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Greening und FAKT
Änderungen/Aktualisierungen
Im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2014 (Umsetzung ab Gemeinsamer Antrag 2015) wird die GAP weiter ökologisiert. Nach dem Grundsatz „Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ wird die Einhaltung sogenannter „Greening-Maßnahmen“ mit Zahlung einer Ökologisierungs- bzw. Greeningprämie in Höhe von ca. 30% der Direktzahlungen entlohnt.
Das Greening umfasst folgende Maßnahmen:
- Anbaudiversifizierung, das heißt Anbau verschiedener Kulturpflanzenarten auf einem Betrieb, um Monokulturen entgegenzuwirken und die Bodengesundheit zu erhalten. Landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerfläche müssen mindestens zwei verschiedene Fruchtarten und bei einer Ackerfläche von mehr als 30 ha drei verschiedene Fruchtarten anbauen.
- Erhalt von Dauergrünland: Grünland ist ein wichtiger CO2-Speicher. Beim Grünland-Umbruch wird Kohlenstoff in die Atmosphäre freigesetzt. Daher ist europaweit die Umwandlung von Grünlandflächen in eine andere Nutzung nur unter engen Vorgaben zulässig. Hinzu kommt ein grundsätzliches Umbruchverbot für umweltsensible Gebiete (zum Beispiel Naturschutzflächen, FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete).
- Erbringung von Ökologischen Vorrangflächen: Alle Betriebe, die mehr als 15 ha Ackerfläche bewirtschaften, müssen 5 % ihrer Ackerfläche als Ökologische Vorrangfläche bereitstellen. Hier handelt es sich um Flächen, die mit Blick auf Naturschutz und Biodiversität besonders wertvoll sind, wie zum Beispiel Hecken, Brachen, Zwischenfrüchte oder der Anbau von bestimmten Eiweißpflanzen.
Ökolandbaubetriebe haben diesbezüglich keine gesonderten Verpflichtungen zu erfüllen ("grün per se"). Sie sind künftig als besonders umwelt- und ressourcenschonende Anbauform anerkannt.
Für die anderen Betriebe gilt: Nicht erfüllte Greening-Anforderungen führen zu deutlichen Kürzungen und ggf. Sanktionen bei den Direktzahlungen.
Auf Landesebene baut in Baden-Württemberg das neue Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) zum Teil auf das bisherige MEKA auf und entwickelt es weiter, v.a. mit starker Ausrichtung auf Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl.
Mit dem neuen FAKT-Programm (rund 40 Einzelmaßnahmen, Stand November 2014) stehen dem Landwirt eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen
A | Umweltbewusstes Betriebsmanagement |
B | Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume im Grünland |
C | Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen |
D | Ökologischer Landbau/Verzicht auf chem.-synth. Pflanzenschutz- und Düngemittel im Betrieb |
E | Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen |
F | Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz |
G | Besonders tiergerechte Haltungsverfahren |
zur Auswahl.
Informationen zu Greening im Rahmen der GAP
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Erbringung von Ökologischen Vorrangflächen
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening (März 2020)
Zwischenfruchtanbau: Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT-Förderung (Januar 2020)
Zwischenfrüchte 2017 – Hinweise zum Anbau
Zwischenfrucht-Mischungsrechner (LTZ, Stand: Juni 2018)
Zulässige Arten Niederwald mit Kurzumtrieb
Zulässige Arten Zwischenfruchtanbau (DirektZahlDurchfV, Anlage 3)
Zulässige Arten stickstoffbindende Pflanzen (DirektZahlDurchfV, Anlage 4)
Zulässige Arten für Brachflächen mit Honigpflanzen (DirektZahlDurchfV, Anlage 5)Informationen zur GAP ab 2014 sowie zur Umsetzung auf Landesebene :
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Informationen der Europäischen Kommission zur GAP
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Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur GAP
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Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Landes- und EU-Politik
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Informationen zu FAKT
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Qualitätsanforderungen an Saatgut für Brachebegrünung (Stand: Dezember 2016)Informationsbroschüre des MLR (Stand: August 2017)Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag des MLR (Stand: Jan. 2020, FAKT ab S. 36)Zugelassene Zwischenfruchtmischungen für FAKT Maßnahme E 1.2 und F 1
(Stand: Januar 2021)Liste der zugelassenen Düngemittel für die FAKT Maßnahme D 1 (FiBL, Dez. 2014)
Informationen zur Anerkennung von Zwischenfruchtmischungen für FAKT E 1.2 und F1 erhalten Sie unter → Kulturpflanzen → Zwischenfrüchte und Untersaaten.Über die verpflichtenden Maßnahmen in Wasserschutzgebieten (SchALVO) hinaus, können freiwillige Maßnahmen im Agrarumweltprogramm FAKT gefördert werden: F1 Winterbegrünung, F2 Stickstoff-Depotdüngung mit Injektion, F3 Precision Farming, F4 Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip-Till und F5 Freiwillige Hoftorbilanz. Seit 2020 entfällt für diese Maßnahmen die Wasser- bzw. Erosionskulisse, d.h. F1-F4 sind landesweit außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten förderfähig und F 5 landesweit.
Informationen und einen Fragenkatalog zu FAKT F3 Precision Farming finden Sie hier.

Dr. Andreas Butz
- Artikel zur GAP (MLR)
- Broschüren zur Agrarpolitik (MLR)
- Pressemitteilung zu FAKT (MLR)
- Gemeinsamer Antrag (MLR)
Modell zur Entscheidungsfindung „Wahl geeigneter
Zwischenfruchtarten“
(aktuell nur englisch, deutsch in Bearbeitung)
Zur Zeit führen wir keine Präsenz-Veranstaltungen durch. Wir bitten um Ihr Verständnis.