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Wasserschutzgebiete

Blaues Hinweisschild Wasserschutzgebiet

Mit der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) von 1988 hat das Land Baden-Württemberg den Grundwasserschutz in Trinkwasserschutzgebieten zur hoheitlichen Aufgabe erklärt.

WSG-Karte Zentrales Element zum Schutz des Grundwassers in den  Wasserschutzgebieten Baden-Württembergs ist die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO). Sie stellt über die Regeln der guten fachlichen Praxis bei der Düngung und dem Pflanzen- schutz hinaus, zusätzliche Anforderungen mit dem Ziel

  • mikrobielle Verunreinigungen des Grundwassers zu vermeiden,
  • Verunreinigungen mit Pflanzenschutzmittelwirk- stoffen und deren Abbauprodukte zu vermeiden,
  • Nitrateinträge ins Grundwasser zu minimieren und
  • bereits belastete Gebiete möglichst schnell zu sanieren.

Die Bewirtschaftungsauflagen der SchALVO können zu Ertragseinbußen und Mehraufwand an Arbeitszeit und Betriebsmitteln führen.  Hierfür gewährleistet das Land Baden-Württemberg mit der SchALVO dem Landwirt einen finanziellen Ausgleich.

In den Wasserschutzgebieten mit erhöhten Nitratgehalten (Problemgebiete) und hohen Nitratgehalten (Sanierungsgebiete) sind besonders viele Bewirtschaftungsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten. Dies wird Vor-Ort von den Wasserschutzgebietsberatern an den Landratsämtern kontrolliert. Außerdem werden vom 15. Oktober bis 15. November auf derzeit 17.000 Ackerschlägen amtlicherseits Bodenproben entnommen und der Nitratgehalt kontrolliert. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte wird der finanzielle Ausgleich einbehalten. Das LTZ Augustenberg koordiniert die Durchführung der SchALVO-Herbstkontrollaktion landesweit und erstellt den SchALVO-Nitratbericht, der vor allem Monitoringzwecken dient.

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