Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz vom 14. Februar 2012 und der am 6. Juli 2013 in Kraft getretenen Verordnung zur Pflanzenschutz-Sachkunde kommen auf jeden Sachkundigen neue Pflichten zu. Dazu zählt die Beantragung eines bundesweit einheitlichen Sachkundenachweises im Scheckkartenformat und die regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb von Dreijahreszeiträumen.
Leitlinie
- Einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz (November 2016)
Neue
Regelungen zur Sachkunde (Juli 2015)
Antrag auf Ausstellung des neuen Sachkundenachweises
Bescheinigung
über Ausbildungs- und Prüfungsinhalte zur Anwendung/Beratung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Fragen
und Antworten zur Sachkunde (April 2016)
Materialien zur Sachkunde finden Sie unter "Sachkunde-Unterlagen" (intern)