Mit der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) von 1988 hat das Land Baden-Württemberg den Grundwasserschutz in Trinkwasserschutzgebieten zur hoheitlichen Aufgabe erklärt.
Zentrales Element zum Schutz des Grundwassers in den Wasserschutzgebieten Baden-Württembergs ist die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO). Sie stellt über die Regeln der guten fachlichen Praxis bei der Düngung und dem Pflanzen- schutz hinaus, zusätzliche Anforderungen mit dem Ziel
- mikrobielle Verunreinigungen des Grundwassers zu vermeiden,
- Verunreinigungen mit Pflanzenschutzmittelwirk- stoffen und deren Abbauprodukte zu vermeiden,
- Nitrateinträge ins Grundwasser zu minimieren und
- bereits belastete Gebiete möglichst schnell zu sanieren.
Die Bewirtschaftungsauflagen der SchALVO können zu Ertragseinbußen und Mehraufwand an Arbeitszeit und Betriebsmitteln führen. Hierfür gewährleistet das Land Baden-Württemberg mit der SchALVO dem Landwirt einen finanziellen Ausgleich.
In den Wasserschutzgebieten mit erhöhten Nitratgehalten (Problemgebiete) und hohen Nitratgehalten (Sanierungsgebiete) sind besonders viele Bewirtschaftungsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten. Dies wird Vor-Ort von den Wasserschutzgebietsberatern an den Landratsämtern kontrolliert. Außerdem werden vom 15. Oktober bis 15. November auf derzeit 17.000 Ackerschlägen amtlicherseits Bodenproben entnommen und der Nitratgehalt kontrolliert. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte wird der finanzielle Ausgleich einbehalten. Das LTZ Augustenberg koordiniert die Durchführung der SchALVO-Herbstkontrollaktion landesweit und erstellt den SchALVO-Nitratbericht, der vor allem Monitoringzwecken dient.
Im Rahmen des Grundwasserüberwachungsprogramms Baden-Württemberg werden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) Daten zur Nitrat- und Pflanzenschutzmittelbelastung jährlich erfasst, ausgewertet und veröffentlicht (Grundwasserbericht).
(Zur Vergrößerung der Grafik bitte darauf
klicken)
Wie gelangt Nitrat ins Grundwasser? Nitrat ist in mineralischen Düngern enthalten, aber entsteht auch natürlicherweise bei ausreichender Temperatur und Feuchte durch Mineralisation (mikrobielle Umsetzung) von organischer Substanz (z.B. Humus, organische Dünger, Erntereste). Da Nitrat kaum an Bodenbestandteile gebunden wird, ist es im Boden sehr mobil. Daher ist es einerseits für die Pflanzen leicht aufnehmbar, kann aber andererseits mit dem Sickerwasser ausgewaschen und ins Grundwasser und in Oberflächengewässer eingetragen werden. Neben einer Belastung des Trinkwassers kann es zu einer Eutrophierung von sensiblen, nährstoffarmen Oberflächengewässern und vor allem Küstengewässern führen. Die Auswaschung von Nitrat ist daher aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes und mit Blick auf den Ökosystemschutz so weit wie möglich zu vermeiden.
Die Nitratauswaschung aus landwirtschaftlichen Böden wird von verschiedenen Einflussfaktoren bestimmt. Sie lassen sich den folgenden Kategorien zuordnen:
- Landwirtschaftliche Bewirtschaftungspraxis (Düngung, Ertrag, Fruchtfolge, Zwischenfrüchte, Bodenbearbeitung)
- Langfristig veränderliche Standorteigenschaften (Humusgehalt, Bodenfruchtbarkeit, Mineralisierungspotenzial)
- Weitgehend unveränderliche Standorteigenschaften (Sickerwasseranfall, Feldkapazität des Bodens, Denitrifikation)
Die Landwirte können die landwirtschaftliche Bewirtschaftungspraxis optimieren und an die Standorteigenschaften anpassen um die Nitratauswaschung zu minimieren – vollständig verhindern lässt sie sich allerdings nicht. Wesentliche Handlungs- möglichkeiten sind:
- Die Düngemenge ist unter Berücksichtigung des Mineralisierungspotenzials der Böden und den Resten der Vorfrucht bzw. Zwischenfrucht an den durchschnittlichen N-Bedarf der Kultur anzupassen (Nitratinformationsdienst).
- Das Risiko der Nitratauswaschung im Frühjahr kann durch spätere Düngung oder ammoniumstabilisierte Dünger minimiert werden.
- Die Nitratbildung aufgrund der Mineralisierung von Ernteresten kann minimiert werden, indem die Erntereste abgefahren werden oder erst später bei kühleren Temperaturen eingearbeitet werden.
- Besonders nach Kulturen mit stickstoffreichen Ernteresten sollte die Bodenbearbeitung im Herbst zur Einsaat der Winterungen nur flach und nicht wendend erfolgen. D.h. Mulchsaat statt Pflugfurche.
- Bei einer Andüngung der Winterung oder Zwischenfrucht ist die gute fachliche Praxis unbedingt einzuhalten (kein wassergesättigter Boden, N-Bedarf der Kultur berücksichtigen)
- Zwischenfrüchte können erhebliche Mengen an Stickstoff aufnehmen und vor Aus- waschung schützen, so dass wenn immer es die Fruchtfolge zulässt eine Zwischen- frucht anzubauen, dies erfolgen sollte.
- Die Einarbeitung von Zwischenfrüchten sollte erst im Frühjahr erfolgen.
- Bei Kulturen, die spät geerntet werden ist der Anbau von Zwischenfrüchten oft nicht mehr möglich. Wenn die Folgekultur eine Sommerung ist, soll die Bodenbearbeitung erst im Frühjahr erfolgen (z.B. bei Mais nach Mais).
