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Hopfenbau-Warndienst der Region Tettnang

Sporenfalle im Hopfengarten
Sporenfalle im Hopfengarten
  • Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
  • Aktuelle Witterungslage
  • Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
  • Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz
  • Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen
  • Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz

Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes (Umweltschonender Pflanzenschutz) informiert der Hopfenbau-Warndienst während der gesamten Wachstumsperiode über das aktuelle Peronospora-Infektionsrisiko im Anbaugebiet Tettnang. Dies ermöglicht es, Fungizidbehandlungen auf das notwendige Maß zu reduzieren und Sekundärinfektionen nur bei tatsächlicher Gefahr gezielt zum optimalen Zeitpunkt zu bekämpfen. Dies spart dem Hopfenpflanzer Kosten und trägt gleichzeitig zum Schutz von Nützlingen und Biodiversität bei.

Der Warndienst nutzt ein computergestütztes Prognosemodell. Dieses wertet kontinuierlich die Anzahl der Peronospora-Sporen in der Luft sowie die Wetterdaten aus, die von den vier Sporenfallen und Messstationen im Tettnanger Anbaugebiet erfasst werden. Maßgeblich für die Berechnung des Infektionsrisikos sind Sporenanzahl, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und die Dauer der Blattnässe.


Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen

Peronospora-Warndienst 2026 | Nr. 14 | LTZ Augustenberg, Außenstelle Tettnang

Infektiöse Sporenzahlen – Stand: 09.06.2026

Ort

Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen
Steinenbach 0
Tettnang-Kau
0
Holzhäusern
1
Allisreute
3

Warnaufrufe Saison 2026: 2.

Warnschwellen: Peronospora:

    • Vor der Blüte: Ab 14 infektiösen Sporen/Falle
    • Ab Blühbeginn: Ab 8 infektiösen Sporen/Falle

Aktuelle Witterungslage:

Heute bestimmt dichte Bewölkung mit wiederkehrenden Regenschauern und kühlen 13 °C das Wetter. Am Donnerstag bleibt es bei ähnlichen Temperaturen wechselhaft, wobei die Schauer im Tagesverlauf langsam nachlassen. Zum Freitag hin lockert die Wolkendecke auf, sodass die Temperaturen bei freundlicherem Wetter spürbar auf bis zu 19 °C ansteigen.

Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck

1. Peronospora

Die derzeit vorherrschende Witterung bietet günstige Bedingungen für Peronospora-Sekundärinfektionen. Es ist davon auszugehen, dass Infektionen stattfinden. Am Fallenstandort Allisreute stieg die Sporenanzahl bis knapp unter die Warnschwelle an. Das Peronospora-Klimamodell gibt für heute eine Warnung aus. Aufgrund der kritischen Lage erfolgt deshalb der zweite Warnaufruf gegen Sekundärinfektionen. Hopfenbestände mit einem Behandlungsabstand von mehr als 8 bis 10 Tagen zur letzten Peronospora-Maßnahme sollten zügig behandelt werden, sobald Witterung und Befahrbarkeit es erlauben. Setzen Sie hierfür eine Kombination aus teilsystemischen Mitteln und Kontaktpräparaten ein. Falls noch Primärbefall sichtbar ist, sollte ein vollsystemischer Wirkstoff zugesetzt und die Behandlung bei Bedarf nach 5 bis 8 Tagen wiederholt werden.

2. Echter Mehltau

Die gegenwärtigen Wetterbedingungen sind für eine Infektion mit Echtem Mehltau eher ungünstig. Falls das Wetter wieder wärmer und trockener wird, sollten Sie mehltaugefährdete Hopfengärten in Staulagen, Vorjahresflächen sowie anfällige Sorten wie Herkules und Polaris besonders intensiv beobachten. Da kurative Mittel fehlen, ist ein frühzeitiger, vorbeugender Schutz zwingend erforderlich. Hierzu können zunächst Kontaktmittel zum Einsatz kommen.

3. Blattläuse

Der Zuflug der Aphisfliegen sowie der Besatz mit Blattläusen ist aktuell auf niedrigem Niveau. Führen Sie regelmäßige Bestandskontrollen durch. Eine Behandlung ist erst ab einem Bekämpfungsrichtwert von durchschnittlich 50 Läusen/Blatt oder 200 Läusen auf einzelnen Blättern durchzuführen. Um den langen Flugzeitraum und die Neubesiedelung der Triebe abzufangen, sollte die Anwendung von Teppeki/AFINTO möglichst lange hinausgezögert werden – das verkürzt auch den Zeitraum bis zur Folgebehandlung zum Hauptspritztermin mit Movento SC 100. Bei Flonicamid (B2) sichert eine gute Benetzung den Bekämpfungserfolg. Der Zusatz eines Additivs kann unterstützend wirken (Zulassung beachten!).

