Bei der Probennahme wird aus einer Saatgutpartie eine ausreichend große, repräsentative Probe für die gewünschten Untersuchungen entnommen. Die Häufigkeit des Auftretens einzelner Bestandteile der Probe darf nur durch die Häufigkeit des Auftretens der Bestandteile in der beprobten Saatgutpartie bestimmt sein. Weder der Probennehmer, noch das Probenahmeverfahren dürfen die Zusammensetzung der Einsendungsprobe beeinflussen.
Die Grundlagen für die Durchführung einer repräsentativen Probennahme sind in den Vorschriften
der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA) dargelegt. Diese sind für die Probenahme im Rahmen der ISTA- sowie
OECD-Zertifizierung verbindlich. Im Zuge des nationalen Anerkennungsverfahrens ist die „Dienstanweisung für die
Probennahme“, basierend auf den ISTA-Vorschriften, gültig.
Im Falle einer anstehenden ISTA oder OECD-Zertifizierung nehmen Sie für die Organisation der Probennahme bitte Kontakt mit unserem
Labor auf.