- Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
- Aktuelle Witterungslage
- Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
- Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz
- Aktuelle Situation der
Pflanzenschutz-Zulassungen
- Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes (Umweltschonender Pflanzenschutz) informiert der Hopfenbau-Warndienst während der gesamten Wachstumsperiode über das aktuelle Peronospora-Infektionsrisiko im Anbaugebiet Tettnang. Dies ermöglicht es, Fungizidbehandlungen auf das notwendige Maß zu reduzieren und Sekundärinfektionen nur bei tatsächlicher Gefahr gezielt zum optimalen Zeitpunkt zu bekämpfen. Dies spart dem Hopfenpflanzer Kosten und trägt gleichzeitig zum Schutz von Nützlingen und Biodiversität bei.
Der Warndienst nutzt ein computergestütztes Prognosemodell. Dieses wertet kontinuierlich die Anzahl der Peronospora-Sporen in der Luft sowie die Wetterdaten aus, die von den vier Sporenfallen und Messstationen im Tettnanger Anbaugebiet erfasst werden. Maßgeblich für die Berechnung des Infektionsrisikos sind Sporenanzahl, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und die Dauer der Blattnässe.
Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
Peronospora-Warndienst 2026 | Nr. 19 | LTZ Augustenberg, Außenstelle Tettnang
Infektiöse Sporenzahlen – Stand: 22.06.2026
|
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser
Sporen |
| Steinenbach | 0 |
| Tettnang-Kau |
0 |
| Holzhäusern |
0 |
| Allisreute |
0 |
Warnaufrufe Saison 2026: 22.05./10.06.
Warnschwellen: Peronospora:
-
- Vor der Blüte: Ab 14 infektiösen Sporen/Falle
- Ab Blühbeginn: Ab 8 infektiösen Sporen/Falle
Aktuelle Witterungslage:
Die Hitzewelle geht weiter und es wird mit Temperaturen teilweise über 35 Grad noch heißer.
Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
1. Peronospora
Aufgrund der heißen Witterung wurden keine Zoosporangien registriert.
2. Echter Mehltau
Achten Sie in mehltaugefährdeten Hopfengärten in Staulagen, auf Vorjahresflächen sowie anfällige Sorten wie Herkules und Polaris auf Befall mit Echten Mehltau. Da kurative Mittel fehlen, ist ein frühzeitiger, vorbeugender Schutz zwingend erforderlich. Ab Mitte Juni können teilsystemische Produkte eingesetzt werden.
3. Blattläuse
Der Befall ist im Allgemeinen schwächer und von Hopfengarten zu Hopfengarten unterschiedlich . Beobachten Sie Ihre Bestände, vor allem im oberen Drittel. Die Behandlung mit Movento SC 100 sollte in der letzten Juniwoche eingeplant werden.
4. Spinnmilbe
Die gegenwärtige Witterung ist für Spinnmilben sehr günstig. Die Wirkung von Movento SC beim Einsatz gegen die Hopfenblattlaus sollte zunächst abgewartet werden.
5. Erdraupe
Im Pheromonfallen-Monitoring des LTZ und der Landkreise FN und RV wurden bislang keine Fänge der Ypsiloneule (Agrotis ipsilon) festgestellt. Es besteht aktuell keine Gefahr durch überwinterte oder neu zugeflogene Falter.
Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen
Notfallzulassung für Delan WG gegen Falschen Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Delan WG (Wirkstoff Dithianon) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau
(Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 9. Juni bis zum 6. Oktober 2026 erteilt. Die
Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55
erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt 0,5 kg/ha für 2 Behandlungen im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) in 700-1.300 l
Wasser/ha. Für Problemflächen ist eine weitere Behandlung mit 0,5 kg/ha im Stadium BBCH 37-55 (bis Blüte) in 1.300-1.900 l
Wasser/ha zugelassen. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,5 kg/ha) je Kultur bzw. je Jahr möglich. Der Abstand zwischen den
Behandlungen beträgt 10 Tage. Die Wartezeit 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren
Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die
Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW470; NW607-2; NW706; SF274-5; SF278-70HO; NB6641: Das Mittel ist als nicht
bienen-gefährlich (B4) eingestuft.
Bitte beachten:
Die für die Notfallzulassung gültige Zulassungsnummer lautet 024424-00. Restmengen von Delan WG mit der regulären
Zulassungsnummer 004424-00 können noch bis zum 28.02.2027 aufgebraucht werden.
Notfallzulassung für Curzate 60 WG gegen Falschen Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach
Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis
zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis
kurz vor der Blüte) 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser.
Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,05 kg/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen
beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren
Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die
Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO; SF 555-3; NB6641: Das Mittel
ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Notfallzulassung für Cymbal Flow gegen Falschen Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach
Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis
zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis
kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 2,8 l/ha) für die Kultur bzw. je Jahr
zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren
Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die
Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO; SF 555-1; NB6641: Das Mittel ist als
nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Notfallzulassung für Movento SC 100 gegen Hopfenblattlaus:
Das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC (Spirotetramat) hat eine Zulassung nach Art. 53 gegen die Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 01. Juni bis 28. Sept. 2026 erteilt und ist auf 18.962 ha begrenzt. Die Anwendung im Spritz- oder Sprühverfahren kann im Entwicklungsstadium BBCH 37-75 erfolgen. Hinweise zur Anwendung: Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha in 2111 bis 3333 l Wasser/ha. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung je Kultur und Jahr begrenzt. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: SF-276-EEHO; SF278-4HO; VA320; NW642-1; NB6611: Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Fehlende Zulassungsnummer bei der Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnung: Da für Movento SC 100 keine Zulassungsnummer mehr vorliegt, kann die Aufzeichnung wie folgt erfolgen: "Art 53 Genehmigung“ in das Feld schreiben oder „0“ eintragen und dann „Art 53 Genehmigung“ als Kommentar/Bemerkung ergänzen.
Notfallzulassung für Exirel (Cyantraniliprole):
Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler und Hopfen-Erdfloh im Hopfen. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 15.04.2026 bis 12.08.2026 erteilt und ist auf 6000 ha begrenzt. Einsatz nach Warndienstaufruf unter Beachtung der Schadensschwelle vor allem für Flächen mit Starkbefall. Anwendung im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung im Entwicklungsstadium BBCH 11-19. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Liebstöckelrüssler: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,175 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,35 l/ha in 500 l/ha Wasser). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Hopfen-Erdfloh: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,115 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,23 l/ha in 500 l/ha Wasser). Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Anwendungsbestimmungen: Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). NG 373.1182: Liebstöckelrüssler (0,35 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. Hopfen-Erdfloh (0,23 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln, NT 191, NT 192 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Verbindliche Vorgaben zur Anwendung einzelner Pflanzenschutzmittel – wie Wartezeiten, Gewässerabstände und maximale Aufwandmengen – finden Sie auf Seite 77 im ‚Grünen Heft‘ oder online unter: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1
