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Amtliche Futtermittelkontrolle
Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung werden am LTZ Augustenberg Futter- mitteluntersuchungen durchgeführt. Futtermittel sind eines der ersten Glieder der Lebens- mittelkette. Ziele der amtlichen Kontrolle sind insbesondere
- Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnen Lebensmittel für die men- schliche Gesundheit;
- Schutz der Tiergesundheit;
- Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes;
- Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere.
Durch unerwünschte oder verbotene Stoffe in Futtermitteln von landwirtschaftlichen Nutz- tieren
könnte es zu einer Kontamination von tierischen Lebensmitteln kommen (Milch Eier, Fleisch). Daher wird im Rahmen der amtlichen
Überwachung ein besonderes Augenmerk auf solche Stoffe gelegt. In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien die
zuständigen Behörden. Besonders ausgebildete Inspektoren prüfen bei Futtermittelherstellern, Händlern und
landwirtschaftlichen Betrieben, ob Futtermittel ordnungsgemäß produziert, gelagert und verfüttert werden. Dabei werden auch
Futtermittelproben gezogen, die am LTZ Augustenberg entsprechend geprüft und analysiert werden. In erster Linie werden die vom
nationalen Kontrollprogramm „Futtermittelsicherheit“ geforderten Probenanzahlen und Parameter abgearbeitet. In diesem Programm
wird eine Risikoorientierte Probenahme und -untersuchung gefordert, die zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere und dem Ver- braucher
dient. Es werden die unterschiedlichsten Futtermittel beprobt, von Einzelfutter- mitteln, wie Getreide, über Mischfuttermittel bis hin
zu Vormischungen und Zusatzstoffen.
Zeigen die Untersuchungsergebnisse der Futtermittelproben, dass es zu Gefährdung kommt, kann die Ware zurückverfolgt und
eingezogen werden. In triftigen Fällen kann dies bis zu einer EU-weiten Schnellwarnung führen.
Das geforderte Untersuchungsspektrum ist sehr breit angelegt und reicht von verschiedenen Pilzgiften über Schwermetalle bis hin zu
Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, anderen organischen Rückständen sowie weiteren unerwünschten oder
verbotenen Stoffen.


Dr. Anja Töpper
16.01.2020 |
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09.03.2020 |