Mit der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) von 1988 hat das Land Baden-Württemberg den Grundwasserschutz in Trinkwasserschutzgebieten zur hoheitlichen Aufgabe erklärt.
Wasserschutz
Die landwirtschaftliche Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln ist mit dem Risiko verbunden, dass Nährstoffe aus Düngemitteln und Schadstoffe bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser ausgewaschen werden oder mit dem Oberflächenabfluss in die Fließgewässer und Seen eingetragen werden. Fachaufgabe des LTZ Augustenberg ist es, zu einer möglichst gewässerschonenden landwirtschaftlichen Produktion in Baden-Württemberg beizutragen. Wie dies erfolgt, können Sie auf der Seite Wasserschutz & Landwirtschaft nachlesen. Die drei Schwerpunkte Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten (SchALVO), Flächendeckender Schutz von Grund- und Oberflächenwasser (WRRL) und Länderübergreifender Grundwasserschutz am Rhein (LOGAR) haben wir für Sie detaillierter aufbereitet.
Weiterführende und detaillierte Informationen zum Boden- und Gewässerschutz in Baden-Württemberg finden Sie im Infodienst der LW-Verwaltung.