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Pflanzengesundheit

Der Arbeitsbereich Pflanzengesundheit hat die Aufgabe zu gewährleisten, dass nur solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse in den Handel gelangen, die bestimmten Gesundheitsanforderungen genügen. Damit soll verhindert werden, dass sich Quarantäneschädlinge ausbreiten oder geregelte Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQPs) hohe wirtschaftliche Schäden anrichten. Neben der Kontrolle von Im- und Exporten, werden heimische Betriebe und deren Pflanzenbestände sowie Standorte in der Natur und im öffentlichen Grün kontrolliert

Zur effektiven Bekämpfung von Quarantäneschädlingen mit sehr hohem Schadpotential (prioritäre Unionsquarantäneschädlinge), wie z.B. dem Japankäfer, werden in Baden-Württemberg Notfallpläne erstellt..

Auch Reisende können aus fernen Ländern neue Schaderreger einschleppen. Deshalb müssen z. B. Flughäfen den Reisenden entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

Die Registrierung und Kontrollen von Unternehmern, vor Ort Kontrollen von Im- und Exporten sowie amtliche Erhebungen und die Überwachung von Tilgungsmaßnahmen sind Aufgaben der Regierungspräsidien. Die Ansprechpersonen der Regierungspräsidien finden Sie über das Plus-Symbol in der Seitenleiste.

Das LTZ gibt dabei fachliche Unterstützung und koordiniert die Zusammenarbeit. Es bereitet Informationen zwischen Baden-Württemberg und der EU, dem Bund und anderen Bundesländern auf und leitet sie weiter. Außerdem führt das LTZ Fortbildungen durch, erstellt Fachinformationen und nimmt Stellung zu geplanten Änderungen von rechtlichen Vorgaben.

Für interne Informationen, bitte beim Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum einloggen.

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