
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 8 für das Jahr 2025 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 27.05.2025
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
1 |
Tettnang-Kau |
0 |
Holzhäusern |
0 |
Allisreute |
5 |
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Wetter:
Heute wechselhaft mit teils böigem Westwind und einem Regenband aus Nordwest bis Südost. Nach Schauern kommt zeitweise die Sonne
zum Vorschein und am Abend einige kräftige Schauer, örtlich auch Gewitter mit Hagel. Temperaturen zwischen 16 und 20 Grad. An
Christi Himmelfahrt stellenweise sonnige Abschnitte und mancherorts letzte Schauer. Die Temperaturen steigen auf 17 bis 21 Grad. Am Freitag
und Samstag werden sogar 25 bis 30 Grad bei Sonnenschein erwartet.
1. Warnaufruf gegen Sekundärinfektion:
Der Warnaufruf von Montag besteht nach wie vor. Die zurzeit vorherrschende Witterung bietet beste Bedingungen für erste Peronospora-Infektionen. Diese gilt es unbedingt zu verhindern. Bestände, bei denen die letzte Peronospora-Behandlung länger als 8-10 Tage zurückliegt, sollten bis Donnerstag behandelt werden. Hierzu sind teilsystemische Mittel in Kombination mit Kontaktmitteln zu verwenden. Beim Vorfinden von Peronospora Primärbefall ist ein systemisches Mittel zuzusetzen und die Behandlung ggf. im Abstand von 5 bis 8 Tagen zu wiederholen.
Es gilt der Grundsatz: Eine rechtzeitige, nachhaltige und ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektionen verringert den Infektionsdruck während der weiteren Vegetationsperiode und ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Anwendung des Peronospora-Warndienstes! Darüber hinaus sollten umliegende Flächen und Strukturen auf Wildhopfen kontrolliert werden.
2. Echter Mehltau
Mit den Befallskontrollen auf Echten Mehltau kann jetzt begonnen werden. Dies gilt vor allem für Gärten in Staulagen, Gärten mit Vorjahresbefall sowie in anfälligen Sorten (z.B. Herkules und Polaris). Da derzeit keine kurativen Mittel zugelassen sind, ist ein frühzeitiger, vorbeugender Schutz notwendig. Hierzu können Kontaktmittel bei den anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen zugesetzt werden.
3. Bodenschädlinge
Beim Vorfinden von Erdfloh, Markeule oder Schattenwickler kann bis zu einer Wuchshöhe
von 50 cm Karate Zeon eingesetzt werden. Beim Vorfinden von Liebstöckelrüssler kann Exirel nach Notfallzulassung Art. 53 ab
Stadium BBCH 11 bis 19 eingesetzt werden.
4. Blattläuse
Der Zuflug von Aphisfliegen ist weiter anhaltend, ebenso wie die Besiedelung der Blätter mit Blattläusen. Führen Sie regelmäßige Bestandskontrollen auf Blattlausbefall im oberen Bereich der Triebe durch. Erst ab einem Bekämpfungsrichtwert von durchschnittlich 50 Läusen/Blatt oder 200 Läusen auf einzelnen Blättern ist eine Behandlung durchzuführen. Hierzu ist zunächst Teppeki/AFINTO einzusetzen. Movento SC 100 sollte nachfolgend zur Hauptbekämpfung ab Mitte Juni einplant werden. Grundsätzlich ist eine Laus-Behandlung zu dieser Jahreszeit solange wie möglich hinauszuzögern, um mit der bestehenden Mittelpalette die Zeitspanne bis zur Ernte abdecken zu können.
5. Spinnmilben
Die Spinnmilbe beginnt in die Hopfengärten einzuwandern. Auch hier kann mit den Kontrollen begonnen werden. Besonderes Augenmerk ist auf Hopfengärten mit Vorjahresbefall und Junghopfen zu richten. Der Bekämpfungsrichtwert ist erreicht, wenn Spinnmilbenbesatz auf jedem 2. Blatt zu finden ist. Ist eine Behandlung notwendig, kann Ordoval (nur frühe Anwendung wg. RHG) oder Kanemite SC eingesetzt werden. Bei frühen Behandlungen ist eine Randbehandlung der Flächenbehandlung vorzuziehen.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
Cymbal Flow (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 20.05.2025 bis zum 16.09.2025 erteilt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Curzate 60 WG (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2025 bis zum 11.09.2025 erteilt. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) bei 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) bei 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcke/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 10. April 2025 bis 07. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die Anwendung ist im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung für das Stadium BBCH 11-19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Ggf. Rücksprache mit dem Handelshaus. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 373.1182, NT 191, NT 192, NW 715 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Weitere Infos: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1