Die in der Regel wässrige Lösung von Pflanzenschutzmitteln zum Zwecke der Ausbringung bezeichnet man als Behandlungsflüssigkeit; umgangssprachlich findet auch der Begriff „Spritzbrühe“ Verwendung.
Im Rahmen der Pflanzenschutzkontrollen werden vom LTZ Augustenberg Analysen von Behandlungsflüssigkeiten auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe durchgeführt.
Im Fokus der Kontrollen stehen hierbei bienengefährliche Pflanzenschutzmittel, für die es strenge Auflagen bzw. zeitliche Beschränkungen hinsichtlich der Anwendung in von Bienen beflogenen Kulturen gibt. Ziel der Kontrolle ist der Schutz der Biene vor negativen Einflüssen durch Pflanzenschutzmittel.