaftlichen Betrieben, ob Futtermittel ordnungsgemäß produziert, gelagert und verfüttert werden. Dabei werden auch Futtermittelproben gezogen, die am LTZ Augustenberg entsprechend geprüft und analysiert werden. In erster Linie werden die vom nationalen Kontrollprogramm „Futtermittelsicherheit“ geforderten Probenanzahlen und Parameter abgearbeitet. In diesem Programm wird eine risikoorientierte Probenahme und Untersuchung gefordert, die zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere und dem Verbraucher dient. Es werden die unterschiedlichsten Futtermittel beprobt, von Einzelfuttermitteln, wie Getreide, über Mischfuttermittel bis hin zu Vormischungen und Zusatzstoffen.

Zeigen die Untersuchungsergebnisse der Futtermittelproben, dass es zu Gefährdung kommt, kann die Ware zurückverfolgt und eingezogen werden. In triftigen Fällen kann dies bis zu einer EU-weiten Schnellwarnung führen.

Das geforderte Untersuchungsspektrum ist sehr breit angelegt und reicht von verschiedenen Pilzgiften über Schwermetalle bis hin zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, anderen organischen Rückständen sowie weiteren unerwünschten oder verbotenen Stoffen.

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