
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 2 für das Jahr 2025 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 13.05.2025
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
3 |
Tettnang-Kau |
0 |
Holzhäusern |
0 |
Allisreute |
1 |
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Wetter:
Für die kommenden Tage ist sonniges, trockenes Wetter mit moderaten Temperaturen bis 21° C und kühlen Nachttemperaturen bei
Wind aus Nord vorhergesagt. Die Trockenheit wird sich weiter verschärfen.
1. Peronospora
Behandlungen gegen Peronospora Primärinfektionen sind zügig durchzuführen.
Hierzu kann Aliette WG in Kombination mit einem Kontaktmittel eingesetzt werden (siehe HopfenFax Nr. 1). Bestände, in denen Profiler
zum Einsatz kam, sollten nach 2 bis 3 Wochen eine Folgebehandlung mit Aliette WG erhalten.
2. Echter Mehltau
Die zurzeit vorherrschende Witterung bietet günstige Infektionsbedingungen für den Echten Mehltau. Dies gilt besonders in Staulagen und Gärten, welche letztes Jahr von Mehltaubefall betroffen waren sowie in anfälligen Sorten (z.B. Herkules und Polaris). Da derzeit keine kurativen Mittel zugelassen sind, ist ein frühzeitiger, vorbeugender Schutz notwendig. Hierzu können Schwefelpräparate oder Kumar bei den anstehenden Pflanzenschutzmaßnamen zugesetzt werden.
3. Bodenschädlinge
Beim Vorfinden von Erdfloh, Markeule oder Schattenwickler kann bis zu einer Wuchshöhe
von 50 cm Karate Zeon eingesetzt werden. Beim Vorfinden von Liebstöckelrüssler kann Exirel nach Notfallzulassung Art. 53 ab
Stadium BBCH 11 bis 19 eingesetzt werden.
4. Blattläuse
Hopfenblattlaus: Der Zuflug der Aphisfliegen aus den Winterquartieren hat begonnen. Regelmäßige Befallskontrollen sind durchzuführen, besonders in Beständen in unmittelbarer Nähe zu Hecken mit Schlehen, Zwetschgen und Pflaumen. In IPS-Plus-pflichtigen Flächen ist der Besatz mit Blattläusen ab Beginn bis Ende des Zufluges zur Überwachung wöchentlich auszuwerten und zu dokumentieren. Die ersten Kolonien der Schwarzen Bohnenlaus können in den Hopfenbeständen beobachtet werden. Da gegen diesen Schädling keine Indikation vorliegt, muss dieser toleriert werden.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcke/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 10. April 2025 bis 07. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die Anwendung ist im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung für das Stadium BBCH 11-19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Ggf. Rücksprache mit dem Handelshaus. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 373.1182, NT 191, NT 192, NW 715 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.