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Hopfenbau-Warndienst der Region Tettnang

Sporenfalle im Hopfengarten
Sporenfalle im Hopfengarten
  • Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
  • Aktuelle Witterungslage
  • Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
  • Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz
  • Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen
  • Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz
Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes (Umweltschonender Pflanzenschutz) informiert der Hopfenbau-Warndienst während der gesamten Wachstumsperiode über das aktuelle Peronospora-Infektionsrisiko im Anbaugebiet Tettnang. Dies ermöglicht es, Fungizidbehandlungen auf das notwendige Maß zu beschränken und Sekundärinfektionen nur bei tatsächlicher Gefahr gezielt zum optimalen Zeitpunkt zu bekämpfen.

Der Hopfenbau-Warndienst nutzt ein computergestütztes Prognosemodell, das kontinuierlich Wetterdaten der Messstationen im Tettnanger Anbaugebiet auswertet. Maßgeblich für die Berechnung des Infektionsrisikos sind die Temperatur, die Luftfeuchtigkeit sowie die Dauer der Blattnässe.

Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen

Peronospora-Warndienst 2026 | Nr. 5 | LTZ Augustenberg, Außenstelle Tettnang

Infektiöse Sporenzahlen – Stand: 20.05.2026

Ort

Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen
Steinenbach 0
Tettnang-Kau
0
Holzhäusern
0
Allisreute
0

Warnaufrufe Saison 2026: 0.

Warnschwellen: Peronospora:

    • Vor der Blüte: Ab 14 infektiösen Sporen/Falle
    • Ab Blühbeginn: Ab 8 infektiösen Sporen/Falle

Aktuelle Witterungslage:

Ab morgen stellt sich trockenes, sommerliches Wetter ein mit täglich steigenden Temperaturen bis auf 28°C.

Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck

1. Peronospora Primär

Die zurückliegende kühle und wechselhafte Witterung begünstigte die Ausbildung von Primärinfektionen. Beim Auftreten von „Bubiköpfen“ sollten diese konsequent entfernt und Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Primärinfektionen durchgeführt werden. Ein gründliches „Zuackern“ trägt zudem dazu bei, Infektionsquellen zu reduzieren.
Primärbehandlungen sollten in spät geschnittenen Beständen abschließend durchgeführt werden. Hierzu können Aliette WG (2,5 kg/ha, max. 2 Anwendungen) oder Folpan Gold (2,7 kg/ha, max. 1 Anwendung bis Ende Mai) eingesetzt werden.

2. Bodenschädlinge

Für spät geschnittene Hopfengärten sind bei starkem Befall folgende Maßnahmen möglich:
Gegen Erdfloh, Markeule und Schattenwickler kann Karate Zeon bis zu einer Wuchshöhe von 50 cm appliziert werden (siehe HopfenFax Nr. 3).
Gegen Erdfloh und Liebstöckelrüssler ist die Anwendung von Exirel nach Art. 53 Notfallzulassung ab Stadium BBCH 11 bis 19 im Gießverfahren möglich (siehe HopfenFax Nr. 2).

3. Echter Mehltau

Mit den kommenden wärmeren Nachttemperaturen verbessern sich auch die Infektionsbedingungen für den Echten Mehltau. Mehltaugefährdete Hopfengärten in Staulagen, im Vorjahr befallene Flächen sowie anfällige Sorten wie Herkules und Polaris sollten daher besonders aufmerksam beobachtet werden. Mangels zugelassener kurativer Mittel ist ein frühzeitiger, vorbeugender Schutz notwendig. Zu Beginn empfiehlt sich die Zugabe von Schwefelpräparaten oder Kumar im Rahmen der anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen.

4. Blattläuse

Hopfenblattlaus:
Der Zuflug der Aphisfliegen wird mit der Wiedererwärmung zunehmen. Kontrollieren Sie die Triebspitzen auf geflügelte Tiere und weißliche Larven. 
Schwarze Bohnenlaus:
Gelegentlich können Kolonien von Bohnenläusen in den Hopfenbeständen auftreten. Da gegen diesen Schädling keine zugelassene Indikation vorliegt, müssen diese toleriert werden.

5. Erdraupe

Bislang wurde im Pheromonfallen-Monitoring kein Zuflug der Ypsiloneule (Agrotis ipsilon) registriert. Es besteht bislang keine Gefahr durch überwinterte oder neu zugeflogene Falter.

Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen

Notfallzulassung für Curzate 60 WG gegen Falschen Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser.
Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,05 kg/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO; SF 555-3; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Notfallzulassung für Cymbal Flow gegen Falschen Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 2,8 l/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO; SF 555-1; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Notfallzulassung für Movento SC 100 gegen Hopfenblattlaus:

Das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC (Spirotetramat) hat eine Zulassung nach Art. 53 gegen die Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 01. Juni bis 28. Sept. 2026 erteilt und ist auf 18.962 ha begrenzt. Die Anwendung im Spritz- oder Sprühverfahren kann im Entwicklungsstadium BBCH 37-75 erfolgen. Hinweise zur Anwendung: Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha in 2111 bis 3333 l Wasser/ha. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung je Kultur und Jahr begrenzt. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: SF-276-EEHO; SF278-4HO; VA320; NW642-1; NB6611: Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Fehlende Zulassungsnummer bei der Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnung: Da für Movento SC 100 keine Zulassungsnummer mehr vorliegt, kann die Aufzeichnung wie folgt erfolgen: "Art 53 Genehmigung“ in das Feld schreiben oder „0“ eintragen und dann „Art 53 Genehmigung“ als Kommentar/Bemerkung ergänzen. 

Notfallzulassung für Exirel (Cyantraniliprole):

Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler und Hopfen-Erdfloh im Hopfen. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 15.04.2026 bis 12.08.2026 erteilt und ist auf 6000 ha begrenzt. Einsatz nach Warndienstaufruf unter Beachtung der Schadensschwelle vor allem für Flächen mit Starkbefall. Anwendung im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung im Entwicklungsstadium BBCH 11-19. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Liebstöckelrüssler: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,175 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,35 l/ha in 500 l/ha Wasser). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Hopfen-Erdfloh: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,115 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,23 l/ha in 500 l/ha Wasser). Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Anwendungsbestimmungen: Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). NG 373.1182: Liebstöckelrüssler (0,35 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. Hopfen-Erdfloh (0,23 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln, NT 191, NT 192 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.






Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel

Verbindliche Vorgaben zur Anwendung einzelner Pflanzenschutzmittel – wie Wartezeiten, Gewässerabstände und maximale Aufwandmengen – finden Sie auf Seite 77 im ‚Grünen Heft‘ oder online unter: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1