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Hopfenbau-Warndienst der Region Tettnang

Sporenfalle im Hopfengarten
Sporenfalle im Hopfengarten
  • Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
  • Aktuelle Witterungslage
  • Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
  • Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz
  • Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen
  • Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz

Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes (Umweltschonender Pflanzenschutz) informiert der Hopfenbau-Warndienst während der gesamten Wachstumsperiode über das aktuelle Peronospora-Infektionsrisiko im Anbaugebiet Tettnang. Dies ermöglicht es, Fungizidbehandlungen auf das notwendige Maß zu reduzieren und Sekundärinfektionen nur bei tatsächlicher Gefahr gezielt zum optimalen Zeitpunkt zu bekämpfen. Dies spart dem Hopfenpflanzer Kosten und trägt gleichzeitig zum Schutz von Nützlingen und Biodiversität bei.

Der Warndienst nutzt ein computergestütztes Prognosemodell. Dieses wertet kontinuierlich die Anzahl der Peronospora-Sporen in der Luft sowie die Wetterdaten aus, die von den vier Sporenfallen und Messstationen im Tettnanger Anbaugebiet erfasst werden. Maßgeblich für die Berechnung des Infektionsrisikos sind Sporenanzahl, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und die Dauer der Blattnässe.

Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen

Peronospora-Warndienst 2026 | Nr. 40 | LTZ Augustenberg, Außenstelle Tettnang

Infektiöse Zoosporangien – Stand: 09.08.2026

Ort

Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen
Steinenbach 2
Tettnang-Kau
0
Holzhäusern
0
Allisreute
2

Warnaufrufe Saison 2026: 22.05./10.06./01.07./20.07.

Warnschwellen: Peronospora:

    • Vor der Blüte: Ab 14 infektiösen Sporen/Falle
    • Ab Blühbeginn: Ab 8 infektiösen Sporen/Falle

Aktuelle Witterungslage:

Eine sommerliche Hitzewelle sorgt am Montag und Dienstag für Höchstwerte um 30 bis 33 °C sowie milde Nächte von 17 bis 20 °C, wobei am Montagabend lokale Regenschauer und Gewitter aufziehen können. Ab Mittwoch klingen die Niederschläge ab, und es setzt sich wieder viel Sonnenschein bei weiterhin heißen Tagestemperaturen bis 31 °C durch.

Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck

1. Peronospora

Die Dolden sind – ebenso wie die Blüten – äußerst anfällig für Peronospora-Infektionen. Während der Ausdoldungsphase sollten daher die Spritzabstände nicht zu weit ausgedehnt werden.

2. Echter Mehltau

Zum Schutz von Blüten und Dolden in mehltauanfälligen Beständen können systemische oder teilsystemische Fungizide in einem Abstand von 14 Tagen eingesetzt werden. Zur Vorbeugung von Resistenzen ist auf einen regelmäßigen Wechsel der Wirkstoffgruppen zu achten. Mit dem neu zugelassenen Produkt Belanty (Wirkstoff: Mefentrifluconazol, nur EU-RHG, max. 2 Anwendungen) sowie dem im Rahmen einer Notfallzulassung verfügbaren Produkt Vegas (Wirkstoff: Cyflufenamid, Einsatz nur in empfindlichen Sorten, max. 1 Anwendung alle 3 Jahre) stehen zwei weitere Produkte aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen zur Verfügung. Beim Auftreten weißer Pusteln sollten unter Beachtung der Anwendungshinweise ein bis zwei Stoppspritzungen mit Kumar und Netzschwefel durchgeführt werden.

3. Spinnmilbe

Der Befall befindet sich im Allgemeinen auf niedrigen Niveau.

4. Blattlaus

Der Befall befindet sich im Allgemeinen auf niedrigen Niveau.

5. Hopfenerdfloh

Der Befall mit dem Hopfenerdfloh hat in einigen Beständen deutlich zugenommen und ist stellenweise massiv. Gegen diesen Schädling sind für eine späte Anwendung jedoch keine Pflanzenschutzmittel zugelassen.



Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen

Notfallzulassung für SIVANTO prime (Flupyradifurone):

Für das Pflanzenschutzmittel SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone wurde eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegen die Hopfenblattlaus im Hopfenbau erteilt. Diese Zulassung ist für den Zeitraum vom 6. August 2026 bis zum 3. Dezember 2026 auf insgesamt 120 Tage befristet. Die bundesweit zugelassene Gesamtmenge des Mittels wird auf 75 Liter begrenzt, was bei einer einmaligen Behandlung für eine Fläche von maximal 100 Hektar ausreicht. Der Einsatz hat strikt unter Beachtung der wirtschaftlichen Schadensschwelle im Spritzverfahren innerhalb des Entwicklungsstadiums BBCH 38 bis BBCH 75 zu erfolgen. Die maximale Zahl der Behandlungen ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt, wobei eine Wartezeit von 21 Tagen einzuhalten ist. Die Aufwandmenge beträgt dabei 0,75 Liter pro Hektar in maximal 3.300 Litern Wasser pro Hektar. Auf Grundlage der vorliegenden Rückstandsdaten sollte der europäische Rückstandshöchstgehalt (RHG) von 0,3 mg/kg für den Metaboliten Difluoressigsäure (DFA) grundsätzlich einhaltbar sein. Die Erfahrungen aus dem Jahr 2026 haben allerdings gezeigt, dass es dennoch zu Überschreitungen dieses Wertes kommen kann. Im Zuge dieser DFA-Problematik wurde ein nationaler RHG von 3 mg/kg für DFA in Hopfen festgesetzt. Hopfen, der den europäischen RHG von 0,3 mg/kg überschreitet, aber den nationalen RHG von 3 mg/kg unterschreitet, darf ausschließlich in Deutschland vermarktet werden. Daher ist die Verpackung zwingend mit dem Hinweis zu versehen, dass es möglich ist, dass das behandelte Erntegut den europäischen Rückstandshöchstgehalt überschreitet und solches Erntegut nur in Deutschland vermarktet werden darf. Hinsichtlich der Anwendungsbestimmungen wird das Mittel bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft und in die Kategorie B4 eingeordnet. Allerdings gilt das Produkt als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten sowie für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen. An blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, darf das Mittel nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Zudem müssen Mischungen mit diesen Fungiziden so ausgebracht werden, dass blühende Pflanzen in der Umgebung nicht mitgetroffen werden. Nach dem Ende des Zulassungszeitraumes besteht eine Berichtspflicht über die tatsächlich aufgetretene Befallssituation, die in Verkehr gebrachte bzw. angewendete Mittelmenge sowie die räumlichen Anwendungsschwerpunkte. Dieser Abschlussbericht ist dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bis zum 31. März 2027 zu übermitteln.

Zulassung von Belanty gegen Echten Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Belanty (Wirkstoff Mefentrifluconazol) hat eine Zulassung gegen den Echten
Mehltau (Sphaerotheca macularis) im Hopfen bis 20.03.2030 erhalten. Die Anwendung kann im Spritzoder
Sprühverfahren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ab Entwicklungsstadium
Infloreszenzknospen vergrößert (BBCH 55) bis 50 % der Dolden geschlossen (BBCH 85) erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt 2 l/ha in 800 bis 3.300 l Wasser/ha. Es sind maximal 2 Anwendungen je Kultur
bzw. je Jahr im Abstand von mind. 8 Tagen möglich. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren
Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und
Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
Insbesondere: NT101-1; NW605-2; NW606; SF276-EEHO; SF278-7HO; NB6641: Das Mittel ist als nicht
bienengefährlich (B4) eingestuft.
Rückstandshöchstgehalte:
Der Wirkstoff besitzt bislang ausschließlich einen EU-Rückstandshöchstgehalt.

