- Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
- Aktuelle Witterungslage
- Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
- Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz
- Aktuelle Situation der
Pflanzenschutz-Zulassungen
- Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes (Umweltschonender Pflanzenschutz) informiert der Hopfenbau-Warndienst während der gesamten Wachstumsperiode über das aktuelle Peronospora-Infektionsrisiko im Anbaugebiet Tettnang. Dies ermöglicht es, Fungizidbehandlungen auf das notwendige Maß zu reduzieren und Sekundärinfektionen nur bei tatsächlicher Gefahr gezielt zum optimalen Zeitpunkt zu bekämpfen. Dies spart dem Hopfenpflanzer Kosten und trägt gleichzeitig zum Schutz von Nützlingen und Biodiversität bei.
Der Warndienst nutzt ein computergestütztes Prognosemodell. Dieses wertet kontinuierlich die Anzahl der Peronospora-Sporen in der Luft sowie die Wetterdaten aus, die von den vier Sporenfallen und Messstationen im Tettnanger Anbaugebiet erfasst werden. Maßgeblich für die Berechnung des Infektionsrisikos sind Sporenanzahl, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und die Dauer der Blattnässe.
Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
Peronospora-Warndienst 2026 | Nr. 23 | LTZ Augustenberg, Außenstelle Tettnang
Infektiöse Sporenzahlen – Stand: 30.06.2026
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Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser
Sporen |
| Steinenbach | 0 |
| Tettnang-Kau |
0 |
| Holzhäusern |
0 |
| Allisreute |
0 |
Warnaufrufe Saison 2026: 22.05./10.06./01.07.
Warnschwellen: Peronospora:
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- Vor der Blüte: Ab 14 infektiösen Sporen/Falle
- Ab Blühbeginn: Ab 8 infektiösen Sporen/Falle
Aktuelle Witterungslage:
Heute sorgen Niederschläge und Temperaturen um 20°C für eine kurze Abkühlung. Für die kommenden Tage wird, abgesehen von möglichen Schauern am Freitag, wieder trockenes Wetter mit Temperaturen um 25°C vorhergesagt. Aktuell befinden sich die Bestände im Stadium ‚Erscheinen der Infloreszenzen‘ (BBCH 51–55) und ‚Blüte‘ (BBCH 61–69).
Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
1. Peronospora
3. Warnaufruf gegen Sekundärinfektion, Aufruf zum Schutz der Blüte Die seit Mitte Juni anhaltende Trockenheit hat stressbedingt zu einem verfrühten Blühbeginn geführt. Im Peronospora-Prognosemodell wurde der kritische Wert infektiöser Zoosporangien von 14 auf 8 herabgesetzt. Um Infektionen der empfindlichen Blüten zu vermeiden, müssen die Bestände während der Blühphase durchgehend geschützt werden. Hierzu sind teilsystemische Präparate zu verwenden. Werden „Bubiköpfe“ vorgefunden, ist zwingend ein systemischer Wirkstoff beizumischen. In kritischen Phasen – wie bei hohem Befallsdruck oder günstigen Infektionsbedingungen – sollte ein Kontaktmittel zugesetzt werden. Die Behandlungsintervalle sollten maximal 10 bis 12 Tage betragen. Beim Einsatz von Strobilurinen ist bei starkem Infektionsdruck zur Absicherung eine Kontaktkomponente erforderlich. Dies gilt auch für Bestände mit vorausgegangenem starkem Primärbefall im Frühjahr. Zur Resistenzvermeidung sollten Strobilurine weder bei akutem Befall noch als Blockbehandlung ausgebracht werden.
2. Echter Mehltau
Bislang ist der Befallsdruck durch Echten Mehltau gering. Dennoch sind Blüten und Dolden in mehltauanfälligen Beständen vor einer Infektion zu schützen. Zur Bekämpfung können systemische oder teilsystemische Präparate in 14-tägigen Abstand eingesetzt werden. Um Resistenzen vorzubeugen, ist auf einen regelmäßigen Wirkstoffwechsel zu achten. Beim Auftreten von weißen Pusteln sind eine bis zwei Stoppspritzungen mit Kumar und Netzschwefel unter Berücksichtigung der Anwendungshinweise durchzuführen.
3. Blattläuse
Ab der Blüte sollten die Bestände blattlausfrei sein. Der Befall befindet sich im Allgemeinen auf einem vergleichsweisen niedrigen Niveau. Noch ausstehende Behandlungen mit Movento SC 100 sollten abgeschlossen werden. Aufgrund der hohen Temperaturen kann die Wirkung durch mangelnde Aktivität der Läuse verzögert eintreten. Kontrollen auf den Wirkungserfolg sind 10 bis 12 Tage nach der Behandlung durchzuführen.
4. Spinnmilbe
Trotz der trocken-heißen Witterung hat sich der Befall mit der Gemeinen Spinnmilbe noch nicht stark ausgeweitet. Kontrollieren Sie die kritischen Stellen in Ihren Beständen. Die Nebenwirkung auf Spinnmilben von Movento SC 100 beim Einsatz gegen die Hopfenblattlaus ist zunächst abz warten.
Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen
Notfallzulassung für Vegas gegen Echter Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Vegas (Wirkstoff Cyflufenamid) hat eine Notfallzulassung nach Art.
53 gegen den Echten Mehltau (Sphaerotheca macularis) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 22. Juni bis zum 19.
Oktober 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Sprühverfahren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH
61-89 erfolgen. Sortenbeschränkung: Die Zulassung ist auf folgende Sorten beschränkt: Hersbrucker spät, Perle, Spalter
Select, Smaragd, Northern Brewer, Hallertauer Magnum, Hallertauer Taurus, Nugget, Herkules und Polaris.
Hinweise zur Anwendung: Die Aufwandmenge beträgt 0,3 l/ha in 1.500-2.500 l Wasser/ha. Es ist maximal 1 Anwendung pro Jahr zugelassen.
Das Mittel darf nur jedes 3. Jahr auf derselben Fläche ausgebracht werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG
sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW470; NG363; SF276-EEHO; NW642-1; SF245-02; NB6641: Das
Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Notfallzulassung für Delan WG gegen Falschen Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Delan WG (Wirkstoff Dithianon) hat eine Notfallzulassung nach Art.
53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 9. Juni bis zum
6. Oktober 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im
Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt 0,5 kg/ha für 2 Behandlungen im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) in 700-1.300 l
Wasser/ha. Für Problemflächen ist eine weitere Behandlung mit 0,5 kg/ha im Stadium BBCH 37-55 (bis Blüte) in 1.300-1.900 l
Wasser/ha zugelassen. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,5 kg/ha) je Kultur bzw. je Jahr möglich. Der Abstand zwischen den
Behandlungen beträgt 10 Tage. Die Wartezeit 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren
Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die
Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW470; NW607-2; NW706; SF274-5; SF278-70HO; NB6641: Das Mittel ist als nicht
bienen-gefährlich (B4) eingestuft.
Bitte beachten:
Die für die Notfallzulassung gültige Zulassungsnummer lautet 024424-00. Restmengen von Delan WG mit der regulären
Zulassungsnummer 004424-00 können noch bis zum 28.02.2027 aufgebraucht werden.
Notfallzulassung für Curzate 60 WG gegen Falschen Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach
Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis
zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis
kurz vor der Blüte) 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser.
Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,05 kg/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen
beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren
Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die
Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO; SF 555-3; NB6641: Das Mittel
ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Notfallzulassung für Cymbal Flow gegen Falschen Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach
Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis
zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis
kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 2,8 l/ha) für die Kultur bzw. je Jahr
zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren
Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die
Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO; SF 555-1; NB6641: Das Mittel ist als
nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Notfallzulassung für Movento SC 100 gegen Hopfenblattlaus:
Das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC (Spirotetramat) hat eine Zulassung nach Art. 53 gegen die Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 01. Juni bis 28. Sept. 2026 erteilt und ist auf 18.962 ha begrenzt. Die Anwendung im Spritz- oder Sprühverfahren kann im Entwicklungsstadium BBCH 37-75 erfolgen. Hinweise zur Anwendung: Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha in 2111 bis 3333 l Wasser/ha. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung je Kultur und Jahr begrenzt. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: SF-276-EEHO; SF278-4HO; VA320; NW642-1; NB6611: Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Fehlende Zulassungsnummer bei der Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnung: Da für Movento SC 100 keine Zulassungsnummer mehr vorliegt, kann die Aufzeichnung wie folgt erfolgen: "Art 53 Genehmigung“ in das Feld schreiben oder „0“ eintragen und dann „Art 53 Genehmigung“ als Kommentar/Bemerkung ergänzen.
Notfallzulassung für Exirel (Cyantraniliprole):
Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler und Hopfen-Erdfloh im Hopfen. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 15.04.2026 bis 12.08.2026 erteilt und ist auf 6000 ha begrenzt. Einsatz nach Warndienstaufruf unter Beachtung der Schadensschwelle vor allem für Flächen mit Starkbefall. Anwendung im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung im Entwicklungsstadium BBCH 11-19. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Liebstöckelrüssler: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,175 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,35 l/ha in 500 l/ha Wasser). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Hopfen-Erdfloh: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,115 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,23 l/ha in 500 l/ha Wasser). Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Anwendungsbestimmungen: Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). NG 373.1182: Liebstöckelrüssler (0,35 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. Hopfen-Erdfloh (0,23 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln, NT 191, NT 192 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Verbindliche Vorgaben zur Anwendung einzelner Pflanzenschutzmittel – wie Wartezeiten, Gewässerabstände und maximale Aufwandmengen – finden Sie auf Seite 77 im ‚Grünen Heft‘ oder online unter: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1
