Informationen an Kunden
Viele Verbraucher sind mit Trockenerbsen oder Ackerbohnen als heimischem Nahrungsmittel nicht vertraut. Über die ackerbaulichen,
ökologischen und ernährunsgsphysiologischen Vorteile informieren die folgenden Flyer:
Flyer Ackerbohnen in Backwaren
Gerne können Sie die Flyer auch gedruckt bei uns anfordern (E-Mail: eiweissinitiative(at)ltz.bwl.de)
Vermarktung als Eiweißbrot
Die Bezeichnung „Eiweißbrot“ stellt eine nährwertbezogene Angabe dar und unterliegt bei einer kommerziellen Vermarktung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Ein Produkt darf demnach nur als Proteinquelle bezeichnet werden, wenn auf den Proteinanteil mindestens 12 % des gesamten Brennwertes des Lebensmittels entfallen. Falls das Brot mit einem Anteil von Erbsen- oder Ackerbohnenmehl als Eiweißquelle vermarktet werden soll, muss dieser Mindestgehalt an Protein im Brot erreicht sein. Dies kann entweder durch eine entsprechende chemische Untersuchung des Brotes oder durch die genaue Kenntnis der Nährstoffgehalte aller eingesetzten Zutaten nachgewiesen werden. Die Umrechnung von den Nährstoffgehalten auf den Brennwert erfolgt anhand von Umrechnungsfaktoren (Anhang XIV der Verordnung (EU) 1169/2011). Beispielsweise gilt der Umrechnungsfaktor von 4 kcal pro Gramm für Proteine und Kohlenhydrate, während für Fett mit 9 kcal pro g gerechnet werden.
Auch bezüglich Angaben zu anderen Nährstoffen oder gesundheitsbezogene Angaben sind die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zu berücksichtigen.