Düngemittel müssen beim Inverkehrbringen die Vorschriften und Bestimmungen der „Verordnung über das
Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln“, der sogenannten
Düngemittelverordnung (DüMV) vom 5. Dezember 2012 bzw. bei EG-Düngemittel die Vorschriften und Bestimmungen der Verordnung
(EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel (EG-DüMV) von 13. Oktober 2003
erfüllen.
In Baden-Württemberg liegt die federführende Zuständigkeit für die Überwachung von Düngemitteln beim
Regierungspräsidium Stuttgart, das auch die Probenahme in allen vier Regierungsbezirken (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und
Tübingen) koordiniert. Die bei Herstellern, Händlern und landwirtschaftlichen Betrieben gezogenen Düngemittelproben werden
am LTZ Augustenberg analysiert. Das Spektrum der Düngemitteltypen umfasst Einzelnährstoffdünger (z.B. Ammoniumnitrat,
Harnstoff oder Kaliumsulfat), Mehrnährstoffdünger (z.B. NPK-Dünger, die als Hauptnährstoffe Stickstoff, Phosphat und
Kalium enthalten) und auch organische Düngemittel wie Komposte oder Gärprodukte aus Biogasanlagen.
Das Untersuchungsspektrum ist teilweise sehr umfangreich. So werden am LTZ Augustenberg die Düngemittel beispielsweise auf
Nährstoffe wie Gesamt-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Nitrat-Stickstoff, Phosphat, Kalium, Magnesium und Schwefel untersucht. Bei
Düngemitteln, die Spurennährstoffe enthalten, erfolgt gegebenenfalls eine Untersuchung auf Bor, Kupfer, Eisen, Mangan,
Molybdän und Zink. Weiterhin werden die Düngemittel teilweise auch auf anorganische Schadstoffe wie z.B. Arsen, Blei, Cadmium,
Chrom, Nickel, Quecksilber und Thallium sowie auf organische Schadstoffe wie z.B. perfluorierte Chemikalien (PFC) untersucht, da es
für diese Parameter Grenzwerte nach der deutschen DüMV gibt.