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Hopfenbau-Warndienst

Sporenfalle im Hopfengarten
Sporenfalle im Hopfengarten

Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.

Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.

Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.

Peronospora-Warndienst



Peronospora-Warndienst Nr. 37 für das Jahr 2025 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)

Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 03.08.2025

Ort

Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen
Kressbronn a.B.
2
Tettnang-Kau
1
Holzhäusern
0
Allisreute
1

Aufrufschwellen:

    • Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
    • Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.

Wetter:

Heute ist es überwiegend bewölkt mit vereinzelten Regenschauern. Am Abend kann zeitweise die Sonne durchbrechen. Die Tiefsttemperatur liegt bei 11 Grad, die Höchsttemperatur bei 19 Grad. Der Südwestwind weht schwach bis mäßig.

Am Dienstag wird es freundlicher und wärmer mit einer Mischung aus Wolken und Sonne. Am Abend sind Schauer zu erwarten. Die Tiefsttemperatur liegt bei 13 Grad, die Höchsttemperatur bei 27 Grad.

1. Peronospora

4. Warnaufruf gegen Sekundärinfektion, Aufruf zum Schutz der Dolde. Die Sporenzahlen bewegen sich zurzeit auf sehr niedrigem Niveau. Die Bestände befinden sich jedoch aktuell in der für Peronospora-Infektionen empfindlichen Ausdoldungsphase. Aufgrund der aktuellen Wetterlage, der hohen Niederschlagsmengen der vergangenen Tage sowie eines möglichen Anstiegs der Sporenzahlen erfolgt der 4. Warnaufruf gegen Peronospora Sekundärinfektionen. Bestände, bei denen die letzte Behandlung mehr als 10-12 Tage zurückliegt, sollten mit einem neuen Fungizidbelag geschützt werden, sobald es die Befahrbarkeit der Böden zulässt. Zum Schutz des Zuwachses sind teilsystemische Mittel zu verwenden. Beim Einsatz von Strobilurinen (Nebenwirkung auf Botrytis) ist bei verstärktem Infektionsdruck zur Absicherung ein weiteres Kontakt- oder teilsystemisches Mittel zuzugeben. 

Warnaufrufe in der Saison 2025: 26.05., 06.06., 30.06., 01.08.

2. Echter Mehltau

Um die Dolde vor Spätmehltau zu schützen, sind vorbeugende Behandlungen mit systemischen oder teilsystemischen Produkten weiterhin fortzusetzen. Dabei ist auf einen Wirkstoffwechsel zu achten. 

3. Spinnmilben

Die kühle und regenreiche Witterung hat die Entwicklung der Spinnmilbenpopulation etwas gebremst. Die vorhergesagte trockenwarme Witterung kann jedoch zu einer weiteren Befallszunahme führen. Kontrollieren Sie nach der Regenperiode ihre Hopfengärten auf Befall, um abzuwägen, ob noch eine Akarizidbehandlung durchzuführen ist. Dabei ist die Wartezeit zu beachten. 

4. Hopfenerdfloh

Der Hopfenerdfloh ist bereits wieder unterwegs und an den Fraßstellen im unteren Teil der Hopfen zu erkennen. Gegen diesen Schädling sind keine Pflanzenschutzmittel zur späten Anwendung zugelassen.

5. Wartezeiten

Bei noch anstehenden Krankheits- und Schädlings-Bekämpfungsmaßnahmen sind die Wartezeiten der einzelnen Pflanzenschutzmittel unbedingt einzuhalten. Die Wartezeiten können Fax Nr. 12 entnommen werden. Im „Grünen Heft“ sind die Wartezeiten auf Seite 77 abgedruckt. 

Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:

SIVANTO prime (Flupyradifurone) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 26.06.25 bis 23.10.25 erteilt. SIVANTO prime kann in Notfallsituationen beim Erreichen der Bekämpfungsschwelle oder nach Warndienstaufruf im Hopfen eingesetzt werden. Die Aufwandmenge beim Spritzen oder Sprühen zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus beträgt im Stadium 38-75 max. 0,75 l/ha (in max. 3300 l/ha Wasser). Es ist alle 2 Jahre max. 1 Behandlung zugelassen. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NG371.1189; NT 103-1; NW 607-2; SF 276-28HO; SF 275-EEHO. Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. NG372.1189: Die Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Flupyradifurone enthält, ausgebracht wurde. NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NW unkodiert: Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein. NW unkodiert: Anwendung ausschließlich auf Flächen, die eine geschlossene und dauerhafte Begrünung der Fahrgassen und Vorgewende (> 80 % der Fläche der gesamten Anlage) aufweisen.

Cymbal Flow (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 20.05.2025 bis zum 16.09.2025 erteilt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden. 

Curzate 60 WG (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2025 bis zum 11.09.2025 erteilt. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) bei 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) bei 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden. 

Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcke/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 10. April 2025 bis 07. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die Anwendung ist im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung für das Stadium BBCH 11-19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Ggf. Rücksprache mit dem Handelshaus. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 373.1182, NT 191, NT 192, NW 715 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.

Weitere Infos: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1