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Gerätekontrolle

Gerätekontrolle
Gerätekontrolle bei einer Feldspritze - Messung der Querverteilung auf einem elektronischen Querverteilungsprüfstand.

Die Basis für einen erfolgreichen und zugleich auch sicheren Pflanzenschutz ist ein präzise arbeitendes Pflanzenschutzgerät. Um die Sicherheit bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu gewährleisten hat der Gesetzgeber bereits 1994 die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten in zweijährigen Abständen vorgeschrieben. Die Prüfpflicht war zunächst auf Feldspritzgeräte begrenzt und wurde etwa zehn Jahre später auf Spritz- und Sprühgeräte für Raumkulturen wie Wein-, Obstbau oder Hopfen ausgeweitet. In Baden-Württemberg gibt es ein dichtes Netz amtlich anerkannter Kontrollwerkstätten, bei denen die Betriebe ihre Pflanzenschutzgeräte kontrollieren lassen können. Mit einer regelmäßigen Überwachung der Kontrollstellen durch die zuständigen Regierungspräsidien ist sichergestellt, dass die Kontrolle nach bundesweit einheitlichen Standards durchgeführt wird. Über sämtliche Neuerungen, die sich im Rahmen der Gerätekontrolle ergeben, wird das Prüfpersonal in regelmäßigen Fortbildungen, die von der DEULA angeboten werden, informiert. Die Kontrollbetriebe sind verpflichtet, dieses Fortbildungsangebot in dreijährigen Abständen wahrzunehmen.

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