
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 6 für das Jahr 2025 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 22.05.2025
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
2 |
Tettnang-Kau |
0 |
Holzhäusern |
0 |
Allisreute |
5 |
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Wetter:
Am Samstag ein trockener Mix aus Sonne und Wolken, tagsüber mildere Temperaturen. Am Sonntag meist stark bewölkt und stellenweise
etwas Regen. Nächste Woche: wechselhaftes Westwindwetter mit gedämpfter Wärme.
1. Peronospora
Die Frühjahrsarbeiten in den spät geschnittenen Sorten sind nun abzuschließen
und die Bestände zügig anzuackern. Diese phytosanitäre Maßnahme bedeckt vorhandene Bubiköpfe und reduziert das
Sporenpotenzial. Beim Auffinden von Bubiköpfen sind diese konsequent zu entfernen und entsprechende Pflanzenschutzmaßnahmen
durchzuführen. Flächen, die vor 10 bis 12 Tagen behandelt wurden, sollten jetzt erneut behandelt werden. Empfohlen wird ein
teilsystemisch wirkendes Mittel in Kombination mit einem Kontaktmittel.
2. Echter Mehltau
Erste Kontrollen auf Mehltau können nach warmen Tagen durchgeführt werden. Dies ist besonders wichtig in Gebieten mit Staunässe und in Gärten, die im letzten Jahr von Mehltau betroffen waren, sowie bei anfälligen Sorten (z.B. Herkules und Polaris). Da derzeit keine kurativen Mittel zugelassen sind, ist ein frühzeitiger vorbeugender Schutz notwendig. Hierzu können Schwefelpräparate oder Kumar bei den anstehenden Pflanzenschutzmaßnamen zugesetzt werden.
3. Bodenschädlinge
Beim Vorfinden von Erdfloh, Markeule oder Schattenwickler kann bis zu einer Wuchshöhe
von 50 cm Karate Zeon eingesetzt werden. Beim Vorfinden von Liebstöckelrüssler kann Exirel nach Notfallzulassung Art. 53 ab
Stadium BBCH 11 bis 19 eingesetzt werden.
4. Blattläuse
Hopfenblattlaus: Der Zuflug der Aphisfliegen aus den Winterquartieren ist weiter zunehmend. Regelmäßige Befallskontrollen sind durchzuführen, besonders in Beständen in unmittelbarer Nähe zu Hecken mit Schlehen, Zwetschgen und Pflaumen. In IPS-Plus-pflichtigen Flächen ist der Besatz mit Blattläusen ab Beginn bis Ende des Zufluges zur Überwachung wöchentlich auszuwerten und zu dokumentieren.
Es sind auch Kolonien der Schwarzen Bohnenlaus in den Hopfenbeständen zu beobachten. Da gegen diesen Schädling keine Indikation vorliegt, muss dieser toleriert werden.
5. Spinnmilben
Mit der trockenen Witterung begannen die ersten Spinnmilben in die Hopfengärten einzuwandern.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
Cymbal Flow (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 20.05.2025 bis zum 16.09.2025 erteilt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Curzate 60 WG (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2025 bis zum 11.09.2025 erteilt. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) bei 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) bei 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcke/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 10. April 2025 bis 07. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die Anwendung ist im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung für das Stadium BBCH 11-19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Ggf. Rücksprache mit dem Handelshaus. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 373.1182, NT 191, NT 192, NW 715 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Weitere Infos: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1