
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 22 für das Jahr 2025 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 29.06.2025
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
x |
Tettnang-Kau |
0 |
Holzhäusern |
1 |
Allisreute |
0 |
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Wetter:
Die Hitzewelle setzt sich bis Freitag fort. Dabei können Temperaturen bis zu 35 Grad erreicht werden. Bei zunehmend schwüler Luft kann es zu örtlichen Schauern und Hitzegewittern kommen. Für Donnerstag und Freitag sind Niederschläge gemeldet.
1. Peronospora
3. Warnaufruf gegen Sekundärinfektion, Aufruf zum Schutz der Blüte
Die ersten Bestände gehen in die Blüte über. Der kritische Wert infektiöser Zoosporangien im Peronospora-Prognosemodell wird zum 30.06.2025 von 14 auf 8 herabgesetzt. Bereits blühende Bestände sind mit einen durchgehenden Schutz des anfälligen Gewebes zu versehen. Dennoch sollte aufgrund der bevorstehenden unsicheren Wetterlage mit evtl. Sporenausstößen und günstigen Infektionsbedingungen eine vorbeugende Behandlung durchgeführt werden. Hierzu sind teilsystemische Mittel in Kombination mit Kontaktmittel zu verwenden. Werden Bubiköpfe vorgefunden, sind zwingend systemisch wirkende Mittel zuzumischen. Behandlungsintervalle von mehr als 10 bis 12 Tage sollten jetzt nicht mehr überschritten werden. Beim Einsatz von Strobilurinen ist bei starkem Infektionsdruck zur Absicherung ein weiteres Kontakt- oder teilsystemisches Mittel zuzugeben. Dies gilt auch für Bestände mit vorausgegangenem starkem Primärbefall im Frühjahr. Zur Resistenzvermeidung sollten Strobilurine max. 2x in der Saison und nicht als Blockbehandlung eingesetzt werden.
Warnaufrufe in der Saison 2025: 26.05., 06.06., 30.06.
2. Echter Mehltau
Es gilt Blüten und Dolden so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen.
Deshalb sollten die vorbeugenden Behandlungen mit systemischen oder teilsystemischen Produkten in den anfälligen Sorten, Gärten
in Staulagen und Bestände mit Vorjahresbefall weiter konsequent fortgesetzt werden. Dabei ist auf einen Wirkstoffwechsel zu achten.
Beim Vorfinden von weißen Pusteln sind zwei Behandlungen mit einem mycelabtötenden Produkt im Abstand von 5 bis 7 Tagen
durchzuführen, um diese auszubrennen.
3. Blattläuse
Die Bestände sollten ab der Blüte blattlausfrei sein. Noch ausstehende Behandlungen mit Movento SC 100 sind nun abzuschließen. Aufgrund der hohen Temperaturen kann die Wirkung durch mangelnde Aktivität der Läuse verzögert eintreten. Hopfengärten, die mit Movento SC 100 behandelt wurden, sind frühestens nach 10 bis 12 Tagen gründlich auf den Wirkungserfolg zu kontrollieren. Liegt nach dieser abschließenden Bewertung der Befall immer noch über dem Bekämpfungsrichtwert von durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt oder 200 Läusen auf einzelnen Blättern, so kann SIVANTO prime, zugelassen nach Art. 53, eingesetzt werden. Aufgrund der restriktiven Anwendungsbestimmungen und der begrenzten Einsatzmöglichkeit sollte SIVANTO prime nur in Notfallsituationen als letzte Maßnahme eingesetzt werden, wenn nach erfolgter Teppeki/AFINTO- und Movento-Behandlung 2-3 Wochen nach Applikation immer noch Blattläuse im Hopfen vorhanden sind!
4. Spinnmilben
Die zurzeit vorherrschende trocken-heiße Witterung bietet der Gemeinen Spinnmilbe beste Entwicklungsbedingungen. Der Befall ist zunehmend. Kontrollieren Sie die kritischen Stellen in Ihren Beständen. Die Nebenwirkung auf Spinnmilben von Movento SC 100 beim Einsatz gegen die Hopfenblattlaus ist zunächst abzuwarten. Erst danach sind weitere Bekämpfungsentscheidungen zu treffen. Zusätzliche Maßnahmen sind durchzuführen, wenn der Bekämpfungsrichtwert nach Befallsindex (Siehe Grünes Heft 2025 Seite 88-92) erreicht ist.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
SIVANTO prime (Flupyradifurone) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 26.06.25 bis 23.10.25 erteilt. SIVANTO prime kann in Notfallsituationen beim Erreichen der Bekämpfungsschwelle oder nach Warndienstaufruf im Hopfen eingesetzt werden. Die Aufwandmenge beim Spritzen oder Sprühen zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus beträgt im Stadium 38-75 max. 0,75 l/ha (in max. 3300 l/ha Wasser). Es ist alle 2 Jahre max. 1 Behandlung zugelassen. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NG371.1189; NT 103-1; NW 607-2; SF 276-28HO; SF 275-EEHO. Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. NG372.1189: Die Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Flupyradifurone enthält, ausgebracht wurde. NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NW unkodiert: Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein. NW unkodiert: Anwendung ausschließlich auf Flächen, die eine geschlossene und dauerhafte Begrünung der Fahrgassen und Vorgewende (> 80 % der Fläche der gesamten Anlage) aufweisen.
Cymbal Flow (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 20.05.2025 bis zum 16.09.2025 erteilt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Curzate 60 WG (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2025 bis zum 11.09.2025 erteilt. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) bei 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) bei 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcke/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 10. April 2025 bis 07. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die Anwendung ist im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung für das Stadium BBCH 11-19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Ggf. Rücksprache mit dem Handelshaus. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 373.1182, NT 191, NT 192, NW 715 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Weitere Infos: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1