Mit der SchALVO Baden-Württembergs sind viele dieser kultur- und standortspezifischen Maßnahmen von den Landwirten in Wasserschutzgebieten obligatorisch einzuhalten.
Weitere Informationen zu den Ursachen und Maßnahmen zur Minimierung der Nitratauswaschung liefert die aid-Broschüre Nitratauswaschung.
Die SchALVO schreibt Maßnahmen in Wasserschutzgebieten zum Schutz von Rohwasser der öffentlichen Wasserversorgung vor. Die SchALVO weist in Abhängigkeit von den gemessenen Nitratkonzentrationen im Rohwasser und einem Trendkriterium Problem- und Sanierungsgebiete aus, in denen zusätzlich zu den allgemeinen Schutzbestimmungen besondere Schutzbestimmungen gelten.
Bewirtschaftungsauflagen
Nach den Vorgaben der SchALVO gilt in der engeren und der weiteren Schutzzone der Schutzgebiete (Zonen II und III) ein Umbruchverbot von Dauergrünland, das Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Terbuthylazin oder Tolylfluanid und das Gebot, alle Bewirtschaftungsmaßnahmen den Standortverhältnissen so anzupassen, dass Nitratstickstoffauswaschungen soweit wie möglich vermieden werden. Darüber hinaus enthält die SchALVO auch Vorgaben zur Begrünung und zur Bodenbearbeitung. Der Anbau von Wintergetreide auf Flächen nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten und nach Mais ist nur mit Mulch- oder Direktsaat zulässig. Die SchALVO schreibt die Anpassung betrieblicher Fruchtfolgen an die Standortverhältnisse vor, damit sie dazu beitragen, den auswaschungsgefährdeten Nitratstickstoff im Herbst zu verringern.
In Sanierungsgebieten können Sanierungspläne erstellt werden mit zusätzlichen für das Gebiet potentiell zielführenden Maßnahmen.
Finanzieller Ausgleich
Durch die Neufassung des Düngegesetzes und der sich daraus ergebenden Änderung der Düngeverordnung, werden Maßnahmen, welche bislang freiwillig im Rahmen der SchALVO durchgeführt wurden, nun zur guten fachlichen Praxis. Durch diese Änderungen ist es notwendig, die Fördersätze der SchALVO auf die neuen Gegebenheiten anzupassen. Da die Fördersätze im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durch die Europäische Kommission bewertet werden müssen, hat dies Einfluss auf die Ausgleichssätze des Pauschalausgleich nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO). Dadurch wird es zu einer Reduzierung des Ausgleiches im Rahmen des Pauschalausgleich kommen. Die Höhe des neuen Pauschalausgleichsatzes kann erst nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission festgelegt werden.
Kontrollen
Zur Kontrolle der Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen kommen drei Kontrollinstrumente zum Einsatz: Betriebskontrollen, Flächenkontrollen und Herbstnitratkontrollen. Bei den Betriebskontrollen werden bei 5% der Antragsteller in Problem- und Sanierungsgebieten Auflagen überprüft. Die Flächenkontrollen werden auf 25% der landwirtschaftlichen Flächen im Wasserschutzgebiet durchgeführt. Dabei werden das Verbot Grünland umzubrechen sowie Vorgaben zur Wirtschafts- düngerausbringung, zur Begrünungspflicht, zu den Bodenbearbeitungsterminen und zur reduzierten Bodenbearbeitung (Direktsaat/Mulchsaat) überprüft. Bei den Herbst- nitratkontrollen werden derzeit 17.000 Standorte auf den Nitratgehalt kontrolliert. Werden bestimmte Grenzwerte in Abhängigkeit von der Beprobungstiefe und Aus- waschungsgefährdung der Böden überschritten, so wird der Pauschalausgleich einbehalten. Die Kontrollergebnisse dienen auch als Grundlage für eine gezielte Beratung durch die amtlichen Wasserschutz-BeraterInnen.
Das LTZ wertet die Nitratgehalte aus der SchALVO-Herbstkontrollaktion statistisch aus und erstellt die jährlichen SchALVO-Nitratberichte. Sie dienen insbesondere dem Monitoring, um Entwicklungen rechtzeitig erkennen zu können und fachliche Grundlagen für eine optimierte Maßnahmengestaltung zu gewinnen.
Merkblätter und Kurzinfos
SchALVO-Herbstkontrollaktion
Liste der Berichte und Fachartikel des LTZ zum Thema Wasserschutz (2003-2016)
FINCK, M. (2018): Soja im Wasserschutzgebiet. Herbstnitratgehalte nach dem Anbau von Soja.
FINCK, M. (2014): Welchen Beitrag leistet der Ökolandbau zur Verringerung der Nitrat-Auswaschung? Landinfo (1), S. 12-15.
FINCK, M.; GRIMM, S.; MOKRY, M. (2013): Ist Mais gleich Mais? – Gewässerschonender Maisanbau in Baden-Württemberg. Mais (3), S. 112-117.
FINCK, M.; W. ÜBELHÖR (2010): Ergebnisse aus 20 Jahren Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO). Landinfo (5), S. 13-19.
BECHTOLD, K.; W. ÜBELHÖR ; FINCK, M. (2010): Entwicklung der Herbst-Nitratgehalte nach dem Anbau von Körner- und Saatmais. VDLUFA-Schriftenreihe (65) 2009,Teil 2, S. 99-102.
ÜBELHÖR, W.; BECHTOLD, K.; HARTWIG, H.; FINCK, M. (2009): Auswertung aus 20 Jahren SchALVO-Herbstkontrollaktion in Baden-Württemberg. VDLUFA-Schriftenreihe (65), S.42 - 51.