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Japankäfer


Japankäfer sind mit einer Länge von 0,8 bis 1,1 cm etwas kleiner als eine 1-Cent Münze.
Erkennungsmerkmale sind:
1. grün schimmernder Kopf und Halsschild
2. braune Flügeldecken
3. fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs


Verwechslungsmöglichkeiten

Der Japankäfer kann leicht mit heimischen Blatthornkäfern verwechselt werden.. Am ähnlichsten in Aussehen und Größe ist der Gartenlaubkäfer (Phyllopertha horticola).

einheimische Blatthornkäfer im Vergleich zum Japankäfer


Auch der Rosenkäfer wird aufgrund seiner grün-metallisch glänzenden Farbe oft für den Japankäfer gehalten. Im Gegensatz zum Japankäfer ist der Rosenkäfer ein Nützling im Garten. Seine Engerlinge ernähren sich von abgestorbenem Pflanzenmaterial, die erwachsenen Käfer sind Blütenbesucher. Der Rosenkäfer ist eine besonders geschützte Art nach der Bundesartenschutzverordnung. Rosenkäfer können bis zu 2 cm groß werden, also deutlich größer als der Japankäfer.

 

Herkunft und Verbreitung

Der Japankäfer (Popillia japonica) stammt – wie der Name vermuten lässt – ursprünglich aus Japan. In den USA hat sich der Japankäfer stark ausgebreitet und zu einem bedeutenden Schädling entwickelt. Dort wurde er bereits 1916 in New Jersey nachgewiesen. Mutmaßlich ist er wenige Jahre zuvor mit Pflanzgut aus Japan eingeschleppt worden. In den 1970er Jahren wurde der Japankäfer über einen Luftwaffenstützpunkt der USA auf die Azoren eingeschleppt. Im Jahr 2014 wurde dann eine größere Population des Japankäfers in Norditalien entdeckt. Der Käfer hat sich im Piemont, der Lombardei und der Emilia Romagna stark ausgebreitet. Das Befallsgebiet umfasste 2024 über 16.000 km². 2017 wurde auch das Tessin (Schweiz) erreicht. 2023 wurde erstmals eine Population nördlich der Alpen nahe Zürich (Schweiz) entdeckt. Auch im Wallis (Schweiz) wurde 2023 eine etablierte Population gefunden. In Basel gab es bis 2024 immer wieder einzelne Käferfunde, 2024 wurde auch hier eine Population entdeckt.

Auch in Deutschland (Stadt Freiburg, Landkreis Ludwigsburg, Landkreis Rosenheim und Landkreis Lindau) gab es 2024 einzelne Funde des Japankäfers, es konnte aber in keinem dieser Fälle eine Population in der Nähe des Fundortes festgestellt werden. Diese Funde deuten jedoch darauf hin, dass Japankäfer in Europa unterwegs sind und mit Verschleppungen in weitere Gebiete gerechnet werden muss.

Der Japankäfer ist flugfähig und kann sich ohne menschliches Zutun zwischen drei und 24 Kilometer pro Jahr ausbreiten. Besonders groß ist die Gefahr, dass er als blinder Passagier in Fahrzeugen, an Gepäckstücken und sonstigen Waren über weite Strecken verbracht wird. Zudem können die Larven des Japankäfers (Engerlinge) mit Rollrasen, Topfpflanzen, Wurzelballen von Baumschulware, Oberboden und Komposterden in ganz Europa verschleppt werden.

Schadwirkung

Sowohl adulte Käfer als auch Engerlinge ernähren sich ausschließlich von Pflanzen und werden selbst von verschiedenen Vögeln (z. B. Staren, Krähen) gefressen. Durch die Fraßschäden der Engerlinge und der adulten Käfer können große Schäden an Kultur- und Wildpflanzen entstehen. Insgesamt stehen über 400 Pflanzenarten auf dem Speiseplan des Japankäfers.

Die Engerlinge ernähren sich von Pflanzenwurzeln, insbesondere von Graswurzeln, aber auch z. B. von Mais-, Soja-, Tomaten- und Erdbeerwurzeln. Dabei können, je nach Anzahl der Engerlinge und Zustand der Pflanzen, gravierende Schäden in den Kulturen bzw. in den Gras- und Rasenflächen entstehen.

Die adulten Käfer ernähren sich von Blättern, Blüten und Früchten zahlreicher Pflanzenarten. Bei den Nutzpflanzen sind es z. B. Weinreben, Steinobst, Mais, Soja- und Gartenbohne, Erdbeeren, Brombeeren, Spargel und Rhabarber. Bei den Zierpflanzen wurden er besonders häufig an Rosen und Blauregen beobachtet. Daneben werden auch Blätter zahlreicher Laubgehölze wie z. B. Linde, Haselnuss, Hainbuche Ahorn, Kastanie, Birke, Platane, Pappel, Weide, und Ulme vom Japankäfer gefressen.

Häufig versammeln sich Käfer in größeren Gruppen und fressen einzelne Pflanzen völlig kahl, während sie benachbarte Pflanzen kaum schädigen. An Laubblättern fressen die Käfer vorzugsweise das Blattgewebe zwischen den Blattadern („Skelettierfraß“). An Blüten und Früchten findet man unregelmäßige Fraßschäden.

Situation in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg führt der Pflanzenschutzdienst seit dem Jahr 2016 ein Monitoring auf den Japankäfer durch. 2025 sind an 105 Standorten (hauptsächlich in der Nähe von Hauptverkehrsadern wie Autobahnen und Güterbahnhöfen) Fallen mit Pheromonen und Lockstoffen aufgehängt worden.

Seit 2021 werden jedes Jahr in Freiburg und Weil am Rhein einzelne Käfer gefangen, 2024 erstmals auch einer im Landkreis Ludwigsburg. Sobald ein Käfer in einer Falle gefunden wird, wird im Umkreis von einem Kilometer die Fallenanzahl stark erhöht, um festzustellen, ob sich bereits eine Population des Japankäfers angesiedelt hat.

Aufgrund des Auftretens des Japankäfers in Basel musste 2024 im Landkreis Lörrach ein abgegrenztes Gebiet, bestehend aus Befalls- und Pufferzone eingerichtet werden. In diesem Gebiet müssen Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung des Japankäfers durchgeführt werden. So darf während der Käferflugzeit kein unbehandelter Grünschnitt aus dem Gebiet heraustransportiert werden. Pflanzen mit Erde dürfen nur aus dem Gebiet, wenn schon vorher bei der Produktion bestimmte Bedingungen eingehalten wurden. Der Landkreis Lörrach hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Die Pressemeldungen des LTZ Augustenberg über diese Funde fand breite Aufmerksamkeit. In dieser bittet das LTZ Augustenberg, Käferfunde zu melden unter Pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de

Rechtsvorschriften

Aufgrund des hohen wirtschaftlichen Risikos wurde der Japankäfer von der Europäischen Union als prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft (Anhang II B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 und Delegierte Verordnung (EU) 2019/1702).

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 regelt die Maßnahmen, welche gegen die Ausbreitung des Japankäfers ergriffen werden müssen. und darf 

Wer Kenntnis von dem Auftreten des Japankäfers hat oder einen begründeten Verdacht hat, dass der Japankäfer auftritt, muss dies dem Pflanzenschutzdienst melden (Ansprechpersonen).

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