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Wildpflanzenmischungen zur Biogasproduktion

Wildpflanzenmischungen zur Biogasproduktion
Wildpflanzenmischungen zur Biogasproduktion

Diese meist artenreichen und wüchsigen Mischungen sind sehr gute Nahrungs- und Rückzugsplätze für viele Tierarten, auch für gefährdete und spezialisierte Insekten. Nach dem ersten Jahr können Sie für mehrere Jahre stehen bleiben und müssen nur noch jährlich gedüngt werden.

Tipps zur Umsetzung und Etablierung einer Wildpflanzenmischungen zur Biogasproduktion:

  • Aussaatipps zur Etablierung von Blühmischungen beachten: gründlichste Saatbettvorbereitung, oberflächliche Ablage des Saatgutes, anwalzen.
  • Aussaat bei kälteempfindlichen Arten (Sudangras, Hanf) erst Anfang Mai.
  • Ernte ab 2. Jahr Ende Juli/ Anfang August (30 bis 40 % TM-Gehalt), vor Verholzen. im ersten Jahr ggf. Anfang September.
  • Einsilieren am besten zusammen mit gut silierfähigem Material.
  • Max. 90 bis 100 kg N/ha.
  • Biodiversitäts-Tipp: Staffelnutzung mit 2 bis 4 Wochen Abstand zwischen Ernten.
  • Wildtierfreundliche Ernte: vor Sonnenauf- oder nach Sonnenuntergang (weniger als 1 Biene/m2); langsam fahren, von innen nach außen (viele Wildtiere nutzen die dichten und hohen Bestände zum Verstecken, auch Rehe/ Hasen).

Vorteile:

  • Große Wildpflanzenvielfalt und Winterdeckung fördert sehr viele Tierarten.
  • Mehrjährige Bodenbedeckung fördert Humusaufbau.
  • Geringer Arbeitsaufwand durch lange Standzeit.
  • Erträge auch bei stärkerer Trockenheit.
  • Fördermöglichkeit z. B. FAKT II E14 und E15

Risiken:

  • Methanerträge nur ca. 50 % von Silomais (in normalen Jahren, in trockenen Jahren teils gleicher Ertrag).
  • Geringer Zuckergehalt des Erntegutes: Gefahr von Fehlgärungen.
  • Verschleppung hartschaliger Samen (Steinklee/ Rosenmalve).

Diese Informationen stehen Ihnen hier als PDF Dokument zur Verfügung: Wildpflanzenmischungen zur Biogaserzeugung.

Diese Umsetzungstipps entsprechen nicht den Verpflichtungen für bestimmte Fördermaßnahmen. Die genauen Fördervoraussetzungen für die jeweiligen Maßnahmen finden Sie auf den Seiten des MLR (FAKT II, ÖR, GLÖZ).

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