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Integrierter Pflanzenschutz

Fingerhacke gegen Unkraut in Mais

Der „integrierte Pflanzenschutz“ ist ein Anbauverfahren, das vorrangig biologische, biotechnische, pflanzenzüchterische und anbau- und kulturtechnische Maßnahmen berücksichtigt. Die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel ist auf das notwendige Maß beschränkt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 3) muss Pflanzenschutz nach den allgemeinen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes durchgeführt werden. Die allgemeinen Grundsätze sind in Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 europaweit für alle Mitgliedsstaaten verbindlich festgelegt. Die Mitgliedsstaaten müssen die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes kontrollieren.

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