Notfallzulassung für Vegas gegen Echter Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Vegas (Wirkstoff Cyflufenamid) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Echten Mehltau (Sphaerotheca macularis) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 22. Juni bis zum 19. Oktober 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Sprühverfahren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 61-89 erfolgen. Sortenbeschränkung: Die Zulassung ist auf folgende Sorten beschränkt: Hersbrucker spät, Perle, Spalter Select, Smaragd, Northern Brewer, Hallertauer Magnum, Hallertauer Taurus, Nugget, Herkules und Polaris. 
Hinweise zur Anwendung: Die Aufwandmenge beträgt 0,3 l/ha in 1.500-2.500 l Wasser/ha. Es ist maximal 1 Anwendung pro Jahr zugelassen. Das Mittel darf nur jedes 3. Jahr auf derselben Fläche ausgebracht werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage. 
Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW470; NG363; SF276-EEHO; NW642-1; SF245-02; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Notfallzulassung für Delan WG gegen Falschen Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Delan WG (Wirkstoff Dithianon) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 9. Juni bis zum 6. Oktober 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen. 
Hinweise zur Anwendung: 
Die Aufwandmenge beträgt 0,5 kg/ha für 2 Behandlungen im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) in 700-1.300 l Wasser/ha. Für Problemflächen ist eine weitere Behandlung mit 0,5 kg/ha im Stadium BBCH 37-55 (bis Blüte) in 1.300-1.900 l Wasser/ha zugelassen. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,5 kg/ha) je Kultur bzw. je Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt 10 Tage. Die Wartezeit 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW470; NW607-2; NW706; SF274-5; SF278-70HO; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienen-gefährlich (B4) eingestuft.
Bitte beachten:
Die für die Notfallzulassung gültige Zulassungsnummer lautet 024424-00. Restmengen von Delan WG mit der regulären Zulassungsnummer 004424-00 können noch bis zum 28.02.2027 aufgebraucht werden.

Notfallzulassung für Curzate 60 WG gegen Falschen Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser.
Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,05 kg/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO; SF 555-3; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Notfallzulassung für Cymbal Flow gegen Falschen Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 2,8 l/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO; SF 555-1; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Notfallzulassung für Movento SC 100 gegen Hopfenblattlaus:

Das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC (Spirotetramat) hat eine Zulassung nach Art. 53 gegen die Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 01. Juni bis 28. Sept. 2026 erteilt und ist auf 18.962 ha begrenzt. Die Anwendung im Spritz- oder Sprühverfahren kann im Entwicklungsstadium BBCH 37-75 erfolgen. Hinweise zur Anwendung: Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha in 2111 bis 3333 l Wasser/ha. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung je Kultur und Jahr begrenzt. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: SF-276-EEHO; SF278-4HO; VA320; NW642-1; NB6611: Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Fehlende Zulassungsnummer bei der Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnung: Da für Movento SC 100 keine Zulassungsnummer mehr vorliegt, kann die Aufzeichnung wie folgt erfolgen: "Art 53 Genehmigung“ in das Feld schreiben oder „0“ eintragen und dann „Art 53 Genehmigung“ als Kommentar/Bemerkung ergänzen. 

Notfallzulassung für Exirel (Cyantraniliprole):

Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler und Hopfen-Erdfloh im Hopfen. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 15.04.2026 bis 12.08.2026 erteilt und ist auf 6000 ha begrenzt. Einsatz nach Warndienstaufruf unter Beachtung der Schadensschwelle vor allem für Flächen mit Starkbefall. Anwendung im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung im Entwicklungsstadium BBCH 11-19. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Liebstöckelrüssler: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,175 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,35 l/ha in 500 l/ha Wasser). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Hopfen-Erdfloh: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,115 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,23 l/ha in 500 l/ha Wasser). Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Anwendungsbestimmungen: Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). NG 373.1182: Liebstöckelrüssler (0,35 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. Hopfen-Erdfloh (0,23 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln, NT 191, NT 192 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.

Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel

Verbindliche Vorgaben zur Anwendung einzelner Pflanzenschutzmittel – wie Wartezeiten, Gewässerabstände und maximale Aufwandmengen – finden Sie auf Seite 78 im ‚Grünen Heft‘ oder online unter: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1