
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Der telefonische Auskunftgeber ist mit der Saison 2023 nicht mehr verfügbar.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 40 für das Jahr 2023 (bereitgestelt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen Sporenzahlen bis 24.08.2023
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
beerntet, keine Auswertung mehr |
Tettnang-Kau |
3 |
Holzhäusern |
1 |
Vorderreute |
1 |
Die Unwetter heute Nacht waren heftig. Es ist mit weiteren Gewittern zu rechnen. Ab dem
Wochenende werden anhaltende ergibige Regenfälle vorrausgesagt, dazu wird ein deutliches Absinken der Temperatur. Spät
räumende Bestände sind nochmals zu behandeln, um Spätinfektionen zu vermeiden.
Der Warndienst für die Saison 2023 beendet, es erfolgt keine Aktualisierung mehr. Wir danken für
Ihr Vertrauen und wünschen eine reibungslose und unfallfrei Ernte. Der Warndienst nimmt im Mai 2024 wieder seine Arbeit auf.
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen. Die Warnschwelle wurde zum 26.06.2023 auf 8 ausgezählte, infektiöse Sporen herabgesetzt.
Echter Mehltau:
Wartezeiten
Bei noch anstehenden Krankheits- bzw. Schädlings-Bekämpfungsmaßnahmen sind die Wartezeiten der einzelnen Pflanzenschutzmittel zwingend einzuhalten. Die Wartezeiten der derzeit im Hopfenbau zugelassenen Mittel können Fax 2023-7 oder dem Grünen Heft auf S. 77 entnommen werden.
Vermeidung von abdirftbedingten Pflanzenschutzmittelrückständen auf Nachbarkulturen
Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen ist äußerste Sorgfalt darauf zu legen, Abdrift auf Nachbarkulturen zu vermeiden. Insbesonders wegen handelsseitig einzuhaltenden Beschränkungen der Anzahl an Wirkstoffen könne sich bei Obstkulturen Probleme ergeben. Weiterhin sind bei einzelnen Pflanzenschutzmittel Unverträglichkeitsreationen nicht auszuschließen. Speziell hierzu sind mögliche Schadwirkungen des Pflanzenschutzmittels Ortiva auf die Apfelfrucht zu beachten. Um rückstandsrelevante Belastungen auf benachbarte Kulturen zu vermeiden sind die allgemein gültigen Grundregeln der guten fachlichen Praxis zu beachten.
Im Hopfenbau insbesonders:
-Verwendung optimaler tech. Ausrüstung inkl. Düsen von min. 90% Abdriftminderung
-Verwendung eines einwandfrei funktionierenden Abdeckblechs an der Aufwindseite bei Pflanzenschutzmaßnahmen im Randbereich der
Hopfengärten
-Mehrmaliges, einseitiges Behandeln zur Gartenmitten vom Randbereich aus, evlt. ist das Anlegen einer zusätzlichen Fahrgasse
erforderlich
-Sprühbehandlung im Hopfen nur bei Windstille durchführen
-Jedenfalls keine Applikation durchführen bei dauerhaften Windgeschwindigkeiten von >3 m/s, Temperaturen >25 °C oder
relativen Luftfeuchten <30 %
Öffnungszeiten Wassergehaltsmessung in der
Kaltenbergerstr.
22.08.23-24.08.23 8.00 - 10.00 Uhr
25.08.23 8.00 - 16.00 Uhr
26.08 und 27.08.2023 8.00 - 12.00 Uhr
Ab dem 28.08.2023 von 8.00- 16.00 Uhr, Samstag und Sontag 8.00-12.00 Uhr
Beachten Sie auch die Aushänge an dem
Mikrowellengerät um evtl. Abweichungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des HPV Tettnang.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
Notfallzulassungen nach Art. 53:
Luna Sensation (Wirkstoffe Trifloxystrobin und Fluopyram) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) in Hopfen erteilt bekommen. Die Zulassung ist beschränkt auf den Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 28. September 2023. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 24.745 Liter begrenzt. Luna Sensation darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 31 bis BBCH 79 gegen Echter Mehltau gespritzt oder gesprüht werden.
Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:
bis BBCH 37: 0,27 Liter/ha in 800 bis 1200 Liter Wasser/ha
BBCH 37 - 55: 0,4 Liter/ha in 1500 bis 2200 Liter Wasser/ha
BBCH 55 - 79: 0,6 Liter/ha in 2600 bis 3300 Liter Wasser/ha
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2
Anwendungen begrenzt. Zwischen den beiden möglichen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten
werden. Die Wartezeit wurde auf exakt 21 Tage festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Hinweis: Für den Einsatz des genannten
Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu
beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen
Hinweise.
Achtung bei US-Hopfen: Aufgrund des niedrigen Rückstandshöchstgehalt von Trifloxystrobin in US-Exporthopfen kann Luna Sensation nur einmal eingesetzt werden, wenn es in Spritzfolge mit dem Fungizid Flint zum Einsatz kommt.