Aktuell können in den Hopfenbeständen Kolonien der Schwarzen Bohnenlaus beobachtet werden. Da gegen diesen Schädling keine zugelassene Indikation vorliegt, müssen diese toleriert werden. 

4. Spinnmilbe

Die gegenwärtige Witterung ist für Spinnmilben eher ungünstig. Behalten Sie die Bestände dennoch im Blick: Vor allem Junghopfen, bekannte Hotspots und Flächen mit Vorjahresbefall erfordern eine sorgfältige Kontrolle. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf sonnenexponierten Lagen sowie den südlichen Randbereichen der Gärten. Der Bekämpfungsrichtwert ist erreicht, sobald auf jedem zweiten Blatt Spinnmilben feststellbar sind. Ist eine Maßnahme notwendig, kann Ordoval eingesetzt werden (aufgrund der EU-RHG-Vorgaben nur als frühe Anwendung). Dabei ist eine Randbehandlung der flächigen Ausbringung vorzuziehen. Weiterführende Informationen finden Sie im „Grünen Heft“ auf den Seiten 89–93.

5. Erdraupe

Im Pheromonfallen-Monitoring des LTZ und der Landkreise FN und RV wurden bislang keine Fänge der Ypsiloneule (Agrotis ipsilon) festgestellt. Es besteht aktuell keine Gefahr durch überwinterte oder neu zugeflogene Falter.

Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen

Notfallzulassung für Delan WG gegen Falschen Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Delan WG (Wirkstoff Dithianon) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 9. Juni bis zum 6. Oktober 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen. 
Hinweise zur Anwendung: 
Die Aufwandmenge beträgt 0,5 kg/ha für 2 Behandlungen im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) in 700-1.300 l Wasser/ha. Für Problemflächen ist eine weitere Behandlung mit 0,5 kg/ha im Stadium BBCH 37-55 (bis Blüte) in 1.300-1.900 l Wasser/ha zugelassen. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,5 kg/ha) je Kultur bzw. je Jahr möglich. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt 10 Tage. Die Wartezeit 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW470; NW607-2; NW706; SF274-5; SF278-70HO; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienen-gefährlich (B4) eingestuft.
Bitte beachten:
Die für die Notfallzulassung gültige Zulassungsnummer lautet 024424-00. Restmengen von Delan WG mit der regulären Zulassungsnummer 004424-00 können noch bis zum 28.02.2027 aufgebraucht werden.

Notfallzulassung für Curzate 60 WG gegen Falschen Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser.
Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,05 kg/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO; SF 555-3; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Notfallzulassung für Cymbal Flow gegen Falschen Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 2,8 l/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO; SF 555-1; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Notfallzulassung für Movento SC 100 gegen Hopfenblattlaus:

Das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC (Spirotetramat) hat eine Zulassung nach Art. 53 gegen die Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 01. Juni bis 28. Sept. 2026 erteilt und ist auf 18.962 ha begrenzt. Die Anwendung im Spritz- oder Sprühverfahren kann im Entwicklungsstadium BBCH 37-75 erfolgen. Hinweise zur Anwendung: Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha in 2111 bis 3333 l Wasser/ha. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung je Kultur und Jahr begrenzt. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: SF-276-EEHO; SF278-4HO; VA320; NW642-1; NB6611: Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Fehlende Zulassungsnummer bei der Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnung: Da für Movento SC 100 keine Zulassungsnummer mehr vorliegt, kann die Aufzeichnung wie folgt erfolgen: "Art 53 Genehmigung“ in das Feld schreiben oder „0“ eintragen und dann „Art 53 Genehmigung“ als Kommentar/Bemerkung ergänzen. 

Notfallzulassung für Exirel (Cyantraniliprole):

Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler und Hopfen-Erdfloh im Hopfen. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 15.04.2026 bis 12.08.2026 erteilt und ist auf 6000 ha begrenzt. Einsatz nach Warndienstaufruf unter Beachtung der Schadensschwelle vor allem für Flächen mit Starkbefall. Anwendung im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung im Entwicklungsstadium BBCH 11-19. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Liebstöckelrüssler: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,175 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,35 l/ha in 500 l/ha Wasser). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Hopfen-Erdfloh: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,115 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,23 l/ha in 500 l/ha Wasser). Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Anwendungsbestimmungen: Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). NG 373.1182: Liebstöckelrüssler (0,35 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. Hopfen-Erdfloh (0,23 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln, NT 191, NT 192 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.

Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel

Verbindliche Vorgaben zur Anwendung einzelner Pflanzenschutzmittel – wie Wartezeiten, Gewässerabstände und maximale Aufwandmengen – finden Sie auf Seite 77 im ‚Grünen Heft‘ oder online unter: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1