Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist ohne Fühler bis zu vier Zentimeter lang. Durch die langen Fühler wirkt er nochmals
deutlich imposanter. Er ist größer als ein normaler Maikäfer.
Bekämpfungsmaßnahmen in Baden-Württemberg abgeschlossen – invasiver Laubholzschädling eliminiert
Nach Jahren umfangreicher Tilgungsmaßen in mehreren Quarantänegebieten, kommt der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) seit dem 1. Januar 2021 in Baden-Württemberg offiziell nicht mehr vor. Damit gilt das ganze Land Baden-Württemberg als befallsfreies Gebiet. Trotzdem führt der amtliche Pflanzenschutzdienst in Baden-Württemberg auch weiterhin ein risikoorientiertes Monitoring durch. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Neueinschleppungen frühzeitig entdeckt und getilgt werden können.
In Straßburg (Frankreich) wurde 2008 ein Befall des Asiatischen Laubholzbockkäfers im Hafenbereich festgestellt. Aufgrund der Nähe zu Deutschland mussten auch auf der deutschen Rheinseite in Kehl Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen durchgeführt werden. In Übereinstimmung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893 konnte das französische Quarantänegebiet in Straßburg vier Jahre nach dem letzten Vorkommen zu Jahresbeginn 2019 aufgehoben werden. Analog dazu wurde auch auf der deutschen Rheinseite das Kehler Quarantänegebiet aufgehoben. Der Befall gilt damit offiziell als getilgt.
In Weil am Rhein wurde das Vorkommen des Käfers 2012 erstmalig und im März 2015 erneut an insgesamt fünf Bäumen festgestellt. Es folgten jeweils umfangreiche Tilgungsmaßnahmen. Seither wurde kein Befall mehr festgestellt, so dass dieses Quarantänegebiet im April 2019 aufgehoben wurde.
In Hildrizhausen wurden 2016 insgesamt 20 mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer befallene Bäume gefunden. Auch hier wurden intensive Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Da kein neues Vorkommen des ALBs festgestellt wurde, konnte dieses Quarantänegebiet zum 1. Januar 2021 aufgehoben werden.
In Grenzach-Wyhlen und in Altdorf (in der Nähe von Hildrizhausen) wurde der ALB zwar nachgewiesen, aber es konnte keine Etablierung des Schädlings festgestellt werden. Aus diesem Grund wurden hier lediglich Überwachungsgebiete eingerichtet. Das Gebiet in Grenzach-Wyhlen konnte im Juli 2019 aufgehoben werden und das Gebiet in Altdorf zum 1. Januar 2021, da der Schädling jeweils über einen Zeitraum von vier Jahren nicht mehr nachgewiesen worden war.