Von Xylella fastidiosa befallener Olivenbaum in Süd- Von Xylella fastidiosa befallener Olivenbaum
in
italien im Anfangsstadium.
einem späteren Stadium. Eine wirtschaftliche
Nutz-
ung ist hier nicht mehr möglich.
Herkunft und Verbreitung
Xylella fastidiosa ist ein bakterieller Schaderreger, der ursprünglich in Nord- und Südamerika verbreitet ist und dort große Schäden im Wein,- Citrus- und Pfirsichanbau verursacht. Das Bakterium befällt über 500 Wirtspflanzen, darunter zahlreiche landwirtschaftlich, gartenbaulich und forstwirtschaftlich genutzte Pflanzenarten. Es kann durch den internationalen Handel mit Pflanzen nach Europa eingeschleppt werden. In der Natur kann der Erreger von Xylem-saugenden Insekten, wie zum Beispiel der Wiesenschaumzikade, von Pflanze zu Pflanze übertragen werden und sich bei geeigneten Umweltbedingungen innerhalb weniger Jahre über ganze Regionen ausbreiten. So geschehen in Italien, was zu einem großflächigen Befall und schweren Schäden an Olivenbäumen führte.
Schadwirkung
Für Mensch und Tier besteht selbst beim Verzehr von mit Xylella fastidiosa befallenen Nahrungs- bzw. Futterpflanzen keinerlei Gefahr. An den Pflanzen entsteht der Schaden dadurch, dass das Bakterium direkt in das Xylem (Leitungsbahnen der Pflanze) eindringt, sich dort vermehrt, die Leitungsbahnen verstopft und so den Transport von Wasser und Nährstoffen einschränkt. Dadurch kann es zu Vergilbungen, Verbräunungen, Welke und dem Absterben von Blättern, Trieben und ganzen Pflanzen kommen.
Situation in Europa
In Europa wurde es erstmals im Jahr 2013 an Olivenbäumen in Süditalien (Apulien) nachgewiesen. Dort verursacht es große ökonomische Schäden, da zahlreiche Olivenbäume so stark befallen sind, dass eine wirtschaftliche Nutzung ganzer Olivenplantagen nicht mehr möglich ist. Infektionen wurden in der Region aber auch an weiteren Wirtspflanzen nachgewiesen. Inzwischen wurde das Bakterium in Italien auch in der Toskana nachgewiesen, in Frankreich auf Korsika, an der Côte d’Azur und in Okzitanien, in Spanien auf den Balearischen Inseln, im Raum Valencia und im Raum Madrid, sowie in Portugal im Raum Porto, im Raum Lissabon und in der Algarve nachgewiesen. Im Jahr 2016 wurde in Deutschland Xylella fastidiosa im Bundesland Sachsen an einzelnen Topfpflanzen in einem Gewächshaus nachgewiesen. Befallszone und Pufferzone wurden eingerichtet und die Maßnahmen aus dem damals gültigen EU-Durchführungsbeschluss 2015/789 wurden durchgeführt. Der Befall konnte erfolgreich getilgt werden und die Quarantänemaßnahmen wurden im April 2018 eingestellt. Seither finden lediglich Überwachungsmaßnahmen statt.
Situation in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurde das Bakterium bisher noch nicht nachgewiesen. Seit dem Jahr 2015 hat der amtliche Pflanzenschutzdienst
jährlich visuelle Inspektionen durchgeführt. Schwerpunkte waren Rebschulen, Ertragsanlagen Wein und Baumschulen. Weitere
Inspektionsorte waren zum Beispiel Produktionsbetriebe (z. B. Zierpflanzenerzeuger), Wälder, öffentliche Grünflächen
und Gartencenter. Es finden jährlich Erhebungen auf Xylella fastidiosa mit Probenahmen in Baden-Württemberg statt.
Rechtsvorschriften
Aufgrund des hohen wirtschaftlichen Risikos wurde Xylella fastidiosa von der Europäischen Union als Unionsquarantäneschädling eingestuft und darf damit weder in die EU importiert werden noch innerhalb der EU verbracht werden. Zusätzlich gibt es die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1201, die unter anderem Vorgaben zu Meldepflichten, Überwachungs- und Tilgungsmaßnahmen macht.