Das LTZ Augustenberg befasst sich im Rahmen seiner Facharbeit mit Fragen der Pflanzenernährung bzw. Düngung, die auch im Fokus der bekannten Umweltbeeinflussungen und der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben wie der Düngeverordnung (DüV) oder der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) stehen.
Die Düngung ist eine der ältesten Maßnahmen im Acker- und Pflanzenbau. Zunächst erfolgte die Düngung vorwiegend mit organischen Düngestoffen, d. h. fast ausschließlich mit den wirtschaftseigenen Düngern wie Jauche, Stalldung und Fäkalien. Um 1840 brachte Justus Liebig die Wende mit seiner Mineralstofftheorie. Seitdem hat die deutsche Landwirtschaft zunehmend Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln erreicht, wobei die Düngung eine besondere Rolle spielt.
Heute gehört die bedarfsgerechte Düngung – insbesondere von Stickstoff – zu den wirkungsvollsten Maßnahmen eines erfolgreichen Acker- und Pflanzenbaus. Bei der Anwendung organischer und mineralischer Dünger sind jedoch nicht nur Fragen nach Ertragssteigerung und ökonomischem Betriebsmitteleinsatz von Interesse, sondern gleichermaßen Aspekte der Umweltverträglichkeit der jeweiligen Düngungsmaßnahmen zu beachten.
Die gesamte Produktionskette für Nahrungsgüter, vom Boden über die wachsende Pflanze bis hin zu den Ernte- und Endprodukten, wird zukünftig in viel stärkerem Maße sowohl der Eigenkontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe als auch der öffentlichen Kontrolle unterliegen. Schon geringe Abweichungen von der Düngung nach „Guter fachlicher Praxis“ werden zunehmend äußerst kritisch gesehen. Nicht zu verharmlosen ist die Tatsache, dass durchaus vermeidbare Stoffausträge aus dem landwirtschaftlichen Produktionsprozess entstehen, die nicht immer dem Standard der Umweltverträglichkeit entsprechen können.
Prinzipiell gilt jedoch, dass die von den Pflanzen benötigten Haupt- und Spurennährstoffe oftmals nicht in der optimalen Form und Menge im Boden bereitstehen und daher durch eine gezielte Düngergabe ergänzt werden müssen, um ein schnelleres Wachstum, höhere Erträge und/oder eine verbesserte Produktqualität zu erzielen.
Die Düngeverordnung (DüV) ist am 01.05.2020 in Kraft getreten.
Die Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) ist am 31.12.2020 in Kraft getreten.
→ Eine Karte mit den Nitratgebieten nach § 13a DüV 2022 finden Sie hier.
→ Eine Karte mit den eutrophierten Gebieten (Phosphatgebiete) nach § 13a DüV 2022 finden Sie hier.
Die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von
Wirtschaftsdünger (WDüngV) ist am 01.10.2010 in Kraft getreten