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Rechtliche Vorgaben
Der Pflanzenschutz ist von der EU sehr umfassend geregelt. Umgesetzt wird das EU-Recht in Deutschland mit dem
Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und mehreren Verordnungen.
Gute fachliche Praxis
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Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden (siehe rechts unten "Weitere Informationen"). Dem Integrierten Pflanzenschutz wird dabei eine besondere Bedeutung eingeräumt. Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes ist im Nationalen Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung niedergelegt, siehe:
Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz - Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes
Sachkunde
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Die Sachkunde ist Voraussetzung für die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In Verbindung mit den Änderungen der Pflanzenschutzgesetzgebung (PflSchG) haben sich auch die Bestimmungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz aufgrund der neuen Sachkundeverordnung geändert.
Zulassungen und Genehmigungen
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Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den ausgewiesenen Anwendungsgebieten eingesetzt werden. Die Ausweisung eines Pflanzenschutzmittels erfolgt durch eine Zulassung. Neben einer Zulassung kann ein Pflanzenschutzmittel unter bestimmten Voraussetzungen auch über eine Zulassungserweiterung, eine Genehmigung oder durch eine Zulassung für Notfallsituationen angewendet werden, siehe:
Zulassungen und Genehmigungen
Aktuelle Informationen zum Stand der Zulassungen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).


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