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Kartoffelzystennematoden


Foto: Dr. O. Zimmermann, LTZ   Foto: Dr. O. Zimmermann, LTZ Aufgeplatzte Zyste mit Eiern                                                               Schlüpfende Nematoden

Kartoffelzystennematoden (Globodera rostochiensis, Globodera pallida) sind als Quarantäneschädlinge eingestuft. Die Zysten enthalten Eier aus denen die Larven schlüpfen, welche in die Wurzeln der Wirtspflanzen eindringen und dort Nährstoffe entziehen. Die Ertragseinbußen können bei Kartoffeln bis zu 50% betragen. Die Verbreitung erfolgt durch die Zysten. Diese können bis zu 20 Jahre lebensfähig bleiben und werden passiv über Boden (z. B. Erosion, Resterden, Erdanhang an Pflanzkartoffeln, Landmaschinen, etc.) verbreitet. Die EU-Verordnung zur Bekämpfung der Kartoffelzystennematoden legt unter anderem fest, dass auf Befallsflächen keine Pflanzkartoffeln erzeugt werden dürfen und überbetrieblich genutzte landwirtschaftliche Geräte und Maschinen vor Verlassen der Fläche gereinigt werden müssen. Sofern der konkrete Pathotyp der Kartoffelzystennematoden auf einer Befallsfläche festgestellt wurde, dürfen dort resistente Sorten zu Konsumzwecken angebaut werden. Für die Erzeugung von Pflanzkartoffeln vorgesehene Flächen werden vor Bepflanzung auf Kartoffelzystennematoden untersucht. Zudem werden weitere für die Vermehrung vorgesehen Flächen untersucht (z. B. Erdbeer- und Spargelvermehrungsflächen) sowie stichprobenartig auch Anbauflächen von Konsumkartoffeln.

Sofern Sie Informationen zur Lage der Befallsflächen benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Begründung an pflanzengesundheitltz.bwl.de. Falls Sie einen Zugang zum internen Bereich des Infodienstes haben, loggen Sie sich bitte für weitere Informationen ein.

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