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Hopfenbau-Warndienst

Sporenfalle im Hopfengarten
Sporenfalle im Hopfengarten

Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.

Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.

Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.

Der telefonische Auskunftgeber ist mit der Saison 2023 nicht mehr verfügbar.

Peronospora-Warndienst

Peronospora-Warndienst Nr. 43 für das Jahr 2024 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)

Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 25.08.2024

Ort

Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen
Kressbronn a.B.
5
Tettnang-Kau
3
Holzhäusern
2
Strass
3

Der Hopfenwarndienst für die Saison 2024 ist beendet. Wir bedanken uns für Ihr Interresse und wünschen eine unfallfreie und ertragreiche Ernte.

Aufrufschwellen:

    • Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
    • Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.



Aktueller Hinweis zur Aufhebung der Captan-Allgemeinverfügung

Laut Mitteilung des Landratsamtes Bodenseekreis, wird die Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Vermeidung von Captan-Rückständen in Hopfen im Raum Tettnang und im Landkreis Ravensburg vom 25.06.2024 vorzeitig zum Ablauf des 11.09.2024, 24:00 Uhr, außer Kraft gesetzt. Damit können ab dem 12.09.2024 Captan-haltige Pflanzenschutzmittel im Obstbau in den in der Allgemeinverfügung angegeben Gemarkungen im Raum Tettnang und im Landkreis Ravensburg wieder angewendet werden. Für die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Hopfenbestände besteht dadurch die Gefahr des Eintrags von Captan und den damit verbundenen Rückständen im Erntegut. Seitens des Hopfenhandels ist eine Vermarktung der in diesem Fall betroffenen Bestände möglich. Zu diesem Zweck ist die Angabe des genauen Erntetermins für jede Partie auf den Erfassungsbögen zwingend notwendig.

Fragen bezüglich der Vermarktung sind mit dem Handelshaus abzuklären.

Für allgemeine Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Hopfenpflanzerverband.





1. Peronospora

5. Warnaufruf gegen Peronospora Sekundärinfektion für das Anbaugebiet Tettnang gilt weiterhin

Gestern wurde an einem Fallenstandort die Aufrufschwelle mit 9 infektiösen Sporen überschritten.

Alle Bestände, welche sich noch nicht in der Wartezeit befinden und bei denen die letzte Behandlung mehr als 8-10 Tage zurückliegt, sind zu behandeln. Siehe auch Fax Nr. 15.

Warnaufrufe in der Saison 2024: 21.05.2024, 17.06.2024, 01.07.2024., 15.07.2024, 21.08.2024

2. Echter Mehltau

Die Behandlungen sind in den anfälligen Sorten wie z.B. Herkules bis zur Ernte fortzusetzen.

3. Blattläuse 

Die Abverkaufsfrist von Movento SC 100 läuft bis zum 30. Oktober 2024. Die Ware für die nächste Saison muss bis zu diesem Stichtag bezogen sein. Ab dem 31. Oktober 2024 darf kein Movento SC 100 mehr gehandelt werden. 

4. Spinnmilbe

Die Spinnmilbe hatte aufgrund der hohen Temperaturen letzte Woche beste Bedingungen. Kontrollen sollten in Beständen und Sorten, welche aufgrund eines späten Erntetermins noch länger hängen, durchgeführt werden. Kontrollieren Sie Ihre Bestände vor allem im mittleren/oberen Bereich und führen Sie Bekämpfungsmaßnahmen durch, wenn der Bekämpfungsrichtwert nach dem Befallsindex (siehe Grünes Heft 2024, Seite 88-92) erreicht ist.

5. Wartezeiten

Bei noch anstehenden Krankheits- bzw. Schädlings-Bekämpfungsmaßnahmen sind die Wartezeiten der einzelnen Mittel unbedingt einzuhalten. Diese können Fax Nr. 13-2024 oder dem "Grünen Heft Hopfen 2024" entnommen werden.

Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:

Notfallzulassungen nach Art. 53:

Vegas (Wirkstoff Cyflufenamid): Notfallzulassung gemäß Art. 53 gegen Echten Mehltau (Sphaerotheca macularis) im Hopfen für die Sorten Herkules, Hallertauer Magnum, Polaris, Hallertauer Taurus, Nugget, Northern Brewer und Perle erhalten. Die Zulassung ist für 120 Tage auf den Zeitraum vom 16. Juli 2024 bis zum 12. November 2024 beschränkt. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 6.684 Liter, ausreichend für 13.368 ha bei einer Anwendung, begrenzt. Vegas darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 32 bis BBCH 89 gegen Echten Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,5 l/ha in 1500-2500 l Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit beträgt 7 Tage. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: SF275-EEHO; SF276-42HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Rückstandshöchstmengen für EU, US und Japan sind vorhanden.

Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil): Notfallzulassung gemäß Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung ist für 120 Tage auf den Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024 beschränkt. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 11.200 Liter, ausreichend für ca. 10.266 ha, begrenzt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 32 bis BBCH 55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:  bis BBCH 37: 0,8 l/ha in 700-1300 l Wasser/ha; BBCH 37 - 55: 1,2 l/ha in 1300-1900 l Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt. Es dürfen max. 2,8 l/ha und Jahr in der Kultur eingesetzt werden. Zwischen den Behandlungsterminen muss ein Abstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-3; SF275-7HO; SF277-5HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil): Hat eine Notfallzulassung gemäß Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung ist für 120 Tage auf den Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024 beschränkt. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 8.860 kg begrenzt, ausreichend für ca. 14.766 ha. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf bis Kulturentwicklungsbereich BBCH 37 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt bis BBCH 37: 0,3 kg/ha in 700-1300 l Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr ist auf 2 Anwendungen begrenzt. Es dürfen max. 0,6 kg/ha und Jahr in der Kultur eingesetzt werden. Zwischen den Behandlungsterminen muss ein Abstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit beträgt exakt 14 Tage. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. 

Weitere Infos unter https://www.isip.de/isip/servlet/isipde/regionales/badenwuerttemberg/pflanzenschutzrecht/notfallsituationen

Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder ein vollsystemisches Fungizid bei starkem Perodruck zugesetzt werden.

Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcken/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 12. April 2024 bis 09. August 2024 ausgesprochen. Die Anwendung ist im Gießverfahren(Einzelpflanzenbehandlung) für das Stadium BBCH 11 bis BBCH 19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Exirel ausschließlich in EU-Hopfen einsetzen. Für Exporthopfen bestehen keine oder zu geringe Rückstandshöchstgehalte. Vor der Anwendung unbedingt Rücksprache mit dem Handelshaus halten. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 300, NW 715, SF 245-02 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten die Auflagen SF275-EEHO sowie SF276-21HO.

Weitere Infos: https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/baden-wuerttemberg/pflanzenschutzrecht/notfallsituationen/pflanzenschutzmittel---notfallzulassung-fuer-die-exirel-anwendung-in-hopfen-371446

Regelzulassung:

Luna Sensation (Wirkstoffe Trifloxystrobin und Fluopyram): Zulassung gegen Echten Mehltau (Sphaerotheca macularis) in Hopfen bis 31.12.2024.

Luna Sensation darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 31 bis BBCH 79 gegen Echter Mehltau gespritzt oder gesprüht werden.

Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:

bis BBCH 37: 0,27 Liter/ha in 800 bis 1200 Liter Wasser/ha
BBCH 37 - 55: 0,4 Liter/ha in 1500 bis 2200 Liter Wasser/ha
BBCH 55 - 79: 0,6 Liter/ha in 2600 bis 3300 Liter Wasser/ha





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