
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 25 für das Jahr 2025 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 06.07.2025
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
x |
Tettnang-Kau |
0 |
Holzhäusern |
1 |
Allisreute |
0 |
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Wetter:
Ausgehend von einem Tief über Mitteleuropa kommt es zu feuchteren und deutlich frischeren Luftmassen aus Nordwesten. Regenschauer und örtlich kurze Gewitter verteilen den Regen eher ungleichmäßig. Der Südwestwind weht lebhaft, teils auch stark böig. Der Temperaturtiefstwert liegt bei 14 Grad und der Temperaturhöchstwert bei 20 Grad. Bis Mittwoch treten gebietsweise schauerartige, teils aber auch gewittrig verstärkte Niederschläge auf mit einem weiter kräftigen West -, Nordwestwind. Der Temperaturtiefstwert liegt bei 9 Grad und der Temperaturhöchstwert bei 20 Grad.
1. Peronospora
3. Warnaufruf gegen Sekundärinfektion, Aufruf zum Schutz der Blüte
Der kritische Wert infektiöser Zoosporangien im Peronospora-Prognosemodell wurde zum 30.06.2025 von 14 auf 8 herabgesetzt. Bereits blühende Bestände sind mit einen durchgehenden Schutz des anfälligen Gewebes zu versehen. Behandlungsintervalle von mehr als 10 bis 12 Tage sollten jetzt nicht mehr überschritten werden. Hierzu sind teilsystemische Mittel in Kombination mit Kontaktmittel zu verwenden. Beim Einsatz von Strobilurinen ist bei starkem Infektionsdruck zur Absicherung ein weiteres Kontakt- oder teilsystemisches Mittel zuzugeben. Dies gilt auch für Bestände mit vorausgegangenem starkem Primärbefall im Frühjahr. Zur Resistenzvermeidung sollten Strobilurine max. 2x in der Saison und nicht als Blockbehandlung eingesetzt werden.
Warnaufrufe in der Saison 2025: 26.05., 06.06., 30.06.
2. Echter Mehltau
Es gilt Blüten und Dolden so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen.
Deshalb sollten die vorbeugenden Behandlungen mit systemischen oder teilsystemischen Produkten in den anfälligen Sorten, Gärten
in Staulagen und Bestände mit Vorjahresbefall weiter konsequent fortgesetzt werden. Dabei ist auf einen Wirkstoffwechsel zu achten.
Beim Vorfinden von weißen Pusteln sind zwei Behandlungen mit einem mycelabtötenden Produkt im Abstand von 5 bis 7 Tagen
durchzuführen, um diese auszubrennen.
3. Blattläuse
Hopfengärten, die mit Movento SC 100 behandelt wurden, sind frühestens nach 10 bis 12 Tagen gründlich auf den Wirkungserfolg zu kontrollieren. Liegt nach dieser abschließenden Bewertung der Befall immer noch über dem Bekämpfungsrichtwert von durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt oder 200 Läusen auf einzelnen Blättern, so kann SIVANTO prime, zugelassen nach Art. 53, eingesetzt werden. Aufgrund der restriktiven Anwendungsbestimmungen und der begrenzten Einsatzmöglichkeit sollte SIVANTO prime nur in Notfallsituationen als letzte Maßnahme eingesetzt werden, wenn nach erfolgter Teppeki/AFINTO- und Movento-Behandlung 2-3 Wochen nach Applikation immer noch Blattläuse im Hopfen vorhanden sind!
4. Spinnmilben
Die kühlere Witterung bremst das Entwicklungspotenzial der Gemeinen Spinnmilbe etwas
aus. Kontrollieren Sie die kritischen Stellen in Ihren Beständen. Sind nach der Anwendung von Movento SC 100 immer noch auf jedem 2.
Blatt einzelne Spinnmilben zu finden, müssen zusätzliche Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu
können die Akrarizide Kanemite SC oder Milbeknock (kein US MRL) eingesetzt werden.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
SIVANTO prime (Flupyradifurone) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 26.06.25 bis 23.10.25 erteilt. SIVANTO prime kann in Notfallsituationen beim Erreichen der Bekämpfungsschwelle oder nach Warndienstaufruf im Hopfen eingesetzt werden. Die Aufwandmenge beim Spritzen oder Sprühen zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus beträgt im Stadium 38-75 max. 0,75 l/ha (in max. 3300 l/ha Wasser). Es ist alle 2 Jahre max. 1 Behandlung zugelassen. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NG371.1189; NT 103-1; NW 607-2; SF 276-28HO; SF 275-EEHO. Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. NG372.1189: Die Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Flupyradifurone enthält, ausgebracht wurde. NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NW unkodiert: Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein. NW unkodiert: Anwendung ausschließlich auf Flächen, die eine geschlossene und dauerhafte Begrünung der Fahrgassen und Vorgewende (> 80 % der Fläche der gesamten Anlage) aufweisen.
Cymbal Flow (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 20.05.2025 bis zum 16.09.2025 erteilt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Curzate 60 WG (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2025 bis zum 11.09.2025 erteilt. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) bei 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) bei 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcke/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 10. April 2025 bis 07. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die Anwendung ist im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung für das Stadium BBCH 11-19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Ggf. Rücksprache mit dem Handelshaus. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 373.1182, NT 191, NT 192, NW 715 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Weitere Infos: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1