
Der Pflanzenschutz ist von der EU sehr umfassend geregelt. Umgesetzt wird das EU-Recht in Deutschland mit dem
Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und mehreren Verordnungen.
Der Pflanzenschutz ist von der EU sehr umfassend geregelt. Umgesetzt wird das EU-Recht in Deutschland mit dem
Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und mehreren Verordnungen.
Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden (siehe Icon "Weitere Informationen"). Dem Integrierten Pflanzenschutz wird dabei eine besondere Bedeutung eingeräumt. Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes ist im Nationalen Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung niedergelegt, siehe:
Nationaler
Aktionsplan Pflanzenschutz - Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes
Die Sachkunde ist Voraussetzung für die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In Verbindung mit den Änderungen der Pflanzenschutzgesetzgebung (PflSchG) haben sich auch die Bestimmungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz aufgrund der neuen Sachkundeverordnung geändert.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den ausgewiesenen Anwendungsgebieten eingesetzt werden. Die Ausweisung
eines Pflanzenschutzmittels erfolgt durch eine Zulassung. Neben einer Zulassung kann ein Pflanzenschutzmittel unter bestimmten
Voraussetzungen auch über eine Zulassungserweiterung, eine Genehmigung oder durch eine Zulassung für Notfallsituationen
angewendet werden, siehe:
Zulassungen und
Genehmigungen
Aktuelle Informationen zum Stand der Zulassungen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).