
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 19 für das Jahr 2025 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 22.06.2025
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
x |
Tettnang-Kau |
0 |
Holzhäusern |
0 |
Allisreute |
0 |
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Wetter:
Ein Tiefausläufer bringt heute lokale Gewitter mit sich. Oft nur wenige Kilometer entfernt, wird es wenig oder gar nicht regnen. Der Wind weht böig, in der Nähe von Schauern und Gewittern auch stürmisch aus Südwest bis West. Im Laufe des Tages wird sich das Wetter wieder beruhigen. Die Temperaturen reichen von 21 Grad am Morgen bis zu Höchstwerten von 28 Grad am Nachmittag.
Am Dienstag gibt es viel Sonnenschein bei Temperaturen um 30 Grad, und am Mittwoch wird es vielerorts wieder über 30 Grad heiß.
1. Peronospora
Aufgrund der aktuellen Wetterlage ist das Risiko von Peronospora Sekundärinfektionen als
gering einzustufen. Bei Arbeiten im Hopfengarten sollte nach wie vor auf Primärinfektionen in Form von „Bubiköpfen“
geachtet werden. Diese sind zu entfernen.
Warnaufrufe in der Saison 2025: 26.05., 06.06.
2. Echter Mehltau
Den „Schönwetterpilz“ gilt es weiterhin im Auge zu behalten und auf erste
Befallssymptome zu prüfen. Diese sind gewölbte Bereiche auf der Blattoberseite, auf denen sich anschließend ein weißer,
mehliger Belag bildet. Zur Bekämpfung sind jetzt systemische oder teilsystemische Produkte vorbeugend einzusetzen. Auf
Wirkstoffwechsel achten. Bei Vorfinden von Pusteln ist ein myzelabtötendes Mittel zuzugeben.
3. Blattläuse
Der Befall mit Blattläusen ist von Garten zu Garten unterschiedlich stark vorhanden. Deshalb sollte die Befallsentwicklung in den Beständen, auch nach erfolgter Teppeki/AFINTO-Behandlung, regelmäßig beobachtet werden. Führen Sie dazu Bestandskontrollen auf Blattlausbefall im oberen Bereich der Triebe durch. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt oder 200 Läusen auf einzelnen Blättern. Wird jetzt noch eine Behandlung mit Teppeki/AFINTO durchgeführt, so ist die Anwendung von Movento SC 100 dennoch im letzten Junidrittel einzuplanen. Die Aufbrauchfrist von Movento SC 100 endet am 30. Oktober 2025. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
4. Spinnmilben
Die trocken-heiße Witterung vergangenes Wochenende hat die Entwicklung der Gemeinen
Spinnmilbe beschleunigt. Es ist zunehmend Befall zu beobachten. Kontrollieren Sie die kritischen Stellen in Ihren Beständen. Die
Nebenwirkung auf Spinnmilben von Movento SC 100 beim Einsatz gegen die Hopfenblattlaus ist zunächst abzuwarten.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
Cymbal Flow (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 20.05.2025 bis zum 16.09.2025 erteilt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Curzate 60 WG (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2025 bis zum 11.09.2025 erteilt. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) bei 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) bei 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcke/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 10. April 2025 bis 07. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die Anwendung ist im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung für das Stadium BBCH 11-19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Ggf. Rücksprache mit dem Handelshaus. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 373.1182, NT 191, NT 192, NW 715 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Weitere Infos: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1