
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Der telefonische Auskunftgeber ist mit der Saison 2023 nicht mehr verfügbar.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 06 für das Jahr 2023 (bereitgestelt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen Sporenzahlen ausgezählt am: 01.06.2023
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
1 |
Tettnang-Kau |
1 |
Holzhäusern |
0 |
Vorderreute |
0 |
Derzeit ist von keiner Gefährdung durch Pero-Sekundärinfektion auszugehen
Die nächste Aktualisierung erfolgt am: 05.06.2023 gegen 12:00 Uhr
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Pero-Primärinfektion:
Es kann das Nachtreiben von Bubiköpfen beobachtet werden. Bestände immer noch intensiv kontrollieren und beim Vorfinden von Pero-Primärinfektion entsprechenden Gegenmaßnahmen einleiten.
Schadinsekten:
Das Einfliegen erster vereinzelter Aphisfliegen wird beobachtet. Grundsätzlich sollten Bestände nun regelmäßig auf die Hopfenblattlaus kontrolliert werden. Bonituren an den Triebspitzen und obersten Blättern durchführen.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
Notfallzulassungen nach Art. 53:
Luna Sensation (Wirkstoffe Trifloxystrobin und Fluopyram) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) in Hopfen erteilt bekommen. Die Zulassung ist beschränkt auf den Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 28. September 2023. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 24.745 Liter begrenzt. Luna Sensation darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 31 bis BBCH 79 gegen Echter Mehltau gespritzt oder gesprüht werden.
Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:
bis BBCH 37: 0,27 Liter/ha in 800 bis 1200 Liter Wasser/ha
BBCH 37 - 55: 0,4 Liter/ha in 1500 bis 2200 Liter Wasser/ha
BBCH 55 - 79: 0,6 Liter/ha in 2600 bis 3300 Liter Wasser/ha
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2
Anwendungen begrenzt. Zwischen den beiden möglichen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten
werden. Die Wartezeit wurde auf exakt 21 Tage festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Hinweis: Für den Einsatz des genannten
Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu
beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen
Hinweise.
Achtung bei US-Hopfen: Aufgrund des niedrigen Rückstandshöchstgehalt von Trifloxystrobin in US-Exporthopfen kann Luna Sensation nur einmal eingesetzt werden, wenn es in Spritzfolge mit dem Fungizid Flint zum Einsatz kommt.
Zulassungsverlängerungen
Aliette WG (Wirkstoff Fosetyl-Al) (Zul.Nr. 043099-00) hat eine Zulassungsverlängerung bis zum 15. März 2026 erhalten.
Vivando (Wirkstoff Metrafenone) (Zul.Nr. 025628-00) hat eine
Zulassungsverlängerung bis zum 15. Dezember 2025 erhalten.
VoroxF (Wirkstoff Flumioxazin) (Zul.Nr. 024895-60) hat eine Zulassungsverlängerung bis zum 30. Juni 2024 erhalten.