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Pflanzenschutz-Sachkunde: Neue Regelungen
Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz vom 14. Februar 2012 und der am 6. Juli 2013 in Kraft getretenen Verordnung zur
Pflanzenschutz-Sachkunde kommen auf jeden Sachkundigen neue Pflichten zu. Dazu zählt die Beantragung eines bundesweit
einheitlichen Sachkundenach-
weises im Scheckkartenformat und die regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb von
Dreijahreszeiträumen.
- Leitlinie
- Einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz (November 2016)
- Neue
Regelungen zur Sachkunde (Juli 2015)
- Antrag auf Ausstellung
des neuen Sachkundenachweises
- Bescheinigung über
Ausbildungs- und Prüfungsinhalte zur Anwendung/Beratung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Fragen
und Antworten zur Sachkunde (April 2016)
- Materialien zur Sachkunde-Fortbildung finden Sie unter "Fortbildungs-Unterlagen" (intern)
Unterlagen Fortbildungs-Veranstaltungen durch externe Anbieter

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16.01.2020 |
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