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Emissionen von Treibhausgasen aus der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg emittiert jährlich (Bezugsjahr 2017) 58 % des Methans (CH4) und 78 % des Lachgases (N2O) im Land und ist damit für diese beiden Treibhausgase (THG) der Hauptemittent. Bezieht man die Vorleistungen wie die Produktion von Mineraldünger und die Folgen früherer Landnutzungsänderungen – im Wesentlichen die Drainierung und Bewirtschaftung organischer Böden – mit ein, so hat die Landwirtschaft einen Anteil von ca. 13-14 % an den THG-Gesamtemissionen (auf Basis CO2-Äquivalente).

Hauptquellen der landwirtschaftlichen CH4-Emissionen sind die tierische Verdauung im Wiederkäuermagen mit ungefähr 80 % und das Wirtschaftsdünger-Management mit knapp 20 %. Das N2O aus der Landwirtschaft stammt überwiegend aus Böden (ca. 83 %), und zwar aus der Umsetzung (Nitrifikation und Denitrifikation) mineralischer oder organischer Stickstoffdünger und Pflanzenrückständen. Hinzu kommen Lachgasemissionen aus dem Wirtschaftsdünger-Management sowie indirekte N2O-Emissionen aus weiteren Stickstoffausträgen in die Atmo- und Hydrosphäre (z.B. NH3, NO3-), welche teilweise zu N2O umgesetzt werden.

Die Rolle des Bereichs „Landnutzung und Landnutzungsänderung“ darf nicht unterschätzt werden, der deutschlandweit fast 30 % der Gesamtemissionsmenge der Landwirtschaft erklärt. Darin ist z.B. die Umwandlung von Grünland in Ackerland, welche hohe Emissionen an CO2 und N2O zur Folge hat. Vor allem aber sind die bewirtschafteten Moorböden die Hauptquelle dieser Emissionen, auch wenn ihr Flächenumfang gering ist.

Im Ackerbau liegt die Hauptquelle der Treibhausgasemissionen in der Stickstoffdüngung und den damit verbundenen N2O-Emissionen. Die Aufgabe liegt hier darin, so effizient wie möglich zu düngen, Stickstoffüberschüsse zu vermeiden und den Einsatz von Wirtschaftsdünger soweit zu optimieren, dass so wenig wie möglich Mineraldünger hergestellt und ausgebracht werden muss.

Der Beitrag des direkten Energieeinsatzes in der Landwirtschaft zur THG-Emission ist eher als gering zu veranschlagen. Allerdings sind Energieeinsparungen nicht nur mit THG-Emissionsminderungen, sondern oft auch mit Kosteneinsparungen verbunden und damit für die landwirtschaftlichen Betriebe attraktiver als andere THG-Minderungsoptionen.

In begrenztem Umfang kann die Landwirtschaft durch die Nutzung von Rest- und Abfallstoffen und den Anbau von Energiepflanzen auch erneuerbare Energie aus Biomasse erzeugen und fossile Rohstoffe und damit verbundene CO2-Emissionen einsparen. Gerade der Anbau von Energiepflanzen ist allerdings nicht CO2-neutral und das THG-Einsparpotential kann indirekt durch Induzierung von Landnutzungsänderungen an anderen Orten oft geschmälert oder sogar zunichte gemacht.

Angetrieben nicht zuletzt durch die Bemühungen, den THG-Minderungsbeitrag von Biomasse zur energetischen Verwertung nachvollziehbar und konsistent zu bilanzieren, gibt es mittlerweile einige Ansätze der Treibhausgasbilanzierung im landwirtschaftlichen Bereich, darunter auch zur einzelbetrieblichen Bilanzierung.

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