
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 30 für das Jahr 2025 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 17.07.2025
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
x |
Tettnang-Kau |
0 |
Holzhäusern |
1 |
Allisreute |
0 |
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Wetter:
Trotz gelegentlicher Wolken wird die Sonne meist scheinen. Die Frühtemperaturen liegen bei 12 Grad und die Höchsttemperaturen bei 25 Grad.
Am Wochenende wird die Sonne scheinen, aber die Luft wird feuchter sein, und gegen Abend können lokale Schauer und Gewitter auftreten. Die Frühtemperaturen liegen bei 14 Grad und die Höchsttemperaturen bei 28 Grad.
1. Peronospora
Die Sporenzahlen bewegen sich zurzeit auf sehr niedrigem Niveau. Dennoch sollten jetzt aufgrund der kommenden Wetterlage und der empfindlichen Blütephase Behandlungsintervalle von 10 bis 12 Tage nicht überschritten werden. Zum Schutz des Zuwachses sind teilsystemische Mittel zu verwenden. Beim Einsatz von Strobilurinen (Nebenwirkung auf Botrytis) ist bei verstärkten Infektionsdruck zur Absicherung ein weiteres Kontakt- oder teilsystemisches Mittel zuzugeben. Zur Resistenzvermeidung Strobilurine max. 2x in der Saison und nicht als Blockbehandlung einsetzen.
Warnaufrufe in der Saison 2025: 26.05., 06.06., 30.06.
2. Echter Mehltau
Auch trotz des niedrigen Befallsdrucks bietet die derzeitige Witterung gute Infektionsbedingungen für den Echten Mehltau. Es gilt daher, Blüten und Dolden möglichst vor einer Infektion zu schützen. Vorbeugende Behandlungen mit systemischen oder teilsystemischen Produkten sind weiterhin konsequent fortzusetzen. Dabei ist auf einen Wirkstoffwechsel zu achten. Beim Vorfinden von weißen Pusteln sind zwei Behandlungen mit einem mycelabtötenden Produkt im Abstand von 5 bis 7 Tagen durchzuführen, um diese auszubrennen.
3. Blattläuse
Die Bestände sollten ab der Blüte blattlausfrei sein. Nachbehandlungen mit SIVANTO prime, zugelassen nach Art. 53, sind abzuschließen.
4. Spinnmilben
Im Anbaugebiet ist vermehrt Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe zu beobachten. Überprüfen Sie den Erfolg der Movento SC 100 Behandlung in Ihren Hopfengärten und behalten Sie die Anlagen unter Beobachtung. Ob ein Bestand bekämpfungswürdig ist, entscheidet sich von Fall zu Fall. Weitere Maßnahmen sind durchzuführen, wenn der Bekämpfungsrichtwert nach Befallsindex (siehe Grünes Heft 2025, Seite 88-92) erreicht ist. Hierzu können die Akarizide Kanemite SC oder Milbeknock Top (kein US MRL) eingesetzt werden.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
SIVANTO prime (Flupyradifurone) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 26.06.25 bis 23.10.25 erteilt. SIVANTO prime kann in Notfallsituationen beim Erreichen der Bekämpfungsschwelle oder nach Warndienstaufruf im Hopfen eingesetzt werden. Die Aufwandmenge beim Spritzen oder Sprühen zur Bekämpfung der Hopfenblattlaus beträgt im Stadium 38-75 max. 0,75 l/ha (in max. 3300 l/ha Wasser). Es ist alle 2 Jahre max. 1 Behandlung zugelassen. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NG371.1189; NT 103-1; NW 607-2; SF 276-28HO; SF 275-EEHO. Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. NG372.1189: Die Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Flupyradifurone enthält, ausgebracht wurde. NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NW unkodiert: Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein. NW unkodiert: Anwendung ausschließlich auf Flächen, die eine geschlossene und dauerhafte Begrünung der Fahrgassen und Vorgewende (> 80 % der Fläche der gesamten Anlage) aufweisen.
Cymbal Flow (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 20.05.2025 bis zum 16.09.2025 erteilt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Curzate 60 WG (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2025 bis zum 11.09.2025 erteilt. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) bei 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) bei 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcke/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 10. April 2025 bis 07. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die Anwendung ist im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung für das Stadium BBCH 11-19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Ggf. Rücksprache mit dem Handelshaus. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 373.1182, NT 191, NT 192, NW 715 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Weitere Infos: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1