Pflanzengesundheit

Bilder Containerschiff, Puppe des asiatischen Moschusbock, ISPM 15 Markierung, Dothistroma pini, Kartoffelkrebs, Prunus necrotic ringspot Virus

Der Arbeitsbereich Pflanzengesundheit hat die Aufgabe zu gewährleisten, dass nur solche Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse in den Handel gelangen, die bestimmten Gesundheitsanforderungen genügen. Damit soll verhindert werden, dass sich Quarantäneschädlinge ausbreiten oder geregelte Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQPs) hohe wirtschaftliche Schäden anrichten. Neben der Kontrolle von Im- und Exporten, werden heimische Betriebe und deren Pflanzenbestände sowie Standorte in der Natur und im öffentlichen Grün kontrolliert.

Auch Reisende können aus fernen Ländern neue Schaderreger einschleppen. Deshalb müssen z. B. Flughäfen den Reisenden entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

Die Kontrollen vor Ort, die Registrierung von Unternehmen sowie Monitorings und Tilgungsmaßnahmen werden im Wesentlichen von den Regierungspräsidien (Ansprechpersonen) durchgeführt. Das LTZ gibt dabei fachliche Unterstützung und koordiniert die Zusammenarbeit. Es bereitet Informationen zwischen Baden-Württemberg und der EU, dem Bund und anderen Bundesländern auf und leitet sie weiter. Außerdem führt das LTZ Fortbildungen durch, erstellt Fachinformationen und nimmt Stellung zu geplanten Änderungen von rechtlichen Vorgaben.

Für interne Informationen, bitte beim Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum einloggen.

 

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