
Abstandsauflagen und Gerätereinigung
Der Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer kann über verschiedene Pfade stattfinden. Vor allem bei den Eintragspfaden
Abdrift und Gerätereinigung kann die technische Ausstattung der Pflanzenschutzgeräte und deren sachgerechte Verwendung dazu
beitragen, dass keine Pflanzenschutzmittel in Gewässer gelangen.
Zum Schutz von Oberflächengewässern und Gewässerorganismen, wie auch von angrenzenden Saumbiotopen werden mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Abstandsauflagen festgesetzt.
Beim Einsatz abdriftmindernder Technik zur Reduzierung der vorgeschriebenen Gewässerabstände sind die mit der Anerkennung verbundenen Verwendungsbestimmungen zu beachten. Dazu finden Sie in unseren Foliensätzen „Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässerorganismen und zum Schutz von terrestrischen Biozönosen“ der einzelnen Kulturarten detaillierte Beispiele (siehe unten).
Die jeweils einzuhaltenden Gewässerabstände sind in der Schriftenreihe „Integrierter Pflanzenschutz“ für jede Kulturart angeführt.