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Amtliche Düngemitteluntersuchung

Gravimetrische Bestimmung von Phosphat als Chinoliniummolybdatophosphat in Düngemittelextrakten

Düngemittel müssen beim Inverkehrbringen die Vorschriften und Bestimmungen der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln“, der sogenannten Düngemittelverordnung (DüMV) vom 5. Dezember 2012 bzw. bei EG-Düngemittel die Vorschriften und Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel (EG-DüMV) von 13. Oktober 2003 erfüllen.

In Baden-Württemberg liegt die federführende Zuständigkeit für die Überwachung von Düngemitteln beim Regierungspräsidium Stuttgart, das auch die Probenahme in allen vier Regierungsbezirken (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) koordiniert. Die bei Herstellern, Händlern und landwirtschaftlichen Betrieben gezogenen Düngemittelproben werden am LTZ Augustenberg analysiert. Das Spektrum der Düngemitteltypen umfasst Einzelnährstoffdünger (z.B. Ammoniumnitrat, Harnstoff oder Kaliumsulfat), Mehrnährstoffdünger (z.B. NPK-Dünger, die als Hauptnährstoffe Stickstoff, Phosphat und Kalium enthalten) und auch organische Düngemittel wie Komposte oder Gärprodukte aus Biogasanlagen.

Das Untersuchungsspektrum ist teilweise sehr umfangreich. So werden am LTZ Augustenberg die Düngemittel beispielsweise auf Nährstoffe wie Gesamt-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Nitrat-Stickstoff, Phosphat, Kalium, Magnesium und Schwefel untersucht. Bei Düngemitteln, die Spurennährstoffe enthalten, erfolgt gegebenenfalls eine Untersuchung auf Bor, Kupfer, Eisen, Mangan, Molybdän und Zink. Weiterhin werden die Düngemittel teilweise auch auf anorganische Schadstoffe wie z.B. Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber und Thallium sowie auf organische Schadstoffe wie z.B. perfluorierte Chemikalien (PFC) untersucht, da es für diese Parameter Grenzwerte nach der deutschen DüMV gibt.

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