
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 40 für das Jahr 2025 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 10.08.2025
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
0 |
Tettnang-Kau |
0 |
Holzhäusern |
2 |
Allisreute |
1 |
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Wetter:
Heute wird es sonnig mit einer Tiefsttemperatur von 16 Grad am Morgen und einer Höchsttemperatur von 27 Grad. Der Wind weht mäßig bis frisch aus Nordost.
Auch morgen wird es sonnig mit vereinzelten Wolken. Die Temperatur am frühen Morgen beträgt 17 Grad und die Höchsttemperatur tagsüber 30 Grad. Am Abend sind lokale Gewitter nicht vollständig auszuschließen.
1. Peronospora
Dank des erneuten Spritzbelags der letzten Tage und dem trockenen, warmen Wetter, das auch in den nächsten Tagen anhalten soll, sollten die Dolden gut vor Falschem Mehltau geschützt sein.
Warnaufrufe in der Saison 2025: 26.05., 06.06., 30.06., 01.08.
2. Echter Mehltau
Um die Dolde vor Spätmehltau zu schützen, sind vorbeugende Behandlungen mit systemischen oder teilsystemischen Produkten weiterhin fortzusetzen. Dabei ist auf einen Wirkstoffwechsel zu achten.
3. Spinnmilben
Die trockenwarme Witterung kann zu einer weiteren Befallszunahme führen. Kontrollieren Sie ihre Hopfengärten auf Befall, um abzuwägen, ob noch eine Akarizidbehandlung durchzuführen ist. Dabei ist die Wartezeit zu beachten.
4. Hopfenerdfloh
Der Hopfenerdfloh ist wieder unterwegs und an den Fraßstellen im unteren Teil der Hopfen zu erkennen. Gegen diesen Schädling sind keine Pflanzenschutzmittel zur späten Anwendung zugelassen.
5. Wartezeiten
Bei noch anstehenden Krankheits- und Schädlings-Bekämpfungsmaßnahmen sind die Wartezeiten der einzelnen Pflanzenschutzmittel unbedingt einzuhalten. Die Wartezeiten können Fax Nr. 12 entnommen werden. Im „Grünen Heft“ sind die Wartezeiten auf Seite 77 abgedruckt.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
Kanemite SC (Wirkstoff 164g/l Acequinocyl)
hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 zur Bekämpfung der Gemeinen Spinnmilbe im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde ab dem
01.08.2025 für 120 Tage erteilt. In Notfallsituationen kann laut Zulassungsbescheid Kanemite SC mit dem erhöhtem Wirkstoffgehalt
von 164 g/l in Verkehr gebracht werden und im Hopfen eingesetzt werden. Die Anwendung erfolgt bei Überschreiten des
Bekämpfungsrichtwertes bzw. nach Warndienstaufruf im Stadium BBCH 35-79. Die Aufwandmenge beträgt max. 4,57 l/ha. Es ist eine
Behandlung pro Jahr für Produkte mit Kanemite SC zugelassen. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Sicherheitshinweise,
Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG
sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
Insbesondere: NW607-2; SF533-4; SF555-neu; SF276-VEHO; SF276-EEHO.
Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
SIVANTO prime (Flupyradifurone) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 26.06.25 bis 23.10.25 erteilt. SIVANTO prime kann in Notfallsituationen beim Erreichen der Bekämpfungsschwelle oder nach Warndienstaufruf im Hopfen eingesetzt werden. Die Aufwandmenge beim Spritzen oder Sprühen zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus beträgt im Stadium 38-75 max. 0,75 l/ha (in max. 3300 l/ha Wasser). Es ist alle 2 Jahre max. 1 Behandlung zugelassen. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NG371.1189; NT 103-1; NW 607-2; SF 276-28HO; SF 275-EEHO. Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. NG372.1189: Die Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Flupyradifurone enthält, ausgebracht wurde. NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NW unkodiert: Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein. NW unkodiert: Anwendung ausschließlich auf Flächen, die eine geschlossene und dauerhafte Begrünung der Fahrgassen und Vorgewende (> 80 % der Fläche der gesamten Anlage) aufweisen.
Cymbal Flow (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 20.05.2025 bis zum 16.09.2025 erteilt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Curzate 60 WG (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2025 bis zum 11.09.2025 erteilt. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) bei 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) bei 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcke/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 10. April 2025 bis 07. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die Anwendung ist im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung für das Stadium BBCH 11-19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Ggf. Rücksprache mit dem Handelshaus. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 373.1182, NT 191, NT 192, NW 715 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Weitere Infos: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1