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Demonstrationsbetriebsnetzwerk Pflanzenschutzmittelreduktion

Im Juli 2020 wurden durch das Artikelgesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes (NatschG) und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) (Biodiversitätsstärkungsgesetz) neue gesetzliche Regelungen zur Stärkung der Biodiversität etabliert. 

Wichtiger Bestandteil des Änderungsgesetzes ist der § 17b LLG, in welchem das Landesziel zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes verankert ist. Bis zum Jahr 2030 soll der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel landesweit um 40 bis 50 Prozent in der Menge reduziert werden. Dieses Landesziel umfasst Maßnahmen in der Landwirtschaft, im Forst, im Haus- und Kleingarten, bei öffentlichen Grünflächen sowie im Verkehrsbereich. Die im neuen Gesetz formulierten Landesziele sind zukunftsweisend, aber auch ambitioniert. Diese zu erreichen stellt eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Um insbesondere die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel im landwirtschaftlichen Sektor voranzubringen und zu unterstützen, wurde von der Landwirtschaftsverwaltung, in Zusammenarbeit mit der Praxis, ein Netz aus Demonstrationsbetrieben mit verschiedenen Produktionsschwerpunkten im Acker-, Obst- und Weinbau aufgebaut. Auf den Betrieben sollen insbesondere praxisrelevante Maßnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln als Diskussions- und Schulungsplattform erarbeitet und etabliert werden